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Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:30.10.2024
Drucksache:20/11948 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12148 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Im Zuge der Beschlussempfehlung wurden noch zwei sachfremde Änderungen ergänzt:  
- Luftverkehrsgesetz: Regelungen zur automatisierten Erstellung von Registrierungs- und Gebührenbescheiden für unbemannte Luftfahrzeuge  
- Erneuerbare-Energien-Gesetz: Übergangsregelungen betreffend einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe für Betreiber von Biogasanlagen.
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 9 Einträge zu Drucksache 20/11948 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

365 Sherpas GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch die Umsetzung des Artikel 148 entstehende Kosten für die Landwirtschaft sollten vermieden werden. Außerdem sollte der Eingriff in die genossenschaftliche Satzungsautonomie der Landwirte und die soziale Marktwirschaft vermieden werden.

Lobbyregister-Nr.: R001824 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52564

ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auf die Einführung einer Generalklausel in § 23 AgrarOLkG sollte verzichtet werden, da in der Praxis jede Vertragsklausel mit einer enormen Unsicherheit behaftet wäre und in jedem Einzelfall gegenüber dem Lieferanten gerechtfertigt werden müsste. Vertragsstrafen müssen weiterhin ermöglicht werden, da Schadenersatzansprüche in der Praxis nicht durchsetzbar sind, weil sich ein Schaden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beweisen lässt. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches sollte auslaufen, da dies internationale Großkonzerne schützt, die mit dem LEH mindestens auf Augenhöhe verhandeln. Im Rahmen der geplanten Novellierung des AgrarOLkG wird auch über eine Anpassung des §14 diskutiert. Die aktuell diskutierten Änderungen dürfen nicht zum Verbot von Hubs im Lebensmittelbereich führen.

Lobbyregister-Nr.: R001783 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51992

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft / Bauernblatt e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung der Erzeuger*innen in der Wertschöpfungskette

Lobbyregister-Nr.: R002556 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47589

Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Novelle muss eine eins-zu-eins Umsetzung der EU-Vorgaben gewährleisten und keine Regulierung darüber hinaus vorsehen.

Lobbyregister-Nr.: R002657 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49852

Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung Artikel 148 GMO in nationales Recht

Lobbyregister-Nr.: R003114 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49691

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDP ist der Auffassung, dass Saat- und Pflanzgut nicht in den Geltungsbereich des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes fallen.

Lobbyregister-Nr.: R001133 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38182

Handelsverband Deutschland - HDE - e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auf eine Verlängerung der Befristung des erweiterten Anwendungsbereichs im AgrarOLkG über den 01.05.2025 hinaus ist zu verzichten. Die Verbotsklauseln des AgrarOLkG sollten in Zukunft in keinem Fall auf Großunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 350 Mio. Euro angewandt werden. Die im nationalen Gesetzgebungsverfahren ergänzend generell verbotenen Klauseln müssen unter den in der UTP-Richtlinie geregelten Voraussetzungen wieder zwischen allen Vertragspartnern größenunabhängig vereinbart werden können. Der Gesetzgeber sollte unbedingt auf gesetzliche Eingriffe in die Preissetzungsfreiheit in der Lieferkette verzichten. Die Gewährleistung von mehr Preistransparenz gegenüber den Verbrauchern hinsichtlich der Kostenverteilung in der Wertschöpfungskette wird abgelehnt.

Lobbyregister-Nr.: R000479 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51463

Initiative Faire Preise in der Lieferkette

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern, dass gegen unfaire Handelspraktiken vorgegangen wird.

Lobbyregister-Nr.: R006833 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41697

REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das AgrarOLkG sollte so greifen, dass explizit Landwirt:innen und KMU geschützt werden, nicht aber (internationale) Lebensmittelkonzerne; hier bedarf es einer differenzierteren Betrachtung der Verarbeitungsstufe und großer Markenkonzerne

Lobbyregister-Nr.: R001003 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48992

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:25.06.2024
Erste Beratung:28.06.2024
Abstimmung:05.07.2024
Drucksache:20/11948 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12148 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft26.06.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft01.07.2024Anhörung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft03.07.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz03.07.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 30.06.2024 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.

Sachverständige kritisierten Agrarpaket  
Kim Manuel Künstner, Kartellanwalt, geladen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sprach sich für eine erneute Evaluierung des AgrarOLkG aus, um Entwicklungen in anderen Mitgliedsstaaten und die Auswirkungen der dortigen Instrumente zu beobachten. Er betonte die Wichtigkeit der Effizienz und Effektivität der behördlichen Durchsetzung und bezeichnete die meisten im Entwurf vorgesehenen Änderungen als zweckmäßig, jedoch moderat im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten.

Professor Rainer P. Lademann, geladen von der SPD-Fraktion, verwies ebenfalls auf die Evaluierung und betonte, dass das AgrarOLkG die Verhandlungssituation der Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels verbessert habe. Er sprach sich für die Aufhebung des befristeten Schutzes von Lieferanten verderblicher Frischprodukte mit mehr als 350 Millionen Euro Jahresumsatz aus und betonte, dass größere Unternehmen stärker auf den LEH angewiesen seien.

Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), geladen von der CDU/CSU-Fraktion, begrüßte die Reform, sah jedoch Nachbesserungsbedarf. Er forderte Möglichkeiten im EU- und nationalen Kartellrecht, um Erzeuger zu stärken und kleinere und mittlere Lieferanten zu schützen.

Birgit Buth, Geschäftsführerin beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV), geladen von der CDU/CSU-Fraktion, begrüßte die Anpassung des AgrarOLkG und die Entfristung des erweiterten Anwendungsbereichs. Sie betonte die Notwendigkeit, Erzeugervereinigungen besser zu schützen und sprach sich für die Stärkung des verlängerten Arms der Erzeuger aus.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), geladen von der FDP-Fraktion, kritisierte die Einbeziehung größerer lebensmittelverarbeitender Industrieunternehmen in die UTP-Richtlinie. Er betonte, dass weniger als zehn Prozent der von Landwirten erzeugten Produkte direkt vom Lebensmitteleinzelhandel abgenommen würden.

Susanne Uhl, Leiterin des Hauptstadtbüros der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), geladen von der SPD-Fraktion, lehnte den Gesetzentwurf ab. Sie führte den enormen Preisdruck im Lebensmittelhandel auf die Konzentration auf vier Großkonzerne zurück und forderte eine Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie mehr Transparenz in der Preiszusammensetzung von Lebensmitteln.

Elmar Hannen, von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), geladen von der Gruppe Die Linke, betonte die Notwendigkeit, die Rechte der Menschen am Anfang der Wertschöpfungskette zu stärken. Er kritisierte, dass der Entwurf keine Verbesserung für Bäuerinnen und Bauern in Deutschland und weltweit bringe, und forderte eine unmittelbare Stärkung in der Wertschöpfungskette.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Federführend war der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Zudem haben der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mitberaten. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dies wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossen. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.  
 
Änderungen: Ja, es wurden Änderungen eingefügt. Diese beziehen sich sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch auf andere Gesetze, nämlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Luftverkehrsgesetz. Es wurde eine Übergangsregelung für Biogasbestandsanlagen und eine Regelung zur Digitalisierung von Verwaltungsakten aufgenommen. Diese letzteren Änderungen beziehen sich nicht auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, was auf mögliche "Trojaner"-Regelungen hinweisen könnte. 
 
Begründung: Die Begründung fokussiert sich auf die Notwendigkeit, den Schutz der Lieferanten zu verbessern und die Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt zu regeln. Im Marktorganisationsgesetz werden Zinsregelungen an antragslose Verfahren angepasst und eine Verordnungsermächtigung erweitert. Für das Luftverkehrsgesetz wird die Digitalisierung von Verwaltungsakten begründet, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und Kosten zu reduzieren. Die Änderungen im EEG betreffen eine Übergangsregelung, um den NawaRo-Bonus für Biogasbestandsanlagen nicht dauerhaft entfallen zu lassen. 
 
Statements der Fraktionen
- Die SPD betonte die Entfristung und Entschärfung des Retourenverbots sowie die Evaluation in drei Jahren. 
- CDU/CSU kritisierte die fehlende Anpassung an Inflation, Vertragsstrafen und die mangelhafte Anonymität im Schutz der Lieferanten. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwiesen auf das Umgehungsverbot und die Schaffung einer Ombudsstelle sowie die rechtliche Unterstützung der Landwirte. 
- FDP erinnerte an die Verantwortung der ehemaligen Minister und betonte die Erleichterung für genossenschaftliche Zusammenschlüsse. 
- AfD meinte, die Änderungen seien nicht effektiv für die Marktposition der Landwirtschaft und kritisierte die Energiepolitik. 
- Die Linke kritisierte die kurzfristige Vorlage der Änderungsanträge und forderte eine weisungsunabhängige Ombudsstelle und Preisbeobachtungsstelle.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:27.09.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt