Zum Inhalt springen

Änderung des Strafgesetzbuches (Gewalt gegen Rettungskräfte und Polizei)

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
Initiator:BMJ
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:10.10.2024
Drucksache:20/12950 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Hinweis:02.10.2024: Es liegt eine Formulierungshilfe vor, mit der hier noch die Telekommunikationsüberwachung bei Einbruchdiebstahl eingefügt werden soll.  
28.06.2024: Der Referententwurf wurde noch nicht vom Ministerium veröffentlicht, soll aber der Tagesschau vorliegen.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Es ist noch kein Gesetzestext vorhanden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:05.07.2024
Datum Kabinettsbeschluss:04.09.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben immer wieder zum Ziel von physischen und psychischen Angriffen. Dazu gehören die vielen ehrenamtlich Tätigen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedensten Bereichen Verantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen übernehmen. Neben den individuellen Folgen für das Opfer können die Angriffe die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern.  
 
Im Lichte dieser Entwicklungen soll der Schutz von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten durch Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) gestärkt werden.  
 
Hierfür soll die Regelung zur Strafzumessung in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ergänzt und klargestellt werden, dass strafschärfend auch zu berücksichtigen ist, wenn die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Hierdurch sollen Gerichte und Ermittlungsbehörden noch stärker für die möglichen Auswirkungen solcher Taten auf das Gemeinwohl sensibilisiert werden. Darüber hinaus wird gegenüber denjenigen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, der Rückhalt und die ausdrückliche Anerkennung des Staates für ihre Tätigkeit zum Ausdruck gebracht und ein klares Signal an die (potenziellen) Täter entsprechender Taten gesendet.  
 
Zudem sollen Vollstreckungsbeamte wie Polizisten, aber etwa auch Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme noch besser geschützt werden. Durch eine Ergänzung der Regelung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) soll bei „hinterlistigen Überfällen“ auf diese Personen regelmäßig der erhöhte Strafrahmen für besonders schwere Fälle Anwendung finden. Hiernach ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 8 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. - ASW Bundesverband

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.

Lobbyregister-Nr.: R000819 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41923

Allianz pro Schiene e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir begrüßen das im Entwurf formulierte Ziel jene Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, besser vor Angriffen zu schützen. Taten, die sich gegen solche Personen richten, sollen zukünftig ein erhöhter Unrechtsgehalt zugesprochen und damit verschärft bestraft werden. Als dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten werden in der Gesetzesbegründung beispielhaft sowohl verschiedene ehrenamtliche als auch berufliche Tätigkeiten genannt (Seite 12f). Die Allianz pro Schiene spricht sich dafür aus, in der Gesetzesbegründung sowie in § 115 StGB zusätzlich zu den bisher Genannten explizit auch Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr zu nennen.

Lobbyregister-Nr.: R000866 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47131

Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.

Lobbyregister-Nr.: R002002 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51833

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Dolmetscher und Übersetzer sichern die Kommunikation mit Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen auch in Konfliktsituationen, z.B. bei Razzien, Verfahren gegen Organisierte Kriminalität, in der Terrorismusabwehr, aber auch bei Kindesentziehung, Kindeswohlgefährdung oder häuslicher Gewalt, oder wenn die Existenz eines Menschen von bestimmten behördlichen Entscheidungen abhängt, z.B. im Asyl-/Aufenthaltsrecht. Sie dolmetschen und übersetzen für Antragsteller, (zu Recht oder Unrecht) Beklagte, Verdächtige, Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte, Verurteilte wie für Neben-/Kläger, Opfer und Zeugen. Dabei werden Dolmetscher und Übersetzer auch eingeschüchtert, bedroht oder angegriffen. Wir setzen uns für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die sie davor schützen.

Lobbyregister-Nr.: R003523 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50335

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten

Lobbyregister-Nr.: R003660 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47395

Deutscher Anwaltverein e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.

Lobbyregister-Nr.: R000952 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51821

Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedenen Bereichen Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wahrnehmen, sollen vor Übergriffen besser geschützt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001793 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50052

Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedenen Bereichen Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wahrnehmen, sollen vor Übergriffen besser geschützt werden.

Lobbyregister-Nr.: R005449 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52214

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.09.2024
Erste Beratung:10.10.2024
Drucksache:20/12950 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss09.10.2024Anhörungsbeschluss
Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss14.10.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.10.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Schutz für Personen, die dem Gemeinwohl dienen, strittig 
René Burfeindt vom Deutschen Roten Kreuz berichtete von zunehmenden gezielten Attacken auf Rettungskräfte und stellte fest, dass die Beweislast oft schwer zu erbringen sei, was zu Verfahrenseinstellungen führe.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wies darauf hin, dass Gewalt in Arztpraxen zunehme und forderte besonderen strafrechtlichen Schutz für Ärzte und Praxispersonal.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betonte die Problematik verbaler Gewalt, die oft von Männern gegen Mitarbeiterinnen ausgeht, und hob die Kosten für Sicherheitsdienste in Kliniken hervor.
Christoph Weltecke, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, unterstützte den Gesetzentwurf und forderte bessere Anwendung bestehender Regelungen sowie ausreichend Personal bei Polizei und Justiz.
Sven Tetzlaff von der Körber-Stiftung unterstützte die Einbeziehung von Kommunalpolitikern in den Schutz und berichtete von häufigen Angriffen auf ehrenamtliche Bürgermeister.
Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, befürwortete die Anhebung des Strafrahmens bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und die Aufnahme des "hinterlistigen Überfalls" als Straftatbestand.
Anja Schiemann, Professorin für Strafrecht, hielt die Klarstellung zur Strafzumessung für nicht erforderlich und kritisierte die Erhöhung des Strafrahmens als ineffektiv.
Johannes Schrägle von der Neuen Richtervereinigung erkannte keine Vorteile im Gesetzentwurf und warnte vor Rechtsunsicherheit durch unbestimmte Formulierungen.
Rainer Spatschek vom Deutschen Anwaltsverein befürwortete den Schutz für europäische und kommunale Funktionsträger, sah jedoch keine Notwendigkeit für die Änderungen.
Lara Wolf, Rechtsanwältin, kritisierte die Strafzumessung als grundgesetzwidrig und lehnte die Aufnahme des "hinterlistigen Überfalls" als Tatbestand ab, da es sich um Spontanreaktionen handle.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:423/24
Eingang im Bundesrat:05.09.2024
Erster Durchgang:27.09.2024
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgEnthaltungDownload
Schleswig-HolsteinEnthaltungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload