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Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.06.2024
Drucksache:20/11306 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von überflüssiger Bürokratie. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) soll rechtliche Regelungen vereinfachen und streichen sowie Abläufe verschlanken, ohne notwendige Schutzstandards zu gefährden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund: Hintergrund für den Gesetzentwurf ist der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, in welchem vereinbart wurde, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Der Gesetzentwurf ist Teil des Bürokratieabbaupakets aus der Klausur in Meseberg und resultiert auch aus einer Verbändeabfrage zur Sammlung von Entlastungsvorschlägen. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt wird ein Steuerausfall in einer Größenordnung von 200 Millionen Euro erwartet. Hiervon entfallen auf den Bund 89 Millionen Euro. Für die Länder und Gemeinden entstehen ebenfalls Mindereinnahmen. Weitere Kosten für die Umsetzung des Gesetzes sind in den jeweils betroffenen Einzelplänen auszugleichen. Im Bereich der Verwaltung entstehen Entlastungen von rund 73,7 Millionen Euro sowie einmalige Kosten von rund 3,4 Millionen Euro. Für die Wirtschaft wird eine Entlastung von insgesamt rund 944,4 Millionen Euro pro Jahr angegeben. 
 
Inkrafttreten: Informationen zum Inkrafttreten des Gesetzes liegen nicht vor. 
 
Sonstiges: Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, wie z.B. die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Einrichtung einer Vollmachtsdatenbank der Steuerberater, Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige und die Herabstufung von Schriftformerfordernissen zur Förderung der Digitalisierung. Spezielle Hinweise zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs oder zur Befristung und Evaluierung der Maßnahmen finden sich ebenfalls im Entwurf. 
 
Maßnahmen: Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs sind: 
- Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf acht Jahre. 
- Einrichtung einer Vollmachtsdatenbank im Bereich der sozialen Sicherung, wodurch Vollmachten elektronisch hinterlegt werden können.  
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, was die Mitführen von Ausweisdokumenten betrifft. 
- Ersetzen von Schriftformerfordernissen durch Textform zur Förderung der Digitalisierung in verschiedenen rechtlichen Bereichen.  
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) beurteilt das Gesetzesvorhaben insgesamt positiv und sieht es als einen bedeutenden Beitrag zum Bürokratieabbau an. Er sieht jedoch das Potenzial für weitere Entlastungen durch konkrete Vorschläge aus der Praxis. Zudem fordert der NKR, die Promotion von nutzerfreundlichen elektronischen Signaturtechniken und Vertrauensdiensten zu verstärken, um deren Einsatz zu vereinfachen und verbreiten. 
 
Der Bundesrat hat den Entwurf ebenfalls begrüßt, hebt jedoch hervor, dass weitergehende Maßnahmen erforderlich seien und mehr Entlastungen notwendig wären, um den derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden. Insbesondere solle geprüft werden, wie die Digitalisierung in der Verwaltung und die Kommunikation mit Behörden einfacher gestaltet werden könnte. Er macht darüber hinaus konkrete Änderungsvorschläge zu verschiedenen Artikeln des Gesetzentwurfs, wie zum Beispiel eine Vereinfachung bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten oder Anpassungen im Umsatzsteuergesetz. 
 
Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Empfehlungen und Stellungnahmen Stellung und gibt an, verschiedene Vorschläge zu prüfen oder direkt aufzugreifen. Sie betont das Ziel des Gesetzentwurfs, Bürokratie abzubauen und erklärt, dass weitere Maßnahmen folgen müssen, um unnotwendige Bürokratie weiter zu reduzieren.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:11.01.2024
Datum Kabinettsbeschluss:13.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau sind Daueraufgabe jeden staatlichen Handelns. In Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen ist die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend. Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ für die 20. Legislaturperiode hatten die Regierungsparteien vereinbart, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Mit dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) bringt die Bundesregierung unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Der BEG IV-E ist Teil des Bürokratieabbaupaketes, auf das sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29. und 30. August 2023 geeinigt hatte. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduktion von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduktion von Bürokratie auf Verordnungsebene (Meseberger Entbürokratisierungspaket).“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.05.2024
Erste Beratung:17.05.2024
Drucksache:20/11306 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss05.06.2024Anhörung
Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Sachverständige bewerten Bürokratieentlastungsgesetz 
Ammar Alkassar von GovTech Campus Deutschland äußerte sich positiv zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), betonte aber, dass die Maßnahmen nicht ausreichen würden, um die durch die Regierungskoalition geweckten Erwartungen zu erfüllen. Insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit gebe es noch Handlungsbedarf. Er wurde von der FDP eingeladen. 
 
Markus Artz von der Universität Bielefeld diskutierte speziell die mietrechtlichen Regelungen innerhalb des Gesetzentwurfs. Er sah die Vereinfachungen zwar größtenteils positiv, problematisierte jedoch die Umstellung auf Textform im Gewerberaummietrecht hinsichtlich der damit verbundenen rechtlichen Unklarheiten und wirtschaftlichen Konsequenzen. Artz wurde von der SPD vorgeschlagen. 
 
Frank Bayreuther von der Universität Passau begrüßte die Vereinfachungen bezüglich der schriftlichen Nachweise im Arbeitsrecht durch Änderung des Nachweisgesetzes, räumte aber ein, dass die Schriftform auch einen gewissen Arbeitnehmerschutz biete. Dieser war ebenfalls ein Vorschlag der Bündnis 90/Die Grünen. 
 
Katrin Bülthoff vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte die geplanten Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz, die eine sofortige Einstellung von Zahlungen ohne vorherigen Bescheid ermöglichen sollen. Sie sah darin eine Gefahr für den Lebensunterhalt von Kindern alleinerziehender Elternteile. Bülthoff wurde von der SPD eingeladen. 
 
Isabel Eder vom Deutschen Gewerkschaftsbund hebt die möglichen negativen Auswirkungen von Digitalisierungsprozessen im Arbeitsrecht auf Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer hervor. Sie argumentierte gegen eine vollständige Aufgabe der Schriftform. Eder wurde ebenfalls von der SPD eingeladen. 
 
Christian Engelhardt, Landrat des Kreises Bergstraße, sprach sich für weitreichendere Reformen aus und bemängelte, dass wesentliche bürokratische Probleme von Kommunalverwaltungen durch das Gesetz unberührt bleiben. Er betonte außerdem, dass Praktiker stärker in den Entbürokratisierungsprozess eingebunden werden sollten. Engelhardt wurde durch die CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagen. 
 
Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates, bewertete das vorgeschlagene BEG IV insgesamt positiv, sah aber weiteres Potenzial für Verbesserungen und machte konkrete Vorschläge. Er wurde von der FDP zum Gespräch hinzugezogen. 
 
Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, betonte die Belastung ehrenamtlicher Arbeit durch Bürokratie und förderte eine Reduzierung administrativer Hürden, um ehrenamtliches Engagement zu erleichtern. Holze wurde von der CDU/CSU eingeladen. 
 
Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, äußerte grundsätzliche Bedenken gegen die geplanten Änderungen des Passgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes, die nichtöffentlichen Stellen Zugriff auf Passdaten gewähren sollen. Er wurde von Bündnis 90/Die Grünen eingeladen. 
 
Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen, zweifelte daran, dass der Gesetzentwurf zu einem Bürokratieabbau im Justizwesen führen wird. Er konkretisierte, dass Formvereinfachungen nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung beitragen. Auch Wolf wurde von der CDU/CSU benannt.

Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Weitere Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung gefordert 
Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und von der Unionsfraktion eingeladener Sachverständiger, sieht Bürokratie als ein wesentliches Hindernis für wirtschaftliches Wachstum. Er betrachtet das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) als unzureichend und schlägt als strukturelle Maßnahme ein Verfallsdatum für Bundesgesetze sowie verpflichtende Evaluationen vor. 
 
Garrelt Duin, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) und von der SPD-Fraktion eingeladen, hält das Gesetz für ein positives Signal und fordert, dass weitere Vorschläge aus der Praxis bedacht werden sollten. Er legt einen Schwerpunkt auf die Notwendigkeit der Digitalisierung und der Modernisierung der Verwaltungsprozesse. 
 
Professor Sebastian Eichfelder, Wirtschaftswissenschaftler an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und von der Grünen-Fraktion eingeladen, zweifelt daran, dass die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre eine bedeutende Entlastung darstellt. Er sieht jedoch viele der vorgeschlagenen Maßnahmen im BEG IV als sehr sinnvoll an. 
 
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und von der Unionsfraktion eingeladen, betont die bürokratische Belastung ihrer Branche. Sie hebt die Bedeutung hervor, nicht nur bestehende, sondern auch drohende Bürokratielasten zu berücksichtigen, wie beispielsweise den Erörterungsanspruch für Beschäftigte beim Thema Home-Office. 
 
Rainer Kambeck, von der Deutschen Industrie- und Handelskammer und von der Unionsfraktion eingeladen, spricht sich für eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre aus und lobt das Verfahren der Verbändeanhörung. Allerdings bemängelt er, dass viele Verbesserungsvorschläge noch nicht umgesetzt wurden. 
 
Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und von der SPD-Fraktion eingeladen, warnt vor einer Verkürzung von Aufbewahrungspflichten, da dies die Beweisführung in Steuerfahndungsfällen erschweren würde. Er setzt sich stattdessen für Erleichterungen in der Steuergesetzgebung ein und fordert verstärkte Investitionen in Digitalisierung. 
 
Professor Alexander S. Kritikos, vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und von der Grünen-Fraktion eingeladen, fordert ein differenziertes Verständnis von Bürokratieabbau, bei dem Regulierungsdichte von der Umsetzung der Regulierung getrennt werden sollte. Er weist auf die Bedeutung der Verwaltungsqualität hin und empfiehlt, die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben. 
 
Martin Müller, vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und von der SPD-Fraktion eingeladen, ist enttäuscht vom BEG IV, da es kaum Verbesserungen für die Energie- und Wasserwirtschaft liefert und meint, dass viele Vorschläge nicht umgesetzt wurden. 
 
Markus Peifer, vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und von der FDP-Fraktion eingeladen, sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer konsequenteren Umsetzung politischer Willensbekundungen für die Entlastung vom Bürokratieaufwand, besonders für das Handwerk. 
 
Gerd Röders, Unternehmer und von der FDP-Fraktion eingeladen, beanstandet die Nicht-Umsetzung vieler Vorschläge und fordert, keine neuen bürokratischen Belastungen zu schaffen. 
 
Weitere Informationen zum BEG IV finden Sie unter folgenden Links: [Bundestag.de - BEG IV](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002092) und [das-parlament.de - Bericht zur ersten Lesung](https://www.das-parlament.de/inland/recht/ampel-will-gegen-den-buerokratie-burnout-vorgehen).

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:129/24
Eingang im Bundesrat:15.03.2024
Erster Durchgang:26.04.2024