Gesetz gegen digitale Gewalt
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| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | BMJ |
| Status: | Referentenentwurf |
| Letzte Änderung: | 09.12.2024 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht. |
| Hinweis: | 11.04.2023: Das Eckpunktepapier wurde vorgelegt. |
| Datum erster Entwurf: | 09.12.2024 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Das vorgeschlagene Gesetz gegen digitale Gewalt soll es Betroffenen von Rechtsverletzungen im digitalen Raum erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen und weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen. Der Entwurf sieht insbesondere die folgenden Maßnahmen vor:
Personen, deren Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum durch bestimmte strafbare Inhalte verletzt sind, sollen von Anbietern von Hosting-Diensten und Online-Plattformen und Anbietern von Internetzugangsdiensten einfacher und weitergehender Auskunft über die Identität der rechtswidrig handelnden Nutzer erhalten können, als dies bisher der Fall war. Eine frühestmögliche gerichtliche Anordnung zur Speicherung der einschlägigen Daten bei den Diensteanbietern und den Anbietern von Internetzugangsdiensten soll verhindern, dass diese Daten vor Ablauf des Verfahrens gelöscht werden.
Mit der Normierung richterlich angeordneter Sperrungen von Nutzerkonten soll ein neues Instrument geschaffen werden, um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen. Um den grundrechtlichen Positionen aller Beteiligten Rechnung zu tragen, wird die Sperre an enge tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft: Sie muss im konkreten Einzelfall verhältnismäßig sein und kann nur für einen angemessenen Zeitraum angeordnet werden.
Soziale Netzwerke, die keinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, sollen weiterhin über einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten verfügen. Anbieter, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind, können im Einzelfall für ein gerichtliches Verfahren dazu verpflichtet werden, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
Das Gesetz gegen digitale Gewalt knüpft dabei an konkrete Straftatbestände an. Neben dem wichtigen Anwendungsfall strafbarer Hassrede sollen weitere Formen von digitaler Gewalt, insbesondere strafrechtlich relevante Deepfakes und Doxing erfasst sein. Die grundsätzliche Freiheit zur anonymen Meinungsäußerung bleibt gewahrt. Verfahrensmäßige Absicherungen – wie insbesondere Richtervorbehalte – dienen dazu, dass die neuen Rechtsschutzmöglichkeiten nicht eingesetzt werden können, um den offenen Diskurs im Netz zu beschränken.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
„Der vom vorherigen Bundesministerium der Justiz vorgelegte Entwurf stellt aus unserer Sicht einen positiven Entwicklungsschritt dar. Enttäuschend ist jedoch, dass die Verfasser wohl selbst nicht davon ausgingen, dass ein Gesetz in dieser Form einen signifikanten Einfluss auf die Diskussionskultur im Internet und die demokratische Meinungsbildung ausüben würde.“
Die Stellungnahme des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt) zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (GgdG-DiskE) behandelt die Herausforderungen und Vorschläge zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Der Entwurf wird als positiver Schritt angesehen, jedoch werden Zweifel an seiner Effektivität geäußert. Besonders hervorgehoben werden die Themen Auskunftsansprüche, Sicherungsanordnungen und Accountsperren. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer besseren Verzahnung zwischen Plattformen und Gerichten sowie die Einführung digitaler Antragstellungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 03.04.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorgelegte Diskussionsentwurf kann in bestimmten Fällen digitale Gewalt eindämmen und für einige Betroffene Verbesserung bringen. Allerdings kann er – entgegen seiner Überschrift – keine umfassende Lösung für das vielschichtige Problem digitaler Gewalt bieten.“
Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe äußert sich zum Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet, auch bekannt als Gesetz gegen digitale Gewalt. Der Verband begrüßt die Initiative des Bundesjustizministeriums, sieht jedoch erhebliche Mängel im Entwurf. Besonders kritisiert werden die fehlende Definition von digitaler Gewalt, die bürokratischen Hürden für Betroffene und die unzureichende Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen und intersektionalen Aspekten. Der bff fordert eine umfassende Strategie, die über den Entwurf hinausgeht und die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen berücksichtigt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind die fehlende Definition digitaler Gewalt, die Notwendigkeit einer umfassenden Gesamtstrategie und die Forderung nach besseren Ressourcen für Beratungsstellen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bitkom steht den in dem Entwurf skizzierten Maßnahmen grundsätzlich skeptisch gegenüber, da fraglich ist, ob die Maßnahmen tatsächlich die individuelle Rechtsdurchsetzung in der Praxis verbessern können und in diesem Zuge einem Interessensausgleich kaum gerecht werden können.“
Die Stellungnahme von Bitkom zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet, auch bekannt als Gesetz gegen digitale Gewalt, hebt hervor, dass Nutzer besser vor illegalen und schädlichen Inhalten geschützt werden sollen. Bitkom äußert Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum. Besonders betont werden die Herausforderungen bei der Beweissicherung, der Identitätsfeststellung und der Durchsetzung von Ansprüchen. Bitkom kritisiert, dass der Entwurf bestehende europäische Rechtsakte wie den Digital Services Act (DSA) unterminieren könnte und sieht Verbesserungsbedarf bei der Implementierung bestehender Regelungen und der Gerichtsverwaltung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das grundsätzliche Anliegen der Förderung eines respektvollen Umgangs im digitalen Raum ist mit Blick auf die Bedeutung der dort geführten Diskussionen für die demokratische Meinungsbildung aus rechtsstaatlicher Sicht zu begrüßen.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes gegen digitale Gewalt, respektvollen Umgang im digitalen Raum zu fördern. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor digitaler Gewalt. Die BRAK schlägt vor, die Kapazitäten der Gerichte zu erhöhen und die Anforderungen an die Auskunftserteilung zu senken, um die Justiz nicht zu überlasten. Zudem wird kritisiert, dass die Anforderungen für vorübergehende Nutzerkontensperrungen zu niedrig sind und dass das Gesetz nicht-strafbare Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht ausreichend abdeckt. Besonders hervorgehobene Aspekte sind die Überlastung der Gerichte, die Anforderungen an Auskunftsrechte und die Schutzlücken bei nicht-strafbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne klare Definition könnten Maßnahmen ins Leere laufen oder gar schaden, wenn der Fokus nicht auf Betroffenen liegt.“
Das NETTZ gGmbH begrüßt den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Stärkung der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet. Sie unterstützen die Einbeziehung von bildbasierter Gewalt, Deepfakes, Cybergrooming und Doxing als strafrechtlich relevante Formen digitaler Gewalt. Besonders hervorgehoben wird der Bedarf an einer klaren Definition von 'digitaler Gewalt', um die Wirksamkeit des Gesetzes zu gewährleisten. Weitere ausführliche Themen sind die begrenzte Wirksamkeit von Account-Sperren und die Notwendigkeit inländischer Zustellungsbevollmächtigter für Tech-Plattformen ohne Sitz in der EU.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 28.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Verbesserung der individuellen Rechtsdurchsetzung darf nicht zu einer Verlagerung des Vorgehens gegen digitale Gewalt auf Betroffene führen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich zustimmend zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet. Der Entwurf zielt darauf ab, die individuelle Rechtsdurchsetzung gegen digitale Gewalt zu verbessern, was der DGB begrüßt. Besonders hervorgehoben werden die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf konkrete Straftatbestände, die Notwendigkeit einer klaren Kostenregelung für das Auskunftsverfahren und die Einführung eines Verbandsklagerechts. Der DGB kritisiert jedoch, dass im Entwurf keine explizite Regelung zur Kostenfreiheit des Auskunftsverfahrens enthalten ist und fordert eine Streichung der Anforderung, dass Bevollmächtigte die Befähigung zum Richteramt haben müssen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.12.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Dass ein Gericht über einen gesetzlich normierten Anspruch die Plattformen zur Herausgabe von Nutzungsdaten bzw. zur Accountsperre zwingen kann, ist deshalb grundsätzlich eine begrüßenswerte Verbesserung.“
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) äußert sich grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet, da er die Herausgabe von Nutzungsdaten und Accountsperren ermöglicht. Der DJV kritisiert jedoch, dass das Gesetz die eigentlichen Ursachen, wie das Haftungsprivileg der Plattformen, nicht adressiert. Besonders hervorgehoben werden die unzureichenden Voraussetzungen für Accountsperren, die Notwendigkeit eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten für EU-Plattformen und das Fehlen von Sanktionen bei Nichtbenennung eines solchen Bevollmächtigten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 28.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir fordern deshalb die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf ohne weitere Verzögerungen in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.“
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Der djb hebt die Notwendigkeit hervor, digitale Gewalt, die insbesondere Frauen und die LGBTQ* Community betrifft, zu bekämpfen. Besonders betont werden die Ausweitung des Auskunftsanspruchs bei anonymen Rechtsverletzungen, die Einführung richterlich angeordneter Accountsperren und die Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Organisationen. Der djb kritisiert jedoch, dass der Entwurf hinter den erforderlichen Maßnahmen zurückbleibt und fordert unter anderem flächendeckende Schwerpunktstaatsanwaltschaften, umfassende Beratungsangebote und ein Verbandsklagerecht.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.03.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne eine Regelung zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen können im Internet begangene Taten weder strafrechtlich noch zivilrechtlich effektiv verfolgt werden.“
Der Deutsche Richterbund äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet, insbesondere zum Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG). Der zentrale Kritikpunkt ist, dass ohne anlasslose Speicherung von IP-Adressen die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet ineffektiv bleibt. Der Entwurf sieht vor, dass Betroffene über die IP-Adresse die Identität der Täter herausfinden können, jedoch wird dies aufgrund der kurzen Speicherfristen von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter oft nicht möglich sein. Der Deutsche Richterbund hebt hervor, dass der erhebliche Aufwand für Gerichte nicht gerechtfertigt ist, wenn die Erfolgsaussichten der Maßnahmen so gering sind. Besonders ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen, die Problematik der kurzen Speicherfristen und der Aufwand für Gerichte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich ist es begrüßenswert, Opfern von digitaler Gewalt die Möglichkeit zu geben, rechtliche Ansprüche konsequent durchzusetzen.“
Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. äußert sich zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet, insbesondere zum Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG). Der Entwurf zielt darauf ab, Opfern digitaler Gewalt die zivilrechtliche Verfolgung zu erleichtern, indem sie Informationen über rechtswidrig handelnde Nutzer erhalten können. Besonders hervorgehoben werden der zivilrechtliche Auskunftsanspruch, die richterlichen Sicherungsanordnungen und die Möglichkeit der temporären Accountsperre. Eco begrüßt den richterlichen Vorbehalt als Schutzmaßnahme und weist auf die Notwendigkeit hin, die Regelungen verständlicher zu gestalten und die wirtschaftlichen Auswirkungen genauer zu prüfen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das eigentliche Vorhaben, eine materiellrechtliche Gesetzgebung 'gegen digitale Gewalt' zu schaffen, ist nicht gelungen.“
Die Frauenhauskoordinierung e.V. äußert sich kritisch zum Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Sie begrüßen die Fortsetzung der Arbeit an dem Gesetz, kritisieren jedoch, dass die materiellrechtliche Grundlage fehlt und die Stärkung der privaten Rechtsverfolgung hinter den Erwartungen zurückbleibt. Besonders hervorgehoben werden die fehlende Definition von digitaler Gewalt, die Notwendigkeit von Sicherungsanordnungen und die Problematik der Verlagerung der Handlungslast auf die Betroffenen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Förderung der Innovationskraft der deutschen Games-Branche ist essenziell für ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.“
Die Stellungnahme des game – Verband der deutschen Games-Branche befasst sich mit einem Gesetzentwurf, der die Regulierung und Förderung der Spieleindustrie in Deutschland betrifft. Der Verband hebt die Bedeutung der Branche für die Wirtschaft hervor und betont die Notwendigkeit einer ausgewogenen Regulierung, die Innovationen fördert und gleichzeitig den Jugendschutz gewährleistet. Besonders ausführlich wird auf die Themen Innovationsförderung, Jugendschutz und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Spieleindustrie eingegangen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002096 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zugleich hat dieser Entwurf derzeit keine erkennbare Chance, Gesetz zu werden. Damit wurde ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages verfehlt.“
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) äußert sich zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Gesetz zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Der Entwurf soll Betroffenen helfen, ihre Rechte im digitalen Raum zu verteidigen, indem er unter anderem richterlich angeordnete Accountsperren einführt. Die GFF begrüßt den Entwurf, kritisiert jedoch, dass er keine umfassenden Beratungsangebote für Betroffene vorsieht und dass die praktische Umsetzung der Identifizierung von Tätern problematisch sein könnte. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer flexiblen rechtlichen Grundlage für gerichtliche Maßnahmen, die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.05.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorgelegte Entwurf greift jedoch zu kurz und weist eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit auf: Die Einordnung des Entwurfs als „Gesetz gegen digitale Gewalt” suggeriert umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung dieses vielschichtigen Phänomens.“
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet, der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegt wurde. Der Entwurf zielt darauf ab, Betroffenen digitaler Gewalt bessere rechtliche Möglichkeiten zu bieten. Die GI begrüßt zwar die Absicht, sieht jedoch Schwächen im zivilrechtlichen Ansatz, der besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche unzureichend schützt. Kritisiert wird auch die Diskrepanz zwischen dem Titel des Gesetzes und seinem tatsächlichen Inhalt, der primär auf zivilrechtliche Auskunftsverfahren abzielt. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen, die internationale Dimension des Problems und die technische Herausforderung durch neue Bedrohungen wie KI-Deepfakes.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Ziel des Entwurfs, die private Rechtsdurchsetzung zu stärken, ist daher im gesamtgesellschaftlichen Interesse.“
Die Stellungnahme von HateAid gGmbH begrüßt den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet, das als Gesetz gegen digitale Gewalt bekannt ist. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt angesehen, um Betroffenen von digitaler Gewalt besseren Zugang zum Recht zu ermöglichen. HateAid hebt hervor, dass der aktuelle Auskunftsanspruch über Bestandsdaten oft ins Leere läuft und die Kosten für Betroffene hoch sind. Der Entwurf sieht spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung vor, was als notwendig erachtet wird, um die vielfältigen Fälle digitaler Gewalt zu adressieren. Besonders betont werden die Notwendigkeit einer umfassenderen Nutzung von Datenpunkten zur Identifizierung von Verfassern rechtswidriger Inhalte, die Erweiterung des Auskunftsanspruchs auf Drittanbieter und die Einführung von Fristen für die Mitwirkung von Diensteanbietern. HateAid kritisiert jedoch, dass bestehende zivilrechtliche Instrumente unberücksichtigt bleiben und fordert eine grundlegende Neuausrichtung der Rechtsdurchsetzung im Internet.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.03.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorgelegte Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums reicht hier nicht aus.“
Die Stellungnahme des Instituts für Technik und Journalismus e.V. kritisiert den Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet. Der Entwurf wird als unzureichend angesehen, da er nicht das gesamte Spektrum digitaler Gewaltformen abdeckt, insbesondere solche, die im sozialen Nahraum stattfinden. Der Diskussionsentwurf konzentriert sich hauptsächlich auf plattformbasierte Gewalt und technische Identifizierung, während schwerwiegendere Formen wie technikbasiertes Stalking und die Nutzung von Deep Fakes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer umfassenden Begriffsbestimmung digitaler Gewalt, die Lücken im strafrechtlichen Rahmen und die Bedeutung eines angemessenen Rechtsrahmens zur Bekämpfung digitaler Gewalt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Anpassungen im Entwurf sind ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bleibt die Notwendigkeit einer expliziten Definition bestehen, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.“
Die Stellungnahme von nebenan.de befasst sich mit den Herausforderungen, die eine richterlich angeordnete Sperrung von Nutzerkonten für Plattformen darstellt. Diese Sperrungen sollen nicht nur bestehende, sondern auch zukünftige Konten betreffen, was technisch schwierig umzusetzen ist, da Nutzer:innen bei der Registrierung neue Angaben machen können. Es wird betont, dass klare digitale Kommunikationswege zwischen Gerichten, Plattformanbietern und Nutzer:innen notwendig sind, um bürokratische Hürden abzubauen. Zudem wird eine präzise Definition von Fristen für gerichtliche Anordnungen gefordert, um die vorzeitige Löschung relevanter Daten zu verhindern. Ein weiterer Kritikpunkt ist die unzureichende Definition des Begriffs 'digitale Gewalt' im Gesetzesentwurf, obwohl dieser um schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergänzt wurde. Besonders hervorgehoben werden die technischen Herausforderungen bei der Umsetzung der Sperrungen, die Notwendigkeit klarer Kommunikationswege und die Definition von 'digitaler Gewalt'.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Intention und die Bemühungen des Gesetzgebers Betroffenen von Rechtsverletzungen im digitalen Raum einfacher Abhilfe zu verschaffen, indem bereits bestehende Verfahren erweitert werden sollen, stellt eine grundsätzlich sachdienliche und gesellschaftlich positive Initiative dar.“
Die Stellungnahme der Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt äußert Zweifel an der Notwendigkeit eines neuen Gesetzes, da bereits umfassende regulatorische Rahmenbedingungen bestehen. Der SRIW betont, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um das Schutzziel zu erreichen, und dass der Begriff 'Gewalt im digitalen Raum' nicht präzise genug definiert ist. Der SRIW schlägt vor, dass alternative Ansätze wie Ko-Regulierung durch Verhaltenskodizes in Betracht gezogen werden sollten, um eine effektivere und dynamischere Lösung zu bieten. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer Bedarfsanalyse, die Vorteile einer Ko-Regulierung und die internationale Anwendbarkeit eines Verhaltenskodex.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.02.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir regen vor diesem Hintergrund an, vor einer richterlich angeordneten Sperrung von Nutzer*innenkonten, die Verpflichtung zu einer Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs analog zum geplanten Vorgehen im Gewaltschutzgesetz zu erwägen.“
Die STOP-HATE gUG äußert sich zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt. Sie betonen die Bedeutung von sozialen Trainingskursen für Täter*innen, um nachhaltige Verhaltensänderungen zu erreichen. Diese Kurse werden als Alternative zu reinen Kontosperrungen vorgeschlagen, ähnlich wie im Gewaltschutzgesetz. Der Ansatz wird bereits erfolgreich bei häuslicher Gewalt angewendet. STOP-HATE schließt sich der Stellungnahme von Hate Aid et al. an und begrüßt die Konkretisierungen im Entwurf. Aufgrund begrenzter Ressourcen ist keine detailliertere Stellungnahme möglich.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.