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EU-Richtlinie für Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz

Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:28.08.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:15.07.2024
Datum Kabinettsbeschluss:28.08.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Referentenentwurf setzt EU-Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien im Wasserrecht um. Kernpunkte sind verkürzte Genehmigungsfristen für Wasserkraft, Geothermie, schwimmende Solaranlagen, Wärmepumpen und Windenergieanlagen. Ab November 2025 müssen die Verfahren elektronisch durchgeführt werden. Es wird eine einheitliche Stelle für die Verfahrensabwicklung eingeführt. Zudem werden die Regelungen für Befreiungen und Genehmigungen in Schutzgebieten angepasst. Ziel ist es, durch schnellere Genehmigungsverfahren den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und so die EU-Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen.“

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