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Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:17.05.2024
Drucksache:20/11306 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von überflüssiger Bürokratie. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) soll rechtliche Regelungen vereinfachen und streichen sowie Abläufe verschlanken, ohne notwendige Schutzstandards zu gefährden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund: Hintergrund für den Gesetzentwurf ist der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, in welchem vereinbart wurde, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Der Gesetzentwurf ist Teil des Bürokratieabbaupakets aus der Klausur in Meseberg und resultiert auch aus einer Verbändeabfrage zur Sammlung von Entlastungsvorschlägen. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt wird ein Steuerausfall in einer Größenordnung von 200 Millionen Euro erwartet. Hiervon entfallen auf den Bund 89 Millionen Euro. Für die Länder und Gemeinden entstehen ebenfalls Mindereinnahmen. Weitere Kosten für die Umsetzung des Gesetzes sind in den jeweils betroffenen Einzelplänen auszugleichen. Im Bereich der Verwaltung entstehen Entlastungen von rund 73,7 Millionen Euro sowie einmalige Kosten von rund 3,4 Millionen Euro. Für die Wirtschaft wird eine Entlastung von insgesamt rund 944,4 Millionen Euro pro Jahr angegeben. 
 
Inkrafttreten: Informationen zum Inkrafttreten des Gesetzes liegen nicht vor. 
 
Sonstiges: Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, wie z.B. die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Einrichtung einer Vollmachtsdatenbank der Steuerberater, Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige und die Herabstufung von Schriftformerfordernissen zur Förderung der Digitalisierung. Spezielle Hinweise zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs oder zur Befristung und Evaluierung der Maßnahmen finden sich ebenfalls im Entwurf. 
 
Maßnahmen: Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs sind: 
- Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf acht Jahre. 
- Einrichtung einer Vollmachtsdatenbank im Bereich der sozialen Sicherung, wodurch Vollmachten elektronisch hinterlegt werden können.  
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, was die Mitführen von Ausweisdokumenten betrifft. 
- Ersetzen von Schriftformerfordernissen durch Textform zur Förderung der Digitalisierung in verschiedenen rechtlichen Bereichen.  
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) beurteilt das Gesetzesvorhaben insgesamt positiv und sieht es als einen bedeutenden Beitrag zum Bürokratieabbau an. Er sieht jedoch das Potenzial für weitere Entlastungen durch konkrete Vorschläge aus der Praxis. Zudem fordert der NKR, die Promotion von nutzerfreundlichen elektronischen Signaturtechniken und Vertrauensdiensten zu verstärken, um deren Einsatz zu vereinfachen und verbreiten. 
 
Der Bundesrat hat den Entwurf ebenfalls begrüßt, hebt jedoch hervor, dass weitergehende Maßnahmen erforderlich seien und mehr Entlastungen notwendig wären, um den derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden. Insbesondere solle geprüft werden, wie die Digitalisierung in der Verwaltung und die Kommunikation mit Behörden einfacher gestaltet werden könnte. Er macht darüber hinaus konkrete Änderungsvorschläge zu verschiedenen Artikeln des Gesetzentwurfs, wie zum Beispiel eine Vereinfachung bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten oder Anpassungen im Umsatzsteuergesetz. 
 
Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Empfehlungen und Stellungnahmen Stellung und gibt an, verschiedene Vorschläge zu prüfen oder direkt aufzugreifen. Sie betont das Ziel des Gesetzentwurfs, Bürokratie abzubauen und erklärt, dass weitere Maßnahmen folgen müssen, um unnotwendige Bürokratie weiter zu reduzieren.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:11.01.2024
Datum Kabinettsbeschluss:13.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau sind Daueraufgabe jeden staatlichen Handelns. In Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen ist die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend. Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ für die 20. Legislaturperiode hatten die Regierungsparteien vereinbart, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Mit dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) bringt die Bundesregierung unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Der BEG IV-E ist Teil des Bürokratieabbaupaketes, auf das sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29. und 30. August 2023 geeinigt hatte. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduktion von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduktion von Bürokratie auf Verordnungsebene (Meseberger Entbürokratisierungspaket).“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.05.2024
Erste Beratung:17.05.2024
Drucksache:20/11306 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:129/24
Eingang im Bundesrat:15.03.2024
Erster Durchgang:26.04.2024