Zum Inhalt springen

Gewalthilfegesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:27.02.2025
Drucksache:20/14025 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Hinweis:07.07.2024: Der Referententwurf ist noch nicht vom Ministerium veröffentlicht, der Evangelische Pressedienst (epd) berichtete aber über einen ersten Entwurf.  
 
Netzpolitik.org veröffentlichte den Entwurf am 20.06.2024  
 
Antwort der Parl. Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 05.06.2024 auf die Frage nach dem Stand der Umsetzung:  
"Entsprechend der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und in Umsetzung der Istanbul-Konvention arbeitet das BMFSFJ derzeit federführend an einem Gesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt absichern soll (sogenanntes „Gewalthilfegesetz“).  
Ziel soll sein, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person zeitnah und möglichst ohne bürokratische Hürden Schutz vor Gewalt und qualifizierte fachliche Beratung erhält.  
In den Prozess sind Vertretungen des Bundes (BMFSFJ und BMAS), der Länder sowie der kommunalen Spitzenverbände über den Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ eng eingebunden. Es ist geplant, den Referentenentwurf im Sommer 2024 fertigzustellen und zur Einleitung der Ressortabstimmung und der Beteiligung von Ländern und Verbänden vorzulegen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden."  
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung eines verlässlichen Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, um Schutz, Intervention und Prävention zu gewährleisten. Es wird ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt, und die Länder sind verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen. Federführend zuständig für den Entwurf ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 
 
Hintergrund: Hintergrund der Gesetzesinitiative sind die erschreckend hohen Zahlen von Gewaltvorfällen, insbesondere gegen Frauen, in Deutschland. Es gibt keine bundesgesetzliche Regelung für das Hilfesystem, obwohl Deutschland sich durch die Istanbul-Konvention zur Bereitstellung solcher Angebote verpflichtet hat. Der Entwurf soll zudem die Vorgaben der UN-Agenda 2030 unterstützen. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen durch das Gesetz Kosten, die sich aus der Verlagerung von Steuereinnahmen an die Länder ergeben: 112 Millionen Euro in 2027, 141,5 Millionen Euro in 2028, 195 Millionen Euro in 2029, und ab 2030 jährlich 306,5 Millionen Euro bis 2036. Die Länder tragen die verbleibenden Kosten, die ab 2030 auf rund 686 Millionen Euro geschätzt werden. Weitere Kosten entstehen aufseiten des Statistischen Bundesamtes und der Verwaltung, während sich der jährliche Erfüllungsaufwand der Länder auf rund 722 000 Euro verringert. Einnahmen werden im Gesetzentwurf nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum Inkrafttreten, daher ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, sodass zügige parlamentarische Beratungen ermöglicht werden sollen, um das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode fertigzustellen. Außerdem enthält der Entwurf eine Evaluierungsklausel acht Jahre nach Inkrafttreten. 
 
Maßnahmen 
 
- Schutz und Beratung: Individuelle Rechtsansprüche auf Schutz und fachliche Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Betroffene. Schutzangebote umfassen u.a. die Bereitstellung sicherer Unterkünfte in Schutzeinrichtungen und die angebotene Unterstützung richtet sich nach den Bedarfen der Betroffenen. 
 
- Umfassende Unterstützung und Integration: Beratungs- und Unterstützungsleistungen zielen auf die Bewältigung und Verarbeitung von Gewalterfahrungen ab, einschließlich psychosozialer Betreuung, sozialpädagogischer Angebote für betroffene Kinder und Unterstützung bei der Geltendmachung von Rechten. 
 
- Zielgruppenorientierte Angebote: Angebote richten sich an vielfältige Zielgruppen, einschließlich spezifischer Bedarfe von Frauen, Schwangeren, Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung, trans-, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Menschen sowie Männer. 
 
- Bedarfsgerechte Angebote durch die Länder: Die Länder müssen ein Netz an in Anzahl und Kapazitäten ausreichenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherstellen. Die Angebote müssen leicht zugänglich, bedarfsgerecht und barrierefrei sein. 
 
- Sicherstellung der Qualität: Einrichtungen müssen über angemessene personelle und räumliche Ausstattung sowie transparente Konzepte für Qualitätssicherung, Fortbildung und Supervision verfügen. 
 
- Kooperation und Vernetzung: Verpflichtung zur Zusammenarbeit und zum Austausch mit verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen, wie dem Gesundheitswesen, Polizei, öffentlich-rechtlichen und freien Trägern sowie Fachverbänden. 
 
- Kostenfreiheit der Angebote: Die Leistungen der Einrichtungen sind für die Betroffenen und deren Kinder kostenfrei. Eine Kostenübernahme durch die Betroffenen ist nicht erforderlich. 
 
- Staatliche Unterstützung: Länder sollen eine bedarfsgerechte Infrastruktur organisieren und eine entsprechende Finanzierung sicherstellen. Dies umfasst auch landesweite Analysen und Planungen, um ein nachhaltiges Versorgungssystem zu schaffen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:07.06.2024
Datum Kabinettsbeschluss:27.11.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.12.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Abstimmung:31.01.2025
Drucksache:20/14025 (PDF-Download)
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend27.01.2025Anhörung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend29.01.2025Ergänzung
Ergänzung
Haushaltsausschuss29.01.2025Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.10.2023 im Ausschuss für Familienausschuss statt.

Dilken Çelebi vom Deutschen Juristinnenbund (DJB) begrüßte die Einführung eines Gewalthilfegesetzes als notwendigen Paradigmenwechsel und forderte die Aufhebung der Wohnsitzauflage und Meldepflicht, um migrierten und geflüchteten Frauen und TIN-Personen den Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen. Stefanie Fraaß vom AWO-Landesverband Bayern betonte die Wichtigkeit der finanziellen Beteiligung des Bundes für eine bundeseinheitliche Regelung und wünschte sich eine unbefristete finanzielle Beteiligung zur langfristigen Absicherung. Katja Grieger, Geschäftsführerin beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, sprach von einer Unterfinanzierung der Fachberatungsstellen und forderte Schutz und Beratung für trans, inter und nicht-binäre Personen. Sylvia Haller von der Zentrale Informationsstelle Autonome Frauenhäuser (ZIF) betonte die Dringlichkeit des Gesetzes, um Frauen und Kindern in gefährlichen Situationen zu helfen. Barbara Kavemann von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs forderte die Überführung von freiwilligen Leistungen in einen Rechtsanspruch, um Gewalt im privaten Raum als gesellschaftliches Problem anzuerkennen. Erika Krause-Schöne von der Gewerkschaft der Polizei wies auf den Mangel an Frauenhausplätzen hin und forderte niedrigschwellige Hilfe unabhängig von verschiedenen Faktoren. Sibylle Schreiber vom Verein Frauenhauskoordinierung sah das Gesetz als dringend erforderlich, um ein bedarfsgerechtes Angebot bis 2030 sicherzustellen. Monne Kühn vom Verein Frauen- und Kinderhaus Uelzen lehnte den Gesetzentwurf ab, da er die Frauenhäuser gefährde und kritisierte die Gleichsetzung von Geschlecht und Geschlechtsidentität. Dennis Triebsch von der Stadt Augsburg begrüßte das finanzielle Engagement des Bundes, forderte jedoch eine Fokussierung auf Frauen und Kinder. Angélique Yumusak von der Deutschen Polizeigewerkschaft begrüßte den Entwurf, betonte jedoch die Notwendigkeit einer vollständigen finanziellen Ausstattung der Kommunen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hielt den neuen individuellen Rechtsanspruch für derzeit nicht umsetzbar und forderte eine institutionelle Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:589/24
Eingang im Bundesrat:28.11.2024
Erster Durchgang:20.12.2024
Abstimmung:13.02.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt