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Umsetzung der EU-Maschinenverordnung

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:11.12.2024
Drucksache:20/14145 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung der notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen in Deutschland. Mit dem Gesetz werden Durchführungsbestimmungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände geregelt. Federführend zuständig für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund:  
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die am 19. Juli 2023 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 20. Januar 2027 im europäischen Raum gelten wird. Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinen fest, um deren sichere Bereitstellung auf dem Markt zu garantieren. Die bisherige Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz muss daher aufgehoben und durch ein neues Durchführungsgesetz ersetzt werden. 
 
Kosten:  
Das Durchführungsgesetz selbst verursacht keine direkten zusätzlichen Haushaltsausgaben. Es wird jedoch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Mehraufwand im Zusammenhang mit der Marktüberwachung und wissenschaftlichen Risikobewertungen erwartet. Der genaue Mehrbedarf kann erst nach 2027 abgeschätzt werden und soll im Einzelplan 11 ausgeglichen werden. Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen nur geringfügige zusätzliche Verwaltungskosten. Einnahmen sind im Gesetzentwurf nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum Inkrafttreten werden gemacht. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf resultiert aus einer zwingenden Umsetzung der EU-Verordnung, weshalb keine Alternativen existieren. Es wird keine Befristung des Gesetzes vorgenommen, da auch die zugrundeliegende europäische Verordnung nicht befristet ist. Weitere Auswirkungen auf das Preisniveau oder Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten, und strafrechtliche Verfahren sind vernachlässigbar. 
 
Maßnahmen 
 
- Sprachregelung für Dokumente: 
- Hersteller und Einführer müssen beim Inverkehrbringen von Maschinen dafür sorgen, dass Anleitungen und Konformitätserklärungen in deutscher Sprache vorliegen. 
- Händler überprüfen vor dem Verkauf, ob die deutschen Dokumente beiliegen. 
 
- Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen: 
- Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist die zuständige Behörde für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich Maschinen. 
 
- Marktüberwachungsmaßnahmen: 
- Durchführung von Stichproben gemäß Produktsicherheitsgesetz. 
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fungiert als nationaler Knotenpunkt bei Mitteilungen an die EU-Kommission und andere EU-Staaten. 
 
- Unterrichtung bei Nichtkonformität: 
- Meldewege bei festgestellten Nichtkonformitäten werden geregelt, mit Informationspflichten gegenüber EU-Kommission und anderen Mitgliedstaaten. 
- Maßnahmen bei Nichtkonformität von Produkten in anderen EU-Staaten sind definiert, inklusive Überprüfung der gerechtfertigten Maßnahmen. 
 
- Meldungen bei Risiken trotz Konformität: 
- Festlegung von Meldungen an die EU-Kommission, wenn trotz Konformität ein Risiko von Maschinen ausgeht. 
 
- Bußgeld- und Strafvorschriften: 
- Einführung von Bußgeldrahmen bis zu 100.000 Euro für Verstöße. 
- Festlegung von Straftaten bei schwerwiegenden Verstößen gegen Vorschriften. 
 
- Ermächtigung zur Anpassung von Rechtsverweisen: 
- Ermöglicht Änderungen von Verweisen auf EU-Rechtsakte im deutschen Recht durch Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 
 
Diese Maßnahmen dienen der nationalen Umsetzung der europäischen Bestimmungen zur Sicherheit und Überwachung von Maschinen und ihren entsprechenden Vorgaben zur sprachlichen Dokumentation, Notifizierung, Marktüberwachung, und Sanktionierung bei Verstößen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:14.06.2024
Datum Kabinettsbeschluss:25.09.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, welche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen festlegt. Ziel ist es, die Sicherheit von Personen, Haustieren, Sachen und der Umwelt zu gewährleisten.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der HDE spricht sich dagegen aus, bei Verstößen gegen die allgemeinen Händler- und Einführerpflichten nach § 8 Abs. 1 Nr. 16, 17 und Abs. 2 MaschinenDG den erhöhten Bußgeldrahmen von 100.000 € statt des üblichen Bußgeldrahmens von 10.000 € anzuwenden. Zudem wendet er sich gegen die entsprechende Strafandrohung des § 9 MaschinenDG.

Lobbyregister-Nr.: R000479 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51463

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:11.12.2024
Drucksache:20/14145 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:489/24
Eingang im Bundesrat:11.10.2024
Erster Durchgang:22.11.2024
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Schleswig-HolsteinEnthaltungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload