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Gewalthilfegesetz

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:07.06.2024
Hinweis:Der Referententwurf ist noch nicht vom Ministerium veröffentlicht, der Evangelische Pressedienst (epd) berichtete aber am 07.07.2024 über einen ersten Entwurf.  
 
Netzpolitik.org veröffentlichte den Entwurf am 20.06.2024  
 
Antwort der Parl. Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 05.06.2024 auf die Frage nach dem Stand der Umsetzung:  
"Entsprechend der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und in Umsetzung der Istanbul-Konvention arbeitet das BMFSFJ derzeit federführend an einem Gesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt absichern soll (sogenanntes „Gewalthilfegesetz“).  
Ziel soll sein, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person zeitnah und möglichst ohne bürokratische Hürden Schutz vor Gewalt und qualifizierte fachliche Beratung erhält.  
In den Prozess sind Vertretungen des Bundes (BMFSFJ und BMAS), der Länder sowie der kommunalen Spitzenverbände über den Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ eng eingebunden. Es ist geplant, den Referentenentwurf im Sommer 2024 fertigzustellen und zur Einleitung der Ressortabstimmung und der Beteiligung von Ländern und Verbänden vorzulegen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden."