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Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet, wurde aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:05.07.2024
Drucksache:20/11947 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12152 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Abmilderung von Gewinnschwankungen in der Land- und Forstwirtschaft, die infolge des Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen auftreten. Die Lösung des Gesetzentwurfs besteht darin, die Tarifermäßigung für diese Einkünfte um zwei Betrachtungszeiträume, also um sechs Jahre, bis zum Veranlagungszeitraum 2028 zu verlängern. Der Entwurf stammt von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, sodass kein einzelnes federführendes Ministerium angegeben ist. 
 
Hintergrund:  
Die Tarifermäßigung für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG war bis zum Veranlagungszeitraum 2022 befristet und wurde eingeführt, um Gewinnschwankungen aufgrund von Klimawandel und wechselhaften Wetterbedingungen abzumildern. Da sich die Situation der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert hat, wird eine befristete Fortführung der Tarifermäßigung als notwendig erachtet. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen Steuermindereinnahmen in Millionenhöhe. Es wird geschätzt, dass sich die Steuermindereinnahmen auf insgesamt 150 Millionen Euro für drei Jahre verteilen, also durchschnittlich 50 Millionen Euro jährlich. Diese Mindereinnahmen setzen sich wie folgt auseinander: Bund (-21 Mio. EUR pro Jahr), Länder (-21 Mio. EUR pro Jahr) und Gemeinden (-8 Mio. EUR pro Jahr). 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll, soweit es Landwirte im Sinne der EU-Verordnung betrifft, unmittelbar in Kraft treten. Für sonstige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft tritt es nach Genehmigung durch die Europäische Kommission in Kraft. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf sieht weder direkten Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger noch weitere Kosten für die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, vor. Die Regelung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission für andere Einkünfte als diejenigen, die Landwirten gemäß der EU-Verordnung zustehen. Eine Evaluierung der Wirksamkeit ist vorgesehen, und die Tarifermäßigung ist befristet bis zum Veranlagungszeitraum 2028. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig eingestuft. 
 
Maßnahmen: 
 
- Verlängerung der Tarifermäßigung (§ 32c EStG): 
- Verlängerung um zwei Betrachtungszeiträume (sechs Jahre), Anwendung bis zum Veranlagungszeitraum 2028. 
- Ziel ist die Abmilderung von Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels und schwankender Witterungsbedingungen, insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe. 
 
- Umfassende Geltung der Tarifermäßigung für Land- und Forstwirtschaft: 
- Umfasst Einkünfte aus der Produktion und dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 
- Inkludiert auch Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, Imkerei, Wanderschäferei sowie Tierzucht und -haltung im Umfang des § 13 EStG. 
- Forstwirtschaft, Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht unterliegen einem separaten Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission. 
 
- Entfall beihilferechtlicher Auflagen: 
- Wegen der Ausnahme von beihilferechtlicher Genehmigung entfallen bestimmte Auflagen und Erklärungspflichten für landwirtschaftliche Einkünfte. 
- Nebenbetriebe, die landwirtschaftlichen Betrieben dienen, sind ebenfalls betroffen. 
 
- Anwendungsregelungen (§ 52 EStG): 
- Festlegung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. 
- Tarifermäßigung wird letztmalig im Veranlagungszeitraum 2028 gewährt. 
- Anwendung auch auf die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:25.06.2024
Erste Beratung:28.06.2024
Abstimmung:05.07.2024
Drucksache:20/11947 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12152 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft03.07.2024Tagesordnung
Finanzausschuss01.07.2024Anhörung
Anhörung
Finanzausschuss03.07.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss03.07.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf 
Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Der Haushaltsausschuss war zudem nach § 96 GO-BT beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung 
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD zugestimmt. Die Fraktion der CDU/CSU sowie die Gruppe Die Linke haben dagegen gestimmt. Die Gruppe BSW war abwesend. 
 
Änderungen 
Ja, es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und betreffen Anpassungen an den Verlustrücktrag nach § 10d EStG. Sie dienen dazu, die bisherigen Regelungen aufgrund des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes zu aktualisieren. Es wurde kein Trojaner festgestellt. 
 
Begründung 
Die Begründung für die Änderungen erklärt, dass die Änderungen im Verlustrücktrag notwendig sind, um die Anpassungen aus dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz nachzuvollziehen. Diese Anpassung bezieht sich darauf, dass der Verlustrücktrag von einem auf zwei Jahre erweitert wurde. Weitere finanzielle Auswirkungen werden als geringfügig eingeschätzt. 
 
Statements der Fraktionen 
- **SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP**: Diese Fraktionen betonen, dass die Verlängerung der Tarifermäßigung zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe beiträgt und witterungsbedingte Gewinnschwankungen ausgleicht. Die Maßnahme sei sinnvoll und notwendig zur Sicherstellung der Planungssicherheit für Landwirte. 
- **CDU/CSU**: Diese Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab und argumentierte, dass die Maßnahme nur eine geringe Entlastung bietet im Vergleich zur Belastung durch die Streichung der Agrardieselsubvention. Sie plädierten stattdessen für eine Risikoausgleichsrücklage. 
- **AfD**: Die Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf und kritisierte die vorherige Ablehnung ihres ähnlichen Antrags. Sie betonten, dass die aktuelle Entlastung durch die Tarifermäßigung die zusätzlichen Belastungen durch andere Maßnahmen nicht ausgleiche. 
- **Die Linke**: Diese Gruppe lehnte den Gesetzentwurf ab und argumentierte, dass die Maßnahme nur ein "Trostpflaster" sei und die wachsenden Risiken nicht angemessen adressiert. Sie sprachen sich für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage aus.