Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Offizieller Titel: | Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit |
Initiator: | Bundesministerium für Justiz |
Status: | Im Bundestag eingegangen (1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
Letzte Änderung: | 30.09.2024 |
Drucksache: | 20/13082 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Förderung der Digitalisierung in der Zivilgerichtsbarkeit durch die Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens. Dieses soll Verfahren beschleunigen, den Zugang zur Justiz erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung steigern. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung und das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Justiz.
Hintergrund: Es gibt eine detaillierte Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf. Zentral ist die fortschreitende Digitalisierung der Justiz und die damit verbundenen Reformen. Zu den wichtigsten Schritten gehören das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz von 2017, das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten von 2021, sowie weitere Anpassungen im Jahr 2024. Rechtspraxis, Wissenschaft und Politik fordern seit Jahren eine solche Entwicklung. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag betont die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen folgende Kosten: Für das Jahr 2024 stehen 3,3 Millionen Euro für das Online-Verfahren und 3,9 Millionen Euro für die digitale Rechtsantragstelle zur Verfügung. Für die Jahre 2025 und 2026 wird ein Finanzierungsbedarf von jeweils 6 Millionen Euro für das Online-Verfahren und 6,4 Millionen Euro für die digitale Rechtsantragstelle geschätzt. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Für die Länder entstehen haushaltswirksame Auswirkungen durch die Reduzierung der Verfahrensgebühren gegenüber dem Regelverfahren, wobei der Umfang von den Ergebnissen der Erprobung abhängig ist. Einsparungen sind für Bürgerinnen und Bürger, sowie die Wirtschaft in sechsstelliger Höhe zu erwarten.
Inkrafttreten: Keine Angaben. Daher gehe ich davon aus, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, damit das Online-Verfahren möglichst schnell in der Pilotphase erprobt werden kann. Ziel ist es, Innovationen kontrolliert zu erproben, die im aktuell rechtlichen Rahmen noch nicht vorgesehen sind. Zudem wird betont, dass es keine Alternativen zu diesem Vorgehen gibt, um den digitalen Transformationsprozess in der Justiz weiter voranzutreiben.
Der Entwurf trägt zur Erreichung von Nachhaltigkeitsziel 16 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bei und achtet auf die Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit der digitalen Eingabesysteme. Auch die Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg wird vorgeschlagen.
Maßnahmen
- Einführung eines neuen Buches 12 in der Zivilprozessordnung (ZPO):
- Schaffung von Experimentierklauseln zur digitalen Erprobung in der Zivilgerichtsbarkeit.
- Freiräume zur Erprobung von Innovationen durch Reallabore.
- Abschaffung von De-Mail:
- Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos nicht mehr als sicherer Übermittlungsweg anerkannt.
- Nutzung von EGVP-Infrastruktur (besondere elektronische Behördenpostfächer, eBO, Mein Justizpostfach).
- Erprobung digitaler Kommunikation:
- Einführung von Online-Verfahren als optionale Alternative zu bisherigen Verfahren.
- Digitale Klageeinreichung und Mahnverfahren unter Nutzung sicherer Übermittlungswege und spezieller Kommunikationsplattformen.
- Pilotprojekte in Amtsgerichten:
- Bundesweit keine obligatorische Einführung, sondern auf Landesebene in Projekten.
- Möglichkeit bezirksübergreifend online-zentrale Amtsgerichte.
- Digitale Eingabesysteme:
- Bundeseinheitliche Bereitstellung von digitalen Eingabesystemen durch das Bundesjustizministerium.
- Nutzungspflicht für alle Bürger/-innen in bestimmten Massenverfahren.
- Verfahrensführung und Beweisaufnahme:
- Verfahren ohne mündliche Verhandlung in geeigneten Fällen.
- Erweiterte Nutzung von Videokonferenzen und anderen digitalen Kommunikationsmitteln.
- Flexibilisierung der Beweisaufnahme durch digitale Mittel.
- Erprobung einer Kommunikationsplattform:
- Zentralisierte digitale Arbeitsräume für Richter und Parteien.
- Möglichkeit der kollaborativen Bearbeitung und standardisierten Datenübermittlung.
- Evaluierung:
- Evaluierung nach vier und acht Jahren zur Bewertung der Wirkung und Optimierung der Vorschriften.
- Erprobungsgesetzgebung auf zehn Jahre angelegt.
- Kosten und Anreize:
- Verfahrensgebühren im Online-Verfahren um ein Drittel reduziert.
- Herausbildung eines nutzerfreundlichen, zentralen Zugangs zur Justiz.
- Datenschutz:
- Klare Rahmenbedingungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Sicherstellung der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit der digitalen Eingabesysteme.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen effizienten, transparenten und modernen Zugang zur Justiz zu schaffen, der gleichzeitig Raum für technologische Innovationen bietet.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 11.06.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 04.09.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Die weitere Digitalisierung der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. Der Einsatz moderner Technologien kann Verfahren beschleunigen, den Zugang zur Justiz erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung steigern. Damit wird die Erreichung von Nachhaltigkeitsziel 16 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen unterstützt, das den Zugang aller Menschen zur Justiz und den Aufbau leistungsfähiger, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen auf allen Ebenen verlangt.
Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll daher Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten. Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen auch auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte er-streckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden soll.
Bei der Umsetzung eines Online-Verfahrens besteht die Herausforderung, dass die technische Landschaft der Justiz mit deren föderalen Strukturen heterogene Anforderungen mit sich bringt. Daher sollen zunächst durch eine Erprobungsgesetzgebung Freiräume geschaffen werden, um neue Verfahrensabläufe und moderne Technologien bundeseinheitlich zu testen und so die fortschreitende Modernisierung des Zivilprozesses zu unterstützen. Das Gesetz greift damit das Instrument der sogenannten Reallabore auf, mit denen Test-räume zur Erprobung neuer Technologien unter realen Bedingungen mit dem Ziel eines regulatorischen Erkenntnisgewinns geschaffen werden.
Ziel ist eine einfache und moderne Verfahrenskommunikation durch eine bundeseinheitliche Bereitstellung von digitalen Eingabesystemen und Plattformlösungen.“
Eingang im Bundestag: | 30.09.2024 |
Drucksache: | 20/13082 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 429/24 |
Eingang im Bundesrat: | 06.09.2024 |