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10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:16.08.2024
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die rechtliche Absicherung der gemeinsamen Abrechnung der Ausgleichsbeträge für das Deutschlandticket für die Jahre 2023 bis 2025 und die Umsetzung einer Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf setzt den Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 um. Darüber hinaus wird die Einführung des Deutschlandtickets als Maßnahme zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschrieben. 
 
Kosten:  
- Für den Bundeshaushalt entsteht im Jahr 2025 eine Entlastung und im Jahr 2026 eine zusätzliche Belastung von jeweils 350 Millionen Euro. 
- Für die Länderhaushalte entsteht im Jahr 2025 eine Belastung und im Jahr 2026 eine Entlastung von jeweils 350 Millionen Euro. 
- Keine weiteren Kosten entstehen für die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft. 
 
Einnahmen: Keine Angaben. 
 
Inkrafttreten: Keine expliziten Angaben. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, damit das Gesetzgebungsverfahren noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden kann. 
 
Maßnahmen 
 
- Neuordnung des Auszahlungsverfahrens für Regionalisierungsmittel im Jahr 2025: 
- Kürzung der Mittel um 350 Millionen Euro, die erst nach Erbringung der Nachweise 2026 ausgezahlt werden. 
 
- Beendigung befristeter Regelungen zur Tarifgenehmigungsfiktion. 
 
- Verzicht auf Nachschusspflichten: 
- Keine zusätzlichen Mittel über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr von Bund und Ländern für 2023-2025. 
- Länder tragen Finanzierungsverantwortung mindestens in gleicher Höhe wie der Bund. 
 
- Gemeinsame Abrechnung für die Jahre 2023 bis 2025: 
- Beginn mit der Einführung des Deutschlandtickets und endet zum Jahresende 2025. 
- Endabrechnung basiert auf endgültigen Daten. 
 
- Finanzierung von Tarifmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket: 
- Nicht aus Regionalisierungsmitteln, sondern aus eigenen Landesmitteln zu finanzieren. 
 
- Klarstellung der finanziellen Verantwortlichkeiten: 
- Keine Nachschusspflicht von Bund oder Ländern; Überprüfung dient nur der sachgerechten Mittelverwendung. 
- Länder müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn Ausgaben den gesetzten Rahmen überschreiten, ggf. Preisanpassung des Deutschlandtickets. 
 
- Präzisierung der Anlage 8 zu finanziellen Nachteilen und ersparten Aufwendungen durch das Deutschlandticket. 
 
Zusammengefasst, zielt der Entwurf darauf ab, Klarheit in der Finanzierung und Abrechnung von Regionalisierungsmitteln und dem Deutschlandticket zu schaffen und die finanziellen Pflichten der Länder deutlich zu machen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:12.06.2024
Datum Kabinettsbeschluss:17.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:393/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024