10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes
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Offizieller Titel: | Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes |
Initiator: | BMDV |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 30.12.2024 |
Drucksache: | 20/12773 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14304 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
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Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die rechtliche Absicherung der gemeinsamen Abrechnung der Ausgleichsbeträge für das Deutschlandticket für die Jahre 2023 bis 2025 und die Umsetzung einer Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf setzt den Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 um. Darüber hinaus wird die Einführung des Deutschlandtickets als Maßnahme zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschrieben.
Kosten:
- Für den Bundeshaushalt entsteht im Jahr 2025 eine Entlastung und im Jahr 2026 eine zusätzliche Belastung von jeweils 350 Millionen Euro.
- Für die Länderhaushalte entsteht im Jahr 2025 eine Belastung und im Jahr 2026 eine Entlastung von jeweils 350 Millionen Euro.
- Keine weiteren Kosten entstehen für die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft.
Einnahmen: Keine Angaben.
Inkrafttreten: Keine expliziten Angaben. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, damit das Gesetzgebungsverfahren noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden kann.
Maßnahmen
- Neuordnung des Auszahlungsverfahrens für Regionalisierungsmittel im Jahr 2025:
- Kürzung der Mittel um 350 Millionen Euro, die erst nach Erbringung der Nachweise 2026 ausgezahlt werden.
- Beendigung befristeter Regelungen zur Tarifgenehmigungsfiktion.
- Verzicht auf Nachschusspflichten:
- Keine zusätzlichen Mittel über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr von Bund und Ländern für 2023-2025.
- Länder tragen Finanzierungsverantwortung mindestens in gleicher Höhe wie der Bund.
- Gemeinsame Abrechnung für die Jahre 2023 bis 2025:
- Beginn mit der Einführung des Deutschlandtickets und endet zum Jahresende 2025.
- Endabrechnung basiert auf endgültigen Daten.
- Finanzierung von Tarifmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket:
- Nicht aus Regionalisierungsmitteln, sondern aus eigenen Landesmitteln zu finanzieren.
- Klarstellung der finanziellen Verantwortlichkeiten:
- Keine Nachschusspflicht von Bund oder Ländern; Überprüfung dient nur der sachgerechten Mittelverwendung.
- Länder müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn Ausgaben den gesetzten Rahmen überschreiten, ggf. Preisanpassung des Deutschlandtickets.
- Präzisierung der Anlage 8 zu finanziellen Nachteilen und ersparten Aufwendungen durch das Deutschlandticket.
Zusammengefasst, zielt der Entwurf darauf ab, Klarheit in der Finanzierung und Abrechnung von Regionalisierungsmitteln und dem Deutschlandticket zu schaffen und die finanziellen Pflichten der Länder deutlich zu machen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 12.06.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 17.07.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 4 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Lobbyregister-Nr.: R004442 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51061
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Deutschlandticket durch ein bundesweit einheitliches Sozialticket ergänzen sowie eine Finanzabsicherung für die Jahre 2025 und 2026 sicherstellen
Lobbyregister-Nr.: R007042 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46683
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um einen konstanten Preis des Deutschlandtickets von 49€ zu gewährleisten, müssen Gelder bereitgestellt werden, mit einer Änderung im Regionalisierungsgesetz.
Lobbyregister-Nr.: R000726 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52079
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass bei der Änderung des RegG zur Finanzierung des Deutschland-Tickets Anpassungen vorgenommen werden. So ist zwar positiv zu bewerten, dass die Gesetzesinitiative eine überjährige Mittelbereitstellung zur Finanzierung des Deutschlandtickets für den Gesamtzeitraum 2023 bis 2025 vorsieht. Zugleich beinhaltet der Gesetzentwurf aber auch Maßgaben, die aus Sicht der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde abzulehnen sind. Das betrifft vor allem die vorgesehene Verschiebung der Auszahlung der Reg.-Mittel in Höhe von 350 Mio. Euro von 2025 auf den Dezember 2026 als sog. “haushaltskonsolidierende Maßnahme“. Dieses Vorgehen gefährdet die ÖPNV-Finanzierung. Im Übrigen fehlt in dem Gesetzentwurf eine Finanzierungsperspektive für das Deutschlandticket ab 2026.
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52078
Eingang im Bundestag: | 10.09.2024 |
Erste Beratung: | 26.09.2024 |
Abstimmung: | 20.12.2024 |
Drucksache: | 20/12773 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14304 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Verkehrsausschuss | 25.09.2024 | Anhörung |
Verkehrsausschuss | 09.10.2024 | Anhörung |
Verkehrsausschuss | 18.12.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 08.10.2024 im Ausschuss für Verkehr statt.
Experten fordern Planungssicherheit für Deutschlandticket
Thomas Kiel d'Aragon, Kommunalvertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, lehnte die beabsichtigte haushaltskonsolidierende Maßnahme entschieden ab. Sie stelle eine faktische Kürzung der Regionalisierungsmittel dar.
Oliver Wittke, Vorstandssprecher beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), kritisierte die Kürzung der Mittel und äußerte Zweifel an der Vorfinanzierung durch die Länder. Er forderte klare Aussagen zur dauerhaften Etablierung des Deutschlandtickets.
Bernhard Knierim, Referent Verkehrspolitik und Projekte beim Verein Allianz pro Schiene, sprach sich für eine Stärkung des Jobtickets aus und betonte die Notwendigkeit, die Mitnahme von Kindern zu ermöglichen.
Alexander Kaas Elias, vom Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, lehnte den geplanten Preisanstieg ab und forderte bundesweit geltende Regelungen für Sozialtickets.
Jan Görnemann, Geschäftsführer beim Bundesverband SchienenNahverkehr, bezeichnete das Jobticket als größten Hebel zur Erhöhung der Nutzerzahlen und lehnte das Verbot der unterstützenden Finanzierung tariflicher Angebote ab.
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), begrüßte die Klarstellung der Mittelverwendung für das Deutschlandticket.
Matthias Pippert, von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), forderte die Gültigkeit des Deutschlandtickets auf allen Strecken und langfristige Preisstabilität.
Marc-Philipp Waschke, Referent Verkehrspolitik beim Auto Club Europa (ACE), verlangte übertragbare Familientickets und ein bundeseinheitlich reduziertes Deutschlandticket für Menschen mit geringem Einkommen. Er betonte die Notwendigkeit eines Angebotsausbaus und der Modernisierung der Infrastruktur.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Verkehrsausschuss hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend beteiligt waren der Haushaltsausschuss sowie der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der AfD hat sich enthalten. Ein Entschließungsantrag ist nicht vorhanden.
Änderungen: Änderungen wurden eingefügt und beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes durch einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der angenommen wurde. Ein Änderungsantrag der Gruppe Die Linke wurde abgelehnt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Änderungen sich auf andere Gesetze beziehen.
Begründung: Die Begründung der Beschlussempfehlung umfasst, dass auf den Einbehalt von Regionalisierungsmitteln im Jahr 2025 verzichtet wird. Die Verwendung der Mittel für weitergehende tarifliche Angebote wäre unklar geregelt, was als echte Änderung und nicht nur als Klarstellung anzusehen ist. Weiterhin bleibt die bestehende Regelung, dass Länder Mittel nicht als Ersatz eigener Landesmittel einsetzen dürfen, unstrittig.
Statements der Fraktionen:
- Die Fraktion der SPD betonte den Fokus auf Übertragungsmöglichkeiten von Haushaltsmitteln und kritisierte die geplante Preiserhöhung für das Deutschlandticket.
- Die CDU/CSU unterstützte den Änderungsantrag und hob die Bedeutung einer ausgewogenen Finanzierung hervor.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wünschten sich eine dauerhaftere Perspektive für das Deutschlandticket und für Preisstabilität.
- Die FDP lobte den politischen Willen für das Deutschlandticket, kritisierte jedoch die Zweckentfremdung von Mitteln.
- Die AfD äußerte Bedenken über induzierten Verkehr und die Preisstruktur des Tickets.
- Die Gruppe Die Linke bedauerte, dass der Ticketpreis nicht dauerhaft auf 49,- Euro festgelegt wurde, was ihrer Meinung nach zur Förderung des ÖPNV beitragen würde.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 393/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Erster Durchgang: | 27.09.2024 |
Abstimmung: | 20.12.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Abstimmungsverhalten der Bundesländer
Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.
Bundesland | Abstimmungsverhalten | Quelle (PDF) |
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Hamburg | Ablehnung | Download |
Schleswig-Holstein | Zustimmung | Download |
Baden-Württemberg | Zustimmung | Download |
Sachsen-Anhalt | Zustimmung | Download |