Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft |
| Initiator: | BMBF |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 16.10.2024 |
| Drucksache: | 20/11559 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
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Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Fehlentwicklungen im Befristungsrecht für den Wissenschaftsbetrieb entgegenzuwirken und die Beschäftigungsbedingungen besonders für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu verbessern. Dies soll mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen schaffen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Als Lösung sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten, die Reduzierung der zulässigen Höchstbefristungsdauer sowie die Schaffung einer Anschlusszusage nach abgeschlossener Promotion vor, kombiniert mit einem zwingenden Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung. Federführend für diesen Entwurf ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Hintergrund
Es gibt eine Vorgeschichte: Die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus dem Jahr 2022 hat bestehende Probleme hinsichtlich der Nutzung von Befristungen aufgezeigt. Diese Probleme wurden als negative Auswirkungen sowohl auf individuelle Karrieren als auch auf die Attraktivität des gesamten Wissenschaftsbetriebs identifiziert, weshalb eine Weiterentwicklung der Befristungsregelungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz nahegelegt wurde.
Kosten
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine direkten Haushaltsausgaben durch den Gesetzentwurf. Dennoch wird ein einmaliger Erfüllungsaufwand für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen wegen der erforderlichen Einarbeitung in die geänderten gesetzlichen Regelungen erwähnt. Im Einzelnen entsteht dieser Aufwand für die Personalstellen von 2.800 Euro für Hochschulen des Bundes, 133.000 Euro für Hochschulen der Länder und 490.100 Euro für öffentliche Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus wird ein geringfügiger um die nicht bezifferbaren Mehraufwand hervorgerufen durch die Verwaltung der Anschlusszusage, wobei gleichzeitig Entlastungen durch den Wegfall mehrerer Vertragsabschlüsse für Kurzzeitverträge prognostiziert werden. Zusätzliche Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten
Es wird keine konkrete Angabe zum Inkrafttreten des Gesetzes gemacht; daher kann angenommen werden, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges
Zu besonderer Eilbedürftigkeit werden keine Angaben gemacht. Zusätzlich zu den angesprochenen Punkten beinhaltet der Gesetzentwurf noch Regelungen zur Vereinheitlichung der befristeten Arbeitsverhältnisse für Ärzte und Psychotherapeuten in Weiterbildung, Änderungen bei studienbegleitenden Beschäftigungen wie die Anhebung der Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre und die Schaffung von Mindestvertragslaufzeiten. Weiterhin werden Übergangsregelungen für aktuell befristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter definiert sowie eine geplante Evaluation des Gesetzes für das Jahr 2030 festgeschrieben.
Maßnahmen
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind:
- Beibehaltung des Grundsatzes des zweiseitig zwingenden Gesetzesrechts.
- Erweiterung der Ausnahmeregelung für tarifvertragliche Abweichungsmöglichkeiten für das wissenschaftliche und künstlerische Personal.
- Aufhebung der Beschränkung der Abweichungsmöglichkeiten von bestimmten Fachrichtungen und Forschungsbereichen.
- Modifikation und Erweiterung des Katalogs der gesetzlichen Regelungen, von denen abgewichen werden darf.
- Festlegung möglicher Abweichungen in bestimmten Bereichen wie Vertragsverlängerungen, Mindestvertragslaufzeiten nach der Promotion, Stellenumfang und Sachverhalte, die eine Verlängerungsautomatik auslösen.
- Senkung der Befristungsdauer nach der Promotion auf einheitlich vier Jahre, unabhängig vom Fachbereich.
- Neue Befristungsmöglichkeit nach der Höchstbefristungsdauer von vier Jahren um bis zu zwei Jahre, verbunden mit einer Anschlusszusage unter bestimmten Bedingungen.
- Erhöhung der möglichen Befristung für studienbegleitende Hilfstätigkeiten von sechs auf acht Jahre.
- Festlegung eines Mindeststellenumfangs für die Befristung nach § 2 Absatz 1 und für die Anrechnung nach § 2 Absatz 3.
Stellungnahmen
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) fokussiert vor allem auf die Kosteneinschätzung des Gesetzentwurfs, da er Aufwand für die Wirtschaft und Verwaltung bei dessen Umsetzung erwartet. Der NKR betrachtet hierbei den jährlichen und einmaligen Erfüllungsaufwand und bemängelt die fehlende Bezifferung des Verwaltungsaufwands gepaart mit dem Instrument der Anschlusszusage. Der Bundesrat begrüßt viele Aspekte des Gesetzes, gibt allerdings auch zu bedenken, dass die verpflichtende Befristung mit Anschlusszusage wettbewerbsfrei und eventuell leistungsfeindlich sein könnte. Zusätzlich wurde angeregt, den Begriff der Anschlusszusage genauer zu fassen.
Die Bundesregierung nimmt zu den Anmerkungen des NKR und des Bundesrates Stellung. Sie begrüßt die unterstützenden Äußerungen, betont aber auch, dass aufgrund von fehlenden Daten keine konkreten Bezifferungen vorgenommen werden können. Die Bundesregierung geht nicht näher auf die prozeduralen Details ein, wie die Anschlusszusage in der praktischen Umsetzung aussehen soll, aber sie bestätigt, dass die höhere Flexibilität im Befristungsrecht Mitgestaltung durch Tarifvertragspartner usw. angemessen aufgefangen wird. Bezogen auf die Bundesratshinweise zur Anschlusszusage, erklärt die Bundesregierung, dass diese hinreichend bestimmt formuliert sei und die vorgeschlagene Definition nicht erforderlich scheint.
| Datum erster Entwurf: | 06.06.2023 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 27.03.2024 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht vor, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern und in diesem Zusammenhang das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zu reformieren.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat, beginnend mit der Konferenz „Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft–Auf dem Weg zu einer Reform des WissZeitVG“ am 27.06.2022 einen umfangreichen und ergebnisoffenen Stakeholderprozess mit den Akteuren der Wissenschaftslandschaft geführt, um deren Expertise und Perspektiven in die Weiterentwicklung des WissZeitVG einfließen zu lassen.
Unter Berücksichtigung des Stakeholderprozesses und der Evaluation des WissZeitVG soll das WissZeitVG reformiert werden. Das BMBF hat am 6.6.2023 den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG vorgestellt. Am 14.06.2023 wurde die Verbände- und Länderbeteiligung eingeleitet.“
Im Lobbyregister des Bundestags sind 21 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Schaffung von Arbeitsplätzen, die es ermöglichen, in der Wissenschaft auskömmlich und planungssicher beispielsweise auch im Sinne der Familienplanung zu arbeiten. Die Aneinanderreihung von Zeitverträgen soll gegenüber Festanstellungen reduziert werden.
Lobbyregister-Nr.: R004516 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42477
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BPtK wirbt dafür, dass in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft eine Ergänzung aufgenommen wird, um eine Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich aller für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu erreichen.
Lobbyregister-Nr.: R001250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52233
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein:
- 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge
- Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der
Promovierendenvertretung
- Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen
- Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger
Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung
Lobbyregister-Nr.: R006416 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39863
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und
des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG)
genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen
Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung
von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche
Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen
Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter
verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher
Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
Lobbyregister-Nr.: R006177 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46727
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
Lobbyregister-Nr.: R000830 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44897
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
Lobbyregister-Nr.: R003492 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48845
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auch nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 sind Vertragslaufzeiten von weniger als drei Jahren in der (Politik-)Wissenschaft nach wie vor häufig gegeben. Der hohe Anteil an Kurzzeitbefristungen mindert nach Einschätzung der DVPW die Attraktivität einer wissenschaftlichen Laufbahn in Deutschland, erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hemmt innovative Forschung. Deshalb setzt sich die DVPW seit 2021 für eine umfassende Reform des WissZeitVG ein. Das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft sollte grundsätzlich beibehalten werden, allerdings fordert die DVPW insbesondere die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten und eine verbindliche Entfristungsperspektive für Postdoktorand*innen.
Lobbyregister-Nr.: R005323 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49282
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
Lobbyregister-Nr.: R006219 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51328
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Referentenentwurf verschlechtert aus Sicht der Ingenieurwissenschaften und Informatik die Situation, da er die Situation bei privaten Drittmittelgebern, wie z.B. aus der Industrie nicht berücksichtigt. Diese spielen mit ihren Projekten bei der Durchführung von Promotionen und Postdoc-Forschung aber eine signifikante Rolle.
Zudem darf durch die Novelle die Berufung aus der Industrie, die das majorisierende Modell in den Ingenieurwissenschaften ist nicht beschädigt werden.
Lobbyregister-Nr.: R000459 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50515
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Befristungsquote in der Wissenschaft verringern. Mindestvertragslaufzeit einführen. Rückkehr zur Tarifautonomie in der Wissenschaft mit gemeinsamen Mindeststandards. Präzisierung des Qualifikationsbegriffs. Den Mindeststellenumfang auf 50%-Stellen festlegen. ausschluss der Befristung nach der Promotion.
Lobbyregister-Nr.: R003520 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50406
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
German U15 setzt sich für eine Ausgestaltung der Befristungsregeln in der Wissenschaft ein, die Beschäftigten längerfristige und möglichst verlässliche Perspektiven bietet und gleichzeitg genügend zeitlichen Spielraum für die Erarbeitung eines eigenständigen akademischen Profils erlaubt. Hierfür sollen Mindestlaufzeiten für Erstverträge von Doktorandinnen und Doktoranden von drei Jahren und von zwei Jahren für PostDocs eingeführt werden. Im Postdocbereich sollte die Maximalbefristung nicht hinter die im Kabinettsentwurf veranschlagte 4+2-Regel zurückfallen. Wir sprechen uns gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus.
Lobbyregister-Nr.: R001482 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50106
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das konkreten Ziels der Einflussnahme ist die Ermöglichung und Unterstützung von wissenschaftlichen Karrieren.
Lobbyregister-Nr.: R001041 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33363
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der hlb hat zum Referentenentwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetz am 30. Juni 2023 eine Stellungnahme abgegeben.
Lobbyregister-Nr.: R000026 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40655
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge vor und nach der Promotion
- Beibehaltung der Verlängerungsgründe und -zeiten für familien- und inklusionspolitische Regelungen sowie Zeiten z.B. für Gremientätigkeiten
- Angemessene Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung nach der Promotion, die Orientierung, Kompetenzerwerb und erste Profilierung ermöglicht
- Einführung einer verbindlichen Beratung zu Karriereperspektiven
- Rechtssicherheit und Vermeidung eines „Flickenteppichs“ von Regelungen durch Beibehaltung der bestehenden Tarifsperre
Lobbyregister-Nr.: R001765 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45338
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Restrukturierung der Phase nach der Promotion, ausreichender Befristungsrahmen für die verschiedenen Karrierephasen, keine weitergehende Tariföffnung
Lobbyregister-Nr.: R003532 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52744
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassung des ÄArbVtrG auf Grund der Änderungen im WissZeitVG. Die bessere Ermöglichung von wissenschaftlicher Tätigkeit während der ärztlichen Weiterbildung. Eine Klarstellung, dass Wissenschaft als eine wichtige ärztliche Tätigkeit auch in der klinischen Weiterbildung betrieben werden kann. Eine längere Befristungsdauer, wenn Wissenschaft während der Facharztweiterbildung betrieben wird.
Lobbyregister-Nr.: R001595 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51815
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine Reform des WissZeitVG hinzu einer Normalbeschäftigung für den wissenschaftlichen Mittelbau und dem Ende von Dauerbefristungen in der Wissenschaft.
Lobbyregister-Nr.: R005844 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38243
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Hochschulrektorenkonferenz wird für den für den Erhalt des Sonderbefristungsrechts in der Wissenschaft, das ausreichend Flexibilität für das Wissenschaftssystem gewährleistet und durch flankierende Maßnahmen ergänzt wird. Der Erhalt der Drittmittelbefristung ohne Höchstbegrenzung, und einen zehnjährigen Gesamtbefrsitungsrahmen-
Lobbyregister-Nr.: R002558 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
Lobbyregister-Nr.: R000861 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52733
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Universitäten Deutschlands verfügen über Bedarfe und Bedürfnisse hinsichtlich der Anwendung des WissZeitVG in der Praxis. Diese Bedarfe und Bedürfnisse der Universitäten, im Kontext der Novellierung des WissZeitVG, werden und sollen weiterhin gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung geäußert werden.
Lobbyregister-Nr.: R004681 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39170
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die ZaPF fordert eine Abschaffung von zeitlich befristeten Arbeitsverträgen in der Forschung und Lehre.
Lobbyregister-Nr.: R006626 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46273
| Eingang im Bundestag: | 29.05.2024 |
| Erste Beratung: | 16.10.2024 |
| Drucksache: | 20/11559 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | 16.10.2024 | Anhörungsbeschluss |
| Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | 13.11.2024 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 12.11.2024 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.
Experten fordern bessere Arbeitsbedingungen in der Forschung
Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund, auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen, betonte die Wichtigkeit unbefristeter Beschäftigung als Regelfall im Arbeitsrecht. Sie kritisierte die Vielzahl befristeter Stellen in der Wissenschaft und warnte vor zusätzlichen Rechtsunsicherheiten durch kleinteilige tarifrechtliche Regelungen. Sie forderte 'Dauerstellen für Daueraufgaben'.
Patrick Cramer von der Max-Planck-Gesellschaft, auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladen, lobte die Mindestvertragslaufzeiten des Gesetzentwurfs, kritisierte jedoch den fortbestehenden Missbrauch durch Kettenverträge. Er plädierte für weniger Bürokratie und bessere internationale Karrieremöglichkeiten.
Walter Rosenthal von der Hochschulrektorenkonferenz, auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen eingeladen, forderte klare Karrierewege nach der Qualifizierungszeit. Er warnte vor der Zersplitterung des Wissenschaftssystems durch Tariföffnung.
Wolfgang Wick vom Wissenschaftsrat, überfraktionell eingeladen, hob das Risiko von erhöhtem Leistungsdruck durch Höchstbefristungsgrenzen hervor und forderte mehr unbefristete Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter.
Jan Wöpking von der German U15 e.V., auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion eingeladen, begrüßte die Erstmindestvertragslaufzeit von drei Jahren, kritisierte jedoch die Tariföffnung und Höchstbefristungsdauer. Er betonte die Attraktivität Deutschlands als Gastland für Forschende.
Weitere Informationen zur Anhörung auf bundestag.de.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 156/24 |
| Eingang im Bundesrat: | 05.04.2024 |
| Erster Durchgang: | 17.05.2024 |
Abstimmungsverhalten der Bundesländer
Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.
| Bundesland | Abstimmungsverhalten | Quelle (PDF) |
|---|---|---|
| Hamburg | Zustimmung | Download |
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| Sachsen-Anhalt | Zustimmung | Download |