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Änderung des Strafgesetzbuches (Gewalt gegen Rettungskräfte und Polizei)

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:10.10.2024
Drucksache:20/12950 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Hinweis:02.10.2024: Es liegt eine Formulierungshilfe vor, mit der hier noch die Telekommunikationsüberwachung bei Einbruchdiebstahl eingefügt werden soll.  
28.06.2024: Der Referententwurf wurde noch nicht vom Ministerium veröffentlicht, soll aber der Tagesschau vorliegen.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Es ist noch kein Gesetzestext vorhanden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:05.07.2024
Datum Kabinettsbeschluss:04.09.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben immer wieder zum Ziel von physischen und psychischen Angriffen. Dazu gehören die vielen ehrenamtlich Tätigen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedensten Bereichen Verantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen übernehmen. Neben den individuellen Folgen für das Opfer können die Angriffe die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern.  
 
Im Lichte dieser Entwicklungen soll der Schutz von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten durch Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) gestärkt werden.  
 
Hierfür soll die Regelung zur Strafzumessung in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ergänzt und klargestellt werden, dass strafschärfend auch zu berücksichtigen ist, wenn die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Hierdurch sollen Gerichte und Ermittlungsbehörden noch stärker für die möglichen Auswirkungen solcher Taten auf das Gemeinwohl sensibilisiert werden. Darüber hinaus wird gegenüber denjenigen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, der Rückhalt und die ausdrückliche Anerkennung des Staates für ihre Tätigkeit zum Ausdruck gebracht und ein klares Signal an die (potenziellen) Täter entsprechender Taten gesendet.  
 
Zudem sollen Vollstreckungsbeamte wie Polizisten, aber etwa auch Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme noch besser geschützt werden. Durch eine Ergänzung der Regelung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) soll bei „hinterlistigen Überfällen“ auf diese Personen regelmäßig der erhöhte Strafrahmen für besonders schwere Fälle Anwendung finden. Hiernach ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.09.2024
Erste Beratung:10.10.2024
Drucksache:20/12950 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss09.10.2024Anhörungsbeschluss
Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss14.10.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.10.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Schutz für Personen, die dem Gemeinwohl dienen, strittig 
René Burfeindt vom Deutschen Roten Kreuz berichtete von zunehmenden gezielten Attacken auf Rettungskräfte und stellte fest, dass die Beweislast oft schwer zu erbringen sei, was zu Verfahrenseinstellungen führe.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wies darauf hin, dass Gewalt in Arztpraxen zunehme und forderte besonderen strafrechtlichen Schutz für Ärzte und Praxispersonal.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betonte die Problematik verbaler Gewalt, die oft von Männern gegen Mitarbeiterinnen ausgeht, und hob die Kosten für Sicherheitsdienste in Kliniken hervor.
Christoph Weltecke, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, unterstützte den Gesetzentwurf und forderte bessere Anwendung bestehender Regelungen sowie ausreichend Personal bei Polizei und Justiz.
Sven Tetzlaff von der Körber-Stiftung unterstützte die Einbeziehung von Kommunalpolitikern in den Schutz und berichtete von häufigen Angriffen auf ehrenamtliche Bürgermeister.
Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, befürwortete die Anhebung des Strafrahmens bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und die Aufnahme des "hinterlistigen Überfalls" als Straftatbestand.
Anja Schiemann, Professorin für Strafrecht, hielt die Klarstellung zur Strafzumessung für nicht erforderlich und kritisierte die Erhöhung des Strafrahmens als ineffektiv.
Johannes Schrägle von der Neuen Richtervereinigung erkannte keine Vorteile im Gesetzentwurf und warnte vor Rechtsunsicherheit durch unbestimmte Formulierungen.
Rainer Spatschek vom Deutschen Anwaltsverein befürwortete den Schutz für europäische und kommunale Funktionsträger, sah jedoch keine Notwendigkeit für die Änderungen.
Lara Wolf, Rechtsanwältin, kritisierte die Strafzumessung als grundgesetzwidrig und lehnte die Aufnahme des "hinterlistigen Überfalls" als Tatbestand ab, da es sich um Spontanreaktionen handle.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:423/24
Eingang im Bundesrat:05.09.2024
Erster Durchgang:27.09.2024