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Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet, wurde aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:27.09.2024
Drucksache:20/11948 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12148 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Im Zuge der Beschlussempfehlung wurden noch zwei sachfremde Änderungen ergänzt:  
- Luftverkehrsgesetz: Regelungen zur automatisierten Erstellung von Registrierungs- und Gebührenbescheiden für unbemannte Luftfahrzeuge  
- Erneuerbare-Energien-Gesetz: Übergangsregelungen betreffend einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe für Betreiber von Biogasanlagen.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:25.06.2024
Erste Beratung:28.06.2024
Abstimmung:05.07.2024
Drucksache:20/11948 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12148 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft26.06.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft01.07.2024Anhörung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft03.07.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz03.07.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 30.06.2024 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.

Sachverständige kritisierten Agrarpaket  
Kim Manuel Künstner, Kartellanwalt, geladen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sprach sich für eine erneute Evaluierung des AgrarOLkG aus, um Entwicklungen in anderen Mitgliedsstaaten und die Auswirkungen der dortigen Instrumente zu beobachten. Er betonte die Wichtigkeit der Effizienz und Effektivität der behördlichen Durchsetzung und bezeichnete die meisten im Entwurf vorgesehenen Änderungen als zweckmäßig, jedoch moderat im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten.

Professor Rainer P. Lademann, geladen von der SPD-Fraktion, verwies ebenfalls auf die Evaluierung und betonte, dass das AgrarOLkG die Verhandlungssituation der Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels verbessert habe. Er sprach sich für die Aufhebung des befristeten Schutzes von Lieferanten verderblicher Frischprodukte mit mehr als 350 Millionen Euro Jahresumsatz aus und betonte, dass größere Unternehmen stärker auf den LEH angewiesen seien.

Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), geladen von der CDU/CSU-Fraktion, begrüßte die Reform, sah jedoch Nachbesserungsbedarf. Er forderte Möglichkeiten im EU- und nationalen Kartellrecht, um Erzeuger zu stärken und kleinere und mittlere Lieferanten zu schützen.

Birgit Buth, Geschäftsführerin beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV), geladen von der CDU/CSU-Fraktion, begrüßte die Anpassung des AgrarOLkG und die Entfristung des erweiterten Anwendungsbereichs. Sie betonte die Notwendigkeit, Erzeugervereinigungen besser zu schützen und sprach sich für die Stärkung des verlängerten Arms der Erzeuger aus.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), geladen von der FDP-Fraktion, kritisierte die Einbeziehung größerer lebensmittelverarbeitender Industrieunternehmen in die UTP-Richtlinie. Er betonte, dass weniger als zehn Prozent der von Landwirten erzeugten Produkte direkt vom Lebensmitteleinzelhandel abgenommen würden.

Susanne Uhl, Leiterin des Hauptstadtbüros der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), geladen von der SPD-Fraktion, lehnte den Gesetzentwurf ab. Sie führte den enormen Preisdruck im Lebensmittelhandel auf die Konzentration auf vier Großkonzerne zurück und forderte eine Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie mehr Transparenz in der Preiszusammensetzung von Lebensmitteln.

Elmar Hannen, von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), geladen von der Gruppe Die Linke, betonte die Notwendigkeit, die Rechte der Menschen am Anfang der Wertschöpfungskette zu stärken. Er kritisierte, dass der Entwurf keine Verbesserung für Bäuerinnen und Bauern in Deutschland und weltweit bringe, und forderte eine unmittelbare Stärkung in der Wertschöpfungskette.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Federführend war der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Zudem haben der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mitberaten. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dies wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossen. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.  
 
Änderungen: Ja, es wurden Änderungen eingefügt. Diese beziehen sich sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch auf andere Gesetze, nämlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Luftverkehrsgesetz. Es wurde eine Übergangsregelung für Biogasbestandsanlagen und eine Regelung zur Digitalisierung von Verwaltungsakten aufgenommen. Diese letzteren Änderungen beziehen sich nicht auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, was auf mögliche "Trojaner"-Regelungen hinweisen könnte. 
 
Begründung: Die Begründung fokussiert sich auf die Notwendigkeit, den Schutz der Lieferanten zu verbessern und die Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt zu regeln. Im Marktorganisationsgesetz werden Zinsregelungen an antragslose Verfahren angepasst und eine Verordnungsermächtigung erweitert. Für das Luftverkehrsgesetz wird die Digitalisierung von Verwaltungsakten begründet, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und Kosten zu reduzieren. Die Änderungen im EEG betreffen eine Übergangsregelung, um den NawaRo-Bonus für Biogasbestandsanlagen nicht dauerhaft entfallen zu lassen. 
 
Statements der Fraktionen
- Die SPD betonte die Entfristung und Entschärfung des Retourenverbots sowie die Evaluation in drei Jahren. 
- CDU/CSU kritisierte die fehlende Anpassung an Inflation, Vertragsstrafen und die mangelhafte Anonymität im Schutz der Lieferanten. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwiesen auf das Umgehungsverbot und die Schaffung einer Ombudsstelle sowie die rechtliche Unterstützung der Landwirte. 
- FDP erinnerte an die Verantwortung der ehemaligen Minister und betonte die Erleichterung für genossenschaftliche Zusammenschlüsse. 
- AfD meinte, die Änderungen seien nicht effektiv für die Marktposition der Landwirtschaft und kritisierte die Energiepolitik. 
- Die Linke kritisierte die kurzfristige Vorlage der Änderungsanträge und forderte eine weisungsunabhängige Ombudsstelle und Preisbeobachtungsstelle.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:27.09.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt