Zum Inhalt springen

Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:In der Ausschussberatung
(2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:05.06.2024
Drucksache:20/11306 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von überflüssiger Bürokratie. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) soll rechtliche Regelungen vereinfachen und streichen sowie Abläufe verschlanken, ohne notwendige Schutzstandards zu gefährden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund: Hintergrund für den Gesetzentwurf ist der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, in welchem vereinbart wurde, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Der Gesetzentwurf ist Teil des Bürokratieabbaupakets aus der Klausur in Meseberg und resultiert auch aus einer Verbändeabfrage zur Sammlung von Entlastungsvorschlägen. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt wird ein Steuerausfall in einer Größenordnung von 200 Millionen Euro erwartet. Hiervon entfallen auf den Bund 89 Millionen Euro. Für die Länder und Gemeinden entstehen ebenfalls Mindereinnahmen. Weitere Kosten für die Umsetzung des Gesetzes sind in den jeweils betroffenen Einzelplänen auszugleichen. Im Bereich der Verwaltung entstehen Entlastungen von rund 73,7 Millionen Euro sowie einmalige Kosten von rund 3,4 Millionen Euro. Für die Wirtschaft wird eine Entlastung von insgesamt rund 944,4 Millionen Euro pro Jahr angegeben. 
 
Inkrafttreten: Informationen zum Inkrafttreten des Gesetzes liegen nicht vor. 
 
Sonstiges: Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, wie z.B. die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Einrichtung einer Vollmachtsdatenbank der Steuerberater, Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige und die Herabstufung von Schriftformerfordernissen zur Förderung der Digitalisierung. Spezielle Hinweise zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs oder zur Befristung und Evaluierung der Maßnahmen finden sich ebenfalls im Entwurf. 
 
Maßnahmen: Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs sind: 
- Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf acht Jahre. 
- Einrichtung einer Vollmachtsdatenbank im Bereich der sozialen Sicherung, wodurch Vollmachten elektronisch hinterlegt werden können.  
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, was die Mitführen von Ausweisdokumenten betrifft. 
- Ersetzen von Schriftformerfordernissen durch Textform zur Förderung der Digitalisierung in verschiedenen rechtlichen Bereichen.  
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) beurteilt das Gesetzesvorhaben insgesamt positiv und sieht es als einen bedeutenden Beitrag zum Bürokratieabbau an. Er sieht jedoch das Potenzial für weitere Entlastungen durch konkrete Vorschläge aus der Praxis. Zudem fordert der NKR, die Promotion von nutzerfreundlichen elektronischen Signaturtechniken und Vertrauensdiensten zu verstärken, um deren Einsatz zu vereinfachen und verbreiten. 
 
Der Bundesrat hat den Entwurf ebenfalls begrüßt, hebt jedoch hervor, dass weitergehende Maßnahmen erforderlich seien und mehr Entlastungen notwendig wären, um den derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden. Insbesondere solle geprüft werden, wie die Digitalisierung in der Verwaltung und die Kommunikation mit Behörden einfacher gestaltet werden könnte. Er macht darüber hinaus konkrete Änderungsvorschläge zu verschiedenen Artikeln des Gesetzentwurfs, wie zum Beispiel eine Vereinfachung bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten oder Anpassungen im Umsatzsteuergesetz. 
 
Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Empfehlungen und Stellungnahmen Stellung und gibt an, verschiedene Vorschläge zu prüfen oder direkt aufzugreifen. Sie betont das Ziel des Gesetzentwurfs, Bürokratie abzubauen und erklärt, dass weitere Maßnahmen folgen müssen, um unnotwendige Bürokratie weiter zu reduzieren.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:11.01.2024
Datum Kabinettsbeschluss:13.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau sind Daueraufgabe jeden staatlichen Handelns. In Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen ist die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend. Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ für die 20. Legislaturperiode hatten die Regierungsparteien vereinbart, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Mit dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) bringt die Bundesregierung unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Der BEG IV-E ist Teil des Bürokratieabbaupaketes, auf das sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29. und 30. August 2023 geeinigt hatte. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduktion von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduktion von Bürokratie auf Verordnungsebene (Meseberger Entbürokratisierungspaket).“

Stellungnahmen

Diese Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

👍 aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

„Medienbrüche kosten nicht nur Zeit und Geld. Sie sind auch fehleranfällig und verhindern durch Trägheit sowie aufgebaute Hemmschwellen das Abrufen von Sozialleistungen, was sozialpolitisch nicht gewollt ist.“

Die Stellungnahme der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. bezieht sich auf den Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Die aba betont die Wichtigkeit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und fordert die Anpassung der gesetzlichen Formvorschriften, um die Digitalisierung und Verbreitung der bAV zu fördern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Forderung nach der Textform anstelle der Schriftform im Nachweisgesetz und im Einkommensteuergesetz (EStG), um Hemmnisse für die Digitalisierung zu beseitigen. 2) Die Gleichbehandlung von Kollektivzusagen und Gesamtzusagen mit kollektivrechtlichem Bezug im Nachweisgesetz. 3) Die Anpassung steuerlicher Vorschriften zur bAV, um Bürokratie abzubauen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.

„Neben der allgemeinen Befürwortung, die Bürokratie in Deutschland zu entlasten, wollen wir mit dieser Stellungnahme insbesondere auf Artikel 34 ‚Änderung des Bundesberggesetzes‘ befürwortend eingehen.“

Der AGFW, der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V., äußert sich überwiegend positiv zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Besonders begrüßt wird die Änderung des Bundesberggesetzes in Artikel 34, die eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern vorsieht. Der Verband kritisiert jedoch das Fehlen weiterer Vorschläge zur Reduzierung der Bürokratie, die den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze beschleunigen könnten. Es werden konkrete Vorschläge gemacht, wie Genehmigungsverfahren standardisiert und digitalisiert werden können, um Effizienz und Transparenz zu erhöhen. Weitere Themen umfassen die Anpassung kommunaler Straßengesetze und die Einführung verbindlicher Fristen für Antragsverfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R001096 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Allianz der Wissenschaftsorganisationen

„Der Abbau von bürokratischen Hürden und Vorgaben würde zur weiteren Steigerung der Innovationskraft und der Resilienz des Wissenschaftssystems führen.“

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen unterstützt grundsätzlich das Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur Bürokratieentlastung. Sie betont die Notwendigkeit eines konsequenten Abbaus bürokratischer Hürden und die Vereinfachung administrativer Prozesse. Die Allianz hatte bereits im Januar/Februar 2023 konkrete Vorschläge zu verschiedenen Themen wie Drittmittel, Vergabetransformationspaket, Tierversuche, gentechnische Anlagen und neue Züchtungstechnologien gemacht, die im vorliegenden Entwurf jedoch weitgehend unberücksichtigt blieben. Die Allianz fordert verlässliche Rahmenbedingungen und eine Reduktion des bürokratischen Aufwands, um die Innovationskraft und Resilienz des Wissenschaftssystems zu steigern. Besonders hervorgehoben wurden die Themen Drittmittel, Tierversuche und gentechnische Anlagen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bankenfachverband

„Als Bankenfachverband begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung zur besseren Rechtsetzung und zur Bürokratieentlastung, denn handhabbare gesetzliche und aufsichtliche Vorgaben sowie ein Abbau unzeitgemäßer rechtlicher Hürden sind für Deutschland und insbesondere für die kreditgebende Branche und deren Kunden von herausragender Bedeutung.“

Der Bankenfachverband begrüßt den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E), da er den digitalen Wandel fördert. Der Verband fordert jedoch, dass das Schriftformerfordernis für Allgemein-Verbraucherdarlehen auf die Textform herabgesetzt wird, um vollständig digitale Prozesse zu ermöglichen. Dies würde den Wettbewerb fördern, die Kosten senken und den Verbraucherschutz nicht beeinträchtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung der Identifizierungsvorschriften im Geldwäscherecht, um medienbruchfreie digitale Geschäftsprozesse zu ermöglichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R001100 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

„Der Abbau bürokratischer Belastungen trägt aus Sicht des BDEW erhebliches Beschleunigungspotenzial abseits von Strategien und Gesetzespaketen in sich. Bürokratieabbau kann und muss sich zum 'Hidden Champion der Energiewende' entwickeln.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die im Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) enthaltenen Maßnahmen zur Entlastung, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. Der Verband fordert zusätzliche Vereinfachungen und Verschlankungen im Energie- und Wasserecht, um spürbaren Bürokratieabbau zu erreichen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Reduktion von Melde- und Berichtspflichten, der Beschleunigung von Netzausbau und Netzanschlüssen sowie der Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der BDEW schlägt zudem ein eigenes Bürokratieabbaugesetz für die Energie- und Wasserwirtschaft vor.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 BG Verkehr

„Die bisherige Meldeverpflichtung in § 28 Absatz 2 BMG ist auch nicht erforderlich, damit Seeleute zum Beispiel an Wahlen teilnehmen können.“

Die BG Verkehr begrüßt den Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes und unterstützt die Ziele der besseren Rechtsetzung und des Bürokratieabbaus. Besonders betont wird die Notwendigkeit, auch im Bereich der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge Bürokratie abzubauen, um die deutsche Flagge im internationalen Wettbewerb attraktiver zu machen. Zwei spezifische Änderungen werden vorgeschlagen: Erstens, die Aufhebung der Meldepflicht für Reedereien gemäß § 28 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG), da diese Meldepflicht nicht mehr zeitgemäß ist und einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht. Zweitens, die Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), um nichtdeutsche Besatzungsmitglieder von der Pflicht zur deutschen Rentenversicherung zu befreien, da diese Seeleute selten die erforderliche Beitragszeit für einen Rentenanspruch erreichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bitkom e.V.

„Der von Bundesjustizminister Buschmann angesprochene Bürokratie-Burnout wird durch dieses Gesetz nicht ausreichend gelindert, da die Wirkungen auf einzelne Bereiche beschränkt sind.“

Die Stellungnahme von Bitkom zum Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV betont, dass die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung bürokratischer Kosten nicht ausreichen werden. Bitkom kritisiert, dass die Entlastungen auf einzelne Bereiche beschränkt sind und fordert eine umfassendere Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Nutzung der Textform im Nachweisgesetz, die inkonsistente Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Steuer- und Handelsrecht und die kontinuierliche Bürokratieentlastung durch digitalisierte Prozesse.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

„Unnötige Bürokratie kostet Bürgern und Unternehmen Zeit und Geld, deshalb ist es wichtig, das Thema endlich erneut anzupacken. Allerdings ist der vorliegende Entwurf aus unserer Sicht nicht ausreichend.“

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Sie betonen, dass der Entwurf nicht ausreicht, um die Bürokratiebelastung für Bürger und Unternehmen signifikant zu reduzieren. Der BdSt fordert insbesondere zeitgemäße Anpassungen im Steuerrecht, eine Harmonisierung der Rechtsgebiete und eine Überarbeitung bestehender Verfahren wie das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und die Einführung der E-Rechnung. Besonders hervorgehoben werden: 1. Die Notwendigkeit weiterer steuerrechtlicher Anpassungen neben den Aufbewahrungsfristen. 2. Die Problematik der unterschiedlichen Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. 3. Die Herausforderungen bei der Einführung neuer Verfahren wie der E-Rechnung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bundesarbeitgeberverband Chemie

„Der Entwurf sieht jedoch keine Änderung an der praxisrelevanten Regelung zur Form des Nachweises vor. Stattdessen soll lediglich geregelt werden, dass der vom Arbeitgeber zu erbringende Nachweis entfällt, wenn ein beidseitig qualifiziert elektronisch signierter Arbeitsvertrag die wesentlichen Arbeitsbedingungen bereits enthält.“

Die Chemie-Arbeitgeber begrüßen den geplanten Abbau bürokratischer Hürden, kritisieren jedoch, dass der Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Bezug auf das Nachweisgesetz nicht weit genug geht. Sie fordern die vollständige Nutzung der Möglichkeiten der EU-Richtlinie, insbesondere die Einführung der Textform (elektronische Übermittlung) anstelle der veralteten Schriftform. Zudem wird eine gesetzliche Klarstellung bezüglich der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge und Langzeitkonten gefordert, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesnotarkammer

„Der Referentenentwurf wird diesem Ziel weitestgehend gerecht. Indem Notarinnen und Notare bei Unternehmensgründungen als zentrale Anlaufstelle fungieren, steht Gründerinnen und Gründern niedrigschwellig ein One-Stop-Shop zur Verfügung.“

Die Bundesnotarkammer begrüßt den Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV), der darauf abzielt, bestehende bürokratische Abläufe zu vereinfachen und unnötige Regelungen abzubauen, während wichtige Schutzstandards erhalten bleiben. Besonders hervorgehoben wird die Rolle der Notarinnen und Notare als zentrale Anlaufstelle bei Unternehmensgründungen, was eine erhebliche Entlastungswirkung für Gründer mit sich bringt. Kritisch sieht die Bundesnotarkammer jedoch die geplanten Änderungen bei öffentlichen Versteigerungen, die möglicherweise zu Belastungen für die Bevölkerung und zu geldwäscherechtlichen Schutzlücken führen könnten. Zudem wird die Einführung der Textform anstelle der Schriftform überwiegend positiv bewertet, allerdings mit dem Hinweis, dass bestimmte Aspekte weiter überdacht werden sollten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesrechtsanwaltskammer

„Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich aus diesem Grund gegen die Verkürzung der Äußerungsfrist aus.“

Die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) betont die Notwendigkeit, bürokratische Hürden abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben. Die BRAK unterstützt die Reduzierung der Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform, um den elektronischen Schriftverkehr zu erleichtern. Sie äußert jedoch Bedenken bei Änderungen im Vereinsrecht und besonderen Schuldrecht, wo der Schutz durch die Schriftform wichtig bleibt. Weitere Schwerpunkte sind die Einführung digitaler Versteigerungsformen und die Aufhebung der Barzahlungspflichten im Pfandrecht, die von der BRAK unterstützt werden. Ein kritischer Punkt ist die Streichung von § 7a UhVorschG, die aus Sicht der BRAK den Schuldnerschutz im Sozialrecht schwächt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundessteuerberaterkammer

„Steuerberater werden sich daher – nach Abwägung des Einsparpotentials gegenüber den steuerstrafrechtlichen Risiken – vermutlich gezwungen sehen, ihren Mandanten dazu zu raten, von der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen keinen Gebrauch zu machen.“

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) äußert sich kritisch zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Sie begrüßt die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre, weist jedoch auf unberücksichtigte strafrechtliche Inkonsistenzen hin, die die Regelung ineffektiv machen könnten. Die BStBK hebt hervor, dass Steuerberater ihren Mandanten vermutlich raten werden, die Fristen nicht zu verkürzen, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Zudem kritisiert die BStBK die geplanten Änderungen zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs und fordert eine umfassendere Reform der allgemeinen Formvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Weiterhin werden verschiedene Maßnahmen zur Bürokratieentlastung, wie die Einführung einer einzigen Anlaufstelle bei Neugründungen und Betriebsummeldungen sowie die Optimierung der verbindlichen Auskunft und verbindlichen Zusage, thematisiert. Die BStBK betont die Notwendigkeit einer besseren Rechtssetzung und Evaluierung von Gesetzen sowie die Nutzung der Potentiale der Digitalisierung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)

„Diese Bürokratielast gilt es zu vermeiden und zu verhindern.“

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) äußert sich zum Entwurf eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Die Stellungnahme konzentriert sich auf zwei Hauptpunkte: Erstens wird vorgeschlagen, die Schriftformerfordernis für die Bestätigung eines semi-professionellen Anlegers im § 1 Abs. 19 Nr. 33 lit. (a) (bb) KAGB auf die Textform abzusenken, um den digitalen Wandel zu unterstützen. Zweitens wird gefordert, die bisherige Regelung des § 183 Abs. 1 Satz 2 AO a.F., die den gesetzlichen Vertreter des Spezial-Investmentfonds (KVG) als Empfangsbevollmächtigten festlegt, in den neuen § 183a AO zu übernehmen, um die Bürokratielast zu reduzieren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

„Ein ausreichender Zeitraum für die Sichtung von Unterlagen und die Möglichkeit, komplexe Sachverhalte zu klären, ist die Voraussetzung für die Formulierung fundierter Stellungnahmen.“

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) äußert sich kritisch zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Insbesondere wird die geplante Verkürzung der Frist für die öffentliche Beteiligung bei Änderungen von Vorhaben im Umweltschutz abgelehnt, da dies demokratische Beteiligungsrechte einschränkt und zu einer Verzögerung der Verfahren führen könnte. Zudem wird die Änderung des Bundesberggesetzes kritisiert, die Erdwärme aus Bohrungen oberhalb von 400 Metern nicht mehr als bergfreien Bodenschatz klassifizieren würde, was die Notwendigkeit von Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen entfallen lässt. Der BBU sieht dies als problematisch an, da umweltschädliche Techniken zur Erdwärmegewinnung nicht ausreichend geprüft würden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.

„Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) werden sowohl aus Sicht des BVBC als auch des WIB wichtige und längst überfällige Schritte in die richtige Richtung gesetzt.“

Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) sowie das Wissenschaftliche Institut des BVBC (WIB) äußern sich positiv zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Sie begrüßen die Anpassungen im Handelsgesetzbuch und die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten, betonen jedoch die Notwendigkeit weiterer Anpassungen in der Wirtschaftsprüfungsordnung und der Abgabenordnung. Zudem wird die Einbeziehung geprüfter Bilanzbuchhalter in die steuerliche Beratung angeregt, um den Personalnotstand in der Steuerberatung zu lindern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

„In Perspektive der Gesamtbelastung bleibt das BEG weiter hinter den Erwartungen zurück und wirkt nicht mehr als ein Tröpfchen auf den heißen Stein.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) kritisiert den Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) als unzureichend. Von 442 Vorschlägen aus einer Verbändeabfrage wurden nur 11 im Entwurf berücksichtigt. Der BDI hebt hervor, dass die Maßnahmen des BEG IV die Wirtschaft um rund 682 Millionen Euro jährlich entlasten sollen, jedoch im Vergleich zu den jährlichen Bürokratiekosten von 26,8 Milliarden Euro kaum spürbar sind. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, die Abschaffung von Schriftformerfordernissen und die Standardisierung des Artenschutzes.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft

„Die im Entwurf zwischen Handels- und Steuerrecht vorgesehene gleichlautende Reduzierung der Frist zur Aufbewahrung von Buchungsbelegen von 10 auf 8 Jahre ist daher zu begrüßen.“

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) hat zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) Stellung genommen. Der Verband begrüßt die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre, kritisiert jedoch die Beibehaltung der Meldepflicht für ausländische Gäste im Bundesmeldegesetz und fordert eine Reform oder die Einführung eines digitalen Meldeverfahrens. Zudem werden Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz angesprochen, die eine Fristvereinheitlichung und Standardisierungen im Artenschutz beinhalten. Besonders hervorgehoben wurden die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist, die Meldepflicht für ausländische Gäste und die Standardisierungen im Artenschutz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Systemgastronomie e.V.

„Mit dem Referentenentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wird diese Chance verpasst“

Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) äußert sich kritisch zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Der Verband betont, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und die Umstellung von Schrift- auf Textform, zwar Schritte in die richtige Richtung sind, aber nicht ausreichen, um die dringend benötigte Entlastung zu bringen. Besonders hervorgehoben werden die unzureichenden Erleichterungen im Nachweisgesetz, die Ausnahme der Systemgastronomie von Erleichterungen und die Forderung nach echten bürokratischen Vereinfachungen in der Praxis. Der BdS fordert eine umfassendere Umstellung auf Textform und kritisiert die Notwendigkeit qualifizierter elektronischer Signaturen, die für kleinere und mittlere Unternehmen schwer umsetzbar sind.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Deutsche Startups e.V.

„Im Ergebnis ist der Vorschlag daher praxisuntauglich und nicht lebensnah. Den Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt wird der Entwurf nicht gerecht.“

Die Stellungnahme des Startup-Verbandes zum Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG) IV hebt hervor, dass bürokratische Hürden in Deutschland oft den Fortschritt hemmen. Der Verband begrüßt grundsätzlich den Ansatz des Gesetzesentwurfs, hält die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch für unzureichend. Besonders kritisch sieht der Verband die Änderungen im Nachweisgesetz, die eine qualifizierte elektronische Signatur vorsehen, welche in der Praxis schwer umsetzbar ist. Der Verband fordert stattdessen die Einführung der Textform, um den digitalen Nachweis von Arbeitsvertragsbedingungen zu vereinfachen. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind das Mietrecht und das Handelsgesetzbuch (HGB), wo ebenfalls eine Vereinfachung durch die Einführung der Textform gefordert wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Deutscher Auktionatoren e.V.

„Grundsätzlich begrüßt der Bundesverband deutscher Auktionatoren e.V. die geplanten Änderungen ausdrücklich.“

Der Bundesverband Deutscher Auktionatoren e.V. begrüßt die geplanten Änderungen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Besonders hervorgehoben wird, dass die Versteigerung beweglicher Sachen korrekt außerhalb der Kernkompetenz der Notare und Gerichtsvollzieher liegt. Es wird kritisiert, dass Gerichtsvollzieher oft ohne notwendige Gutachten von Sachverständigen Versteigerungen durchführen, was den Verbraucherschutz gefährdet. Zudem wird eine Konkretisierung hinsichtlich der Veröffentlichungspflichten bei Versteigerungen gefordert, um diese zeitgemäß zu gestalten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Deutscher Stiftungen

„Daher ist das Gesetz aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn wir uns umfassendere Maßnahmen gewünscht hätten.“

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen äußert sich zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) und begrüßt die grundsätzlichen Ziele zur besseren Rechtsetzung und dem Bürokratieabbau. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen im Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzen und die Digitalisierung von Prozessen fördern sollen. Besonders relevant sind die Änderungen der vereinsrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die auch für Stiftungen gelten. Der Verband wünscht sich jedoch umfassendere Maßnahmen und eine stärkere bundespolitische Verantwortung für bürgerschaftliches Engagement.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R004378 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Druck und Medien e.V.

„Es handelt sich jedoch um kleinteilige Einzelmaßnahmen, die insgesamt keine spürbare Entlastung für die Unternehmen bringen werden.“

Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) äußert sich zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Der Verband begrüßt einige Maßnahmen wie die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und die Reform von Formerfordernissen, kritisiert jedoch, dass diese Maßnahmen insgesamt keine spürbare Entlastung für die Unternehmen bringen werden. Besonders hervorgehoben werden die Forderungen nach einem konsequenten Bürokratieabbau, einem Belastungsmoratorium und der Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Gesetzgebungsprozessen. Der Verband fordert zudem die Bundesregierung auf, der EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie nicht zuzustimmen und die EU-Entwaldungsverordnung zu entschärfen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Geothermie e. V.

„Mit der Änderung des BBergG im Rahmen des BEG IV ist ein erster Schritt getan. Um das Potenzial der Geothermie für die klimaneutrale Wärmeversorgung noch besser nutzen zu können, sind weitere Gesetzesanpassungen zielführend.“

Der Bundesverband Geothermie (BVG) äußert sich zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) und betont die Notwendigkeit der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte. Der Verband begrüßt die geplante Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG), die eine Vereinfachung der Genehmigungspraxis für oberflächennahe Geothermie vorsieht. Der BVG fordert jedoch weitere Anpassungen in anderen Gesetzen wie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Geologiedatengesetz (GeolDG) sowie die Einführung eines speziellen Geothermie-Erschließungsgesetzes. Besonders hervorgehoben werden die Standardisierung der Zulassungsanforderungen, die Parallelisierung von Einzelgenehmigungen und die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 29.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA)

„Um der deutlich eingetrübten Stimmung entgegenzuwirken, bedarf es eines schnellen, entschlossenen Umsteuerns.“

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) unterstützt das Ziel der Entbürokratisierung und Vereinfachung von Regelungen, sieht jedoch Verbesserungspotential im vorliegenden Gesetzentwurf. Besonders betont wird die Notwendigkeit der Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, die Ersetzung der Schriftform durch die Textform in Arbeitsverträgen und die Anhebung der Freigrenze für Sachzuwendungen. Der BGA kritisiert, dass viele von den Wirtschaftsverbänden vorgeschlagene Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden und fordert eine umfassendere Umsetzung zur spürbaren Entlastung der Unternehmen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

„Diese Änderungsvorschläge sind aus unserer Sicht geeignet, den Aufwand und die Kosten für Kapitalverwaltungsgesellschaften, Anleger und Finanzverwaltung zu reduzieren, ohne einen negativen Einfluss auf die Steuereinnahmen des Fiskus zu haben.“

Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Entlastung von Bürokratie im Bereich der Besteuerung von Investmentfonds. Der BVI schlägt mehrere Gesetzesänderungen vor, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Kapitalverwaltungsgesellschaften, Anleger und die Finanzverwaltung zu reduzieren, ohne die Steuereinnahmen zu beeinträchtigen. Besonders hervorgehoben wurden die Vereinfachung der Statusbescheinigungen für Investmentfonds, die Klärung der Zustellung steuerrechtlicher Verwaltungsakte und die Anpassung der Kapitalertragsteuerregelungen für Spezial-Investmentfonds.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse)

„Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel des Gesetzes, die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten.“

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) begrüßt das Ziel des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV), die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Besonders positiv wird die Aufhebung des Schriftformerfordernisses und dessen Herabstufung auf die Textform gemäß § 126 b BGB hervorgehoben, was einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung darstellt. Allerdings wird bedauert, dass keine konkreten Erleichterungen für die Abfallwirtschaft vorgesehen sind. Ein zentraler Punkt ist die Forderung nach einer Änderung der Nachweisverordnung, um neben der papierenen Form auch eine digitale Registerführung mit qualifizierter elektronischer Signatur zuzulassen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesvereinigung Bauwirtschaft

„Im Ergebnis sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen von Bürokratie zu begrüßen. Es gäbe im Baugewerbe aber zahlreiche weitere Beispiele, die sich für einen Bürokratieabbau eignen.“

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, bürokratische Belastungen für Unternehmen zu reduzieren. Sie kritisiert jedoch, dass viele Maßnahmen nicht weit genug gehen und das Baugewerbe nur begrenzt profitieren wird. Hervorgehoben werden die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Förderung der Digitalisierung durch die Zulassung der elektronischen Form und die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes. Weitere Vorschläge zur Entlastung des Baugewerbes, wie die Kollegenhilfe und die Anpassung der Mindestlohndokumentationspflichten, wurden nicht berücksichtigt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

„Es müsste weit mehr Bürokratie abgebaut werden, um unserer Wirtschaft den notwendigen Schub zu geben.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußert sich zum Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV). Sie kritisiert die steigenden Bürokratiekosten, die Unternehmen belasten, und fordert eine konsequentere Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Besondere Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Notwendigkeit der Digitalisierung und Vereinfachung von Prozessen, die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht und die Vereinheitlichung von Vorschriften zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Die BDA hebt hervor, dass die bisherigen Vorschläge im Entwurf nicht ausreichen, um eine spürbare Entlastung zu erzielen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Chaos Computer Club

„Den Flugunternehmen das Auslesen sensibler biometrischer Daten aus dem Chip des Reisepasses zu erlauben, ist grundsätzlich abzulehnen“

Die Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (CCC) zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) kritisiert zwei Hauptaspekte des Entwurfs: die geplante Diskriminierung ausländischer Personen bei der Abschaffung der Hotelmeldepflicht und die Verwendung biometrischer Daten aus Reisepässen durch Fluggesellschaften. Der CCC betont, dass die Hotelmeldepflicht für ausländische Personen unnötig und diskriminierend ist und dass die Nutzung biometrischer Daten durch Fluggesellschaften erhebliche Datenschutzrisiken birgt. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Diskriminierung durch Hotelmeldepflichten, 2. Datenschutzbedenken bei der Nutzung biometrischer Daten, 3. Zweifel an der Freiwilligkeit der Einwilligung zur Datenverarbeitung am Flughafen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 dbb beamtenbund und tarifunion

„Der dbb begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum BEG IV-E und die dort enthaltenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt den Gesetzentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E), der darauf abzielt, Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Der dbb hebt hervor, dass die Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung positiv sind, bedauert jedoch, dass viele Vorschläge aus der Verbändeabfrage nicht berücksichtigt wurden. Besonders betont werden die Entlastung der Verwaltung um 33,9 Millionen Euro, die Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur und die Änderungen im Vereinsrecht sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Der Mittelstand. BVMW e.V.

„In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück.“

Der Mittelstand. BVMW e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV-E). Der Verband begrüßt die Absicht der Bundesregierung, unnötige Bürokratie abzubauen, kritisiert jedoch die im Entwurf enthaltenen Maßnahmen als unzureichend. Besonders hervorgehoben werden die Forderung nach einer generellen Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren für alle Dokumente, die Einführung des 'Once-Only'-Prinzips zur Vermeidung von Mehrfachabfragen und die Vereinfachung von Melde- und Informationspflichten. Der Verband sieht in der Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltung sowie der Abschaffung überflüssiger Vorschriften zentrale Maßnahmen zur Entlastung der mittelständischen Unternehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001657 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 082217218282-59 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 DER MITTELSTANDSVERBUND

„Der nun vorgelegte Referentenentwurf des BEG IV lässt diese Hoffnungen jedoch weitgehend schwinden.“

DER MITTELSTANDSVERBUND äußert sich zum Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) und bedauert, dass viele Vorschläge zur Bürokratieentlastung nicht berücksichtigt wurden. Besonders betont werden die moderate Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, die geplante Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsbürger in Beherbergungsstätten und die vorgeschlagenen Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Verband fordert eine umfassendere Berücksichtigung ihrer Vorschläge und eine stärkere Digitalisierung der Verwaltungsprozesse.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R001283 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

„Die geplanten Änderungen stellen eine Vereinfachung und damit einen guten Beitrag zur Bürokratieentlastung dar“

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die Änderungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre, was Kosten für die Mitglieder reduziert. Besonders positiv hervorgehoben wird die Änderung der Schriftform in Textform im Vereinsrecht, was für ehrenamtlich geführte Vereine eine Erleichterung darstellt. Auch die Vereinfachungen im Nachweisgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz werden befürwortet.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutsche Bahn

„Dieses begrüßen wir ausdrücklich und möchten zudem Präzisierungen vorschlagen, mit denen die Beschleunigungswirkung der Verwaltungsvorschriften weiter erhöht werden sollte.“

Die Deutsche Bahn äußert sich zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das darauf abzielt, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Sie begrüßt insbesondere die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur Standardisierung des Artenschutzes und die Fristverkürzungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG). Die Bahn schlägt zusätzliche Präzisierungen und Ergänzungen vor, um die Beschleunigungswirkung weiter zu erhöhen. Besonders hervorgehoben werden die Schaffung eines Kompensationsgeldes, die Verankerung eines Umwelt-Informationsportals und die Anpassung der UVPG-Anlage 1 an EU-Vorgaben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.11.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

„Die Ergänzung, die eine besondere Meldefrist für die versicherten Kinder, Schüler und Studierenden explizit ins Gesetz aufnimmt, ist zu begrüßen.“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) äußert sich zum Entwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) und begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen in den Artikeln 51, 52 und 55. Besonders hervorgehoben werden die Ergänzung von § 193 Abs. 1 SGB VII, die die Meldefrist für versicherte Kinder, Schüler und Studierende explizit ins Gesetz aufnimmt, sowie die Umstellung von 'Durchschrift' auf 'Anzeigedaten' in § 193 Abs. 7 SGB VII. Auch die Verpflichtung der Bundesländer zur Annahme der Anzeigedaten wird betont. Die DGUV schlägt zudem vor, dass Unternehmen die Anzeigedaten in einer für den Versicherten geeigneten Form überlassen sollten, anstatt eine papiergebundene Kopie zu erstellen. Schließlich wird empfohlen, das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen so zu gestalten, dass alle Beteiligten ausreichend Vorbereitungszeit haben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer

„Mit dem BEG IV unternimmt die Bundesregierung einen wichtigen ersten Schritt zu einem konkreten Abbau von Bürokratie, aber dieser Erwartung wird der vorgelegte Referentenentwurf aus Sicht der Unternehmen bei weitem noch nicht gerecht.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert sich zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Die DIHK begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen, kritisiert jedoch, dass die Maßnahmen nicht weitreichend genug sind. Die DIHK hebt die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie hervor und fordert eine stärkere und konsequentere Umsetzung der Bürokratieabbau-Maßnahmen. Besonders betont werden die hohen Bürokratiekosten, die Notwendigkeit zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und die Abschaffung der Hotelmeldepflicht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutsche Rentenversicherung Bund

„Das freiwerdende Personal wird in der Verwaltung dringend für die Erledigung von Kernaufgaben benötigt“

Die Deutsche Rentenversicherung Bund äußert sich unterstützend zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Der Entwurf zielt darauf ab, Bürger, Unternehmen und die Verwaltung von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Besonders hervorgehoben werden die geplanten Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB VI), die eine Streichung bestimmter Regelungen vorsehen, und die Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes. Diese Maßnahmen sollen erhebliche Kosteneinsparungen und eine effizientere Verwaltung ermöglichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutsche Steuer-Gewerkschaft

„Der Referentenentwurf verfehlt damit eindeutig das eigentliche Ziel des Bürokratieabbaus.“

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) äußert sich kritisch zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Während der Ansatz zur Entlastung von Bürokratie begrüßt wird, kritisiert die DSTG, dass die Maßnahmen nur oberflächlich an den eigentlichen bürokratischen Herausforderungen ansetzen. Besonders hervorgehoben werden die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, die als ineffizient und gefährlich für die Steuergerechtigkeit und die Integrität des Steuersystems angesehen wird. Weiterhin wird die Unangemessenheit der Maßnahme und die Vernachlässigung von Nachhaltigkeitsaspekten thematisiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Anwaltverein

„Der DAV hat bereits mit Stellungnahme 5/2024 darauf hingewiesen, dass diese Änderung für die betriebliche Praxis keine bürokratische Erleichterung bietet, und erneut vorgeschlagen, die Schriftform durch die Textform zu ersetzen.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der DAV kritisiert, dass die geplante Änderung des Nachweisgesetzes keine wirkliche bürokratische Erleichterung für die betriebliche Praxis darstellt. Stattdessen schlägt der DAV vor, die Schriftform durch die Textform zu ersetzen, um die Prozesse im Personalbereich zu vereinfachen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung für Arbeits- und Ausbildungsverträge, die den Schutz der Arbeitnehmer und Auszubildenden gleichermaßen gewährleistet.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Anwaltverein

„Die in dem Entwurf für das Mietrecht vorgesehenen Änderungen werden vom Deutschen Anwaltverein vollumfänglich begrüßt.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich zum Referentenentwurf des BMJ für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der DAV begrüßt die Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie im Miet- und Pachtrecht, insbesondere die Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Gewerbemietverträge. Im Bereich des Arbeitsrechts kritisiert der DAV die geplante elektronische Form für Arbeitsverträge als nicht praktikabel. Im Umweltrecht wird auf die eingeschränkte Anwendbarkeit der verkürzten Äußerungsfristen hingewiesen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Bauernverband

„Die tatsächlichen Umsetzungen im Gesetzesentwurf bleiben jedoch weit hinter den großen Ankündigungen zurück“

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Bürokratie zu reduzieren, kritisiert jedoch, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes nicht ausreichen. Der DBV hebt hervor, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen und der Wegfall der Schriftformerfordernis bei Landpachtverträgen nicht weitreichend genug sind. Besondere Kritik wird an der geplanten Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste geübt, da dies rechtliche Ungleichheiten schaffen könnte. Der Verband fordert zudem eine Vereinheitlichung der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und eine Überarbeitung der Regelungen zur Umsatzsteuerpauschalierung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Caritasverband e.V.

„Es gibt aber Verschlechterungen für die Berechtigten von staatlichen Unterstützungsleistungen, die mit der Begründung einer Entlastung der Verwaltung geplant werden.“

Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, bürokratische Hürden für private Haushalte und Unternehmen zu reduzieren. Allerdings warnt der Verband davor, dass diese Vereinfachungen nicht auf Kosten notwendiger Schutzstandards gehen dürfen. Besonders betont wird das Potenzial zur weiteren Entbürokratisierung in vielen Hilfebereichen, insbesondere bei der Beantragung von Elterngeld. Der Verband kritisiert jedoch die geplanten Verschlechterungen für Empfänger staatlicher Unterstützungsleistungen, die unter dem Vorwand der Verwaltungsentlastung eingeführt werden sollen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.

„Bürokratieentlastung ist eine entscheidende und dringend erforderliche Maßnahme, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu gestalten.“

Die Stellungnahme des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes betont die Notwendigkeit der Bürokratieentlastung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Der DGRV begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen, weist jedoch auf spezifische Anpassungen hin, um die Bürokratie weiter zu reduzieren. Besonders hervorgehoben werden die Änderungen der Aufbewahrungsfristen im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), die Einführung der Textform im Vereinsrecht und im Umwandlungsgesetz sowie Anregungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Corporate Sustainability Due Dilligence Directive. Der DGRV plädiert für eine Vereinheitlichung und Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre und fordert eine Reduzierung der Berichtsanforderungen für mittelständische Unternehmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R001349 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Der vorliegende Vorschlag zum Bürokratieentlastungsgesetz IV beinhaltet einige begrüßenswerte Entlastungen, sieht jedoch Änderungen vor, die keine Entlastungen bieten, sondern die Rechtsposition von Arbeitnehmer*innen schwächen würden.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich kritisch zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, das Maßnahmen zur Reduzierung bürokratischer Hürden für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vorsieht. Der DGB begrüßt zwar einige Aspekte wie die Möglichkeit zur digitalen Kommunikation bei Elterngeldanträgen, lehnt jedoch zahlreiche andere Änderungen ab, da sie die Rechtsposition von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schwächen könnten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geplanten Anpassungen im Nachweisgesetz, die einen elektronischen Nachweis der Arbeitsbedingungen vorsehen, 2) die Einführung der digitalen Aushangpflichten, und 3) die Möglichkeit zur digitalen Erteilung von Arbeitszeugnissen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Heilbäderverband e.V.

„Aus Sicht der Heilbäder und Kurorte, mit einem Anteil an 27 % aller Gästeübernachtungen - primär aus Deutschland muss sichergestellt werden, dass eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erhebung der kommunalen Finanzierungsinstrumente oder zur Anerkennung von Kurorten bestehen bleibt.“

Der Deutsche Heilbäderverband e.V. (DHV) äußert Bedenken gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz, der eine Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsstätten vorsieht. Diese Meldepflicht bildet die Grundlage für die Erhebung des Kurbeitrages, der zur Finanzierung und zum Erhalt der Gesundheitseinrichtungen in Heilbädern und Kurorten dient. Der DHV betont, dass ohne diese Meldepflicht ein erhöhter bürokratischer Aufwand entsteht und die dringend benötigten Einnahmen aus der Kurtaxe gefährdet sind. Es wird vorgeschlagen, eine verpflichtende elektronische Datenübermittlung einzuführen, um die Bürokratie zu reduzieren und die Erhebung der Kurbeiträge weiterhin zu gewährleisten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und Hotelverband Deutschland (IHA)

„Die mit Umsetzung des Entwurfs des BEG IV beim Check-in erforderlich werdende deutlich sichtbare Ungleichbehandlung in- und ausländischer Gäste ist der Branche wesensfremd und wird bei den Mitarbeitenden auf intuitive Ablehnung treffen.“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die geplanten Änderungen zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG), insbesondere das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Gäste. Sie bemängeln jedoch die Beibehaltung der Meldepflicht für ausländische Gäste, da dies zu einer Diskriminierung führen könnte. Die Verbände fordern eine Reform des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) oder die Einführung eines praxistauglichen digitalen Meldeverfahrens. Zudem kritisieren sie die Abschaffung der Experimentierklausel für elektronische Meldeverfahren und warnen vor möglichen Gegenmaßnahmen auf kommunaler Ebene, die die angestrebte Bürokratieentlastung konterkarieren könnten. Besonders hervorgehoben wurden die Themen: 1. Diskriminierungsfreie Behandlung von Gästen, 2. Beibehaltung und Ausweitung der Experimentierklausel, 3. Mögliche Gegenmaßnahmen auf kommunaler Ebene.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R001044 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Landkreistag

„Die Landkreise fordern eine konsequente Priorisierung staatlicher und kommunaler Aufgaben mit dem Ziel, die Eigenverantwortung zu stärken und die kommunale Ebene von überflüssigem Ballast zu befreien.“

Die Stellungnahme des Deutschen Landkreistages betont die Bedeutung der dezentralen Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise, die sich in Krisen wie der Corona-Pandemie bewährt hat. Sie kritisiert die zunehmende Aufgabenüberlastung der kommunalen Ebene durch stetig wachsende Anforderungen und Standards ohne ausreichende finanzielle Unterstützung. Es wird ein Abbau von Aufgaben und Standards, eine Verbesserung der Rechtsetzung sowie eine stärkere institutionelle Einbindung der kommunalen Ebene in den Gesetzgebungsprozess gefordert. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer allgemeinen Aufgabenkritik, die Verbesserung der Rechtsetzung und die Einführung von Experimentier- und Kooperationsräumen zur Bürokratieentlastung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Mieterbund

„Die vorgesehene Regelung des § 556 Abs. 4 Satz 2 BGB-E ist abzulehnen.“

Der Deutsche Mieterbund (DMB) äußert sich ablehnend zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Der Entwurf sieht vor, dass Vermieter Belege zur Betriebskostenabrechnung nur noch digital bereitstellen müssen. Der DMB kritisiert, dass dies die Möglichkeiten der Mieter zur Belegeinsicht erheblich einschränken würde und fordert stattdessen, dass Mieter sowohl Anspruch auf digitale Kopien als auch auf Einsicht in analoge Originalbelege haben sollten. Besonders hervorgehoben wurden die Bedeutung der Belegeinsicht für Mieter, die Problematik der digitalen Belege im Vergleich zu analogen Originalen und die psychologischen und praktischen Herausforderungen für Mieter bei der Einsichtnahme beim Vermieter.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Mietgerichtstag e.V.

„Die Digitalisierung hat insgesamt einen Fortschritt erreicht, dass der ganz überwiegende Teil der Mieter geübt darin ist, Dateien aus dem Internet abzurufen oder einen entsprechenden Mailanhang auszuwerten.“

Der Deutsche Mietgerichtstag hat seine Stellungnahme auf die Änderungen in Art. 13 des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) beschränkt, die die Paragrafen 556 und 578 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffen. Der Mietgerichtstag begrüßt die Neuregelung des § 556 Abs. 4 BGB, die es Vermietern erlaubt, Belege digital zur Verfügung zu stellen, was den Verwaltungsaufwand reduziert und keine nennenswerten Nachteile für Mieter mit sich bringt. Allerdings wird empfohlen, den Begriff 'digitale Form' zu überdenken, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem wird die Entscheidung über die Streichung des § 550 BGB für gewerbliche Mietverhältnisse kritisiert, da diese Maßnahme nicht ausreichend diskutiert wurde und möglicherweise den Schutz der Erwerber beeinträchtigen könnte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.

„Die Deutsche Kreditwirtschaft betont die Notwendigkeit, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 zum AGB-Änderungsmechanismus entstandene und bis heute fortdauernde Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung schnellstmöglich zu beseitigen.“

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat eine Stellungnahme zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) abgegeben. Sie betont die Notwendigkeit, die durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entstandene Rechtsunsicherheit bezüglich der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu beseitigen. Zudem fordert sie die Abschaffung überflüssiger Schriftformerfordernisse im Verbraucherdarlehensrecht, um digitale Geschäftsabschlüsse zu erleichtern und Kosten zu senken. Weitere Themen sind die Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute und Anpassungen im Kreditwesengesetz (KWG). Besonders hervorgehoben wurden die Themen AGB-Änderungsmechanismus, Schriftformerfordernis im Verbraucherdarlehensrecht und Grundbucheinsicht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R001459 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 52646912360-95 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Städte- und Gemeindebund

„Nur mit weniger Bürokratie und finanziell handlungsfähigen Städten und Gemeinden werden wir die Herausforderungen von morgen lösen können.“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt grundsätzlich die im vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehenen Vereinfachungen, betont jedoch, dass diese nur ein erster Schritt sein können. Notwendig sei ein systemischer Ansatz zur dauerhaften und nachhaltigen Entlastung, der eine Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und einen spürbaren Abbau von Regulierungsstandards umfasst. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit von weniger Bürokratie, die Herausforderungen durch hohe Standards in Krisenzeiten und die Bedeutung von Subsidiarität, also der Eigenverantwortung der Kommunen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Städtetag

„Wir begrüßen, dass mit diesem Gesetzentwurf die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.“

Der Deutsche Städtetag äußert sich zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Der Entwurf wird grundsätzlich begrüßt, da er auf die Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie abzielt. Es wird jedoch betont, dass weitere Maßnahmen folgen müssen. Besonders hervorgehoben werden die kürzeren Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige und die geplante Verkürzung der Äußerungsfrist bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Der Deutsche Städtetag betont die Notwendigkeit einer Evaluierung der Maßnahmen und die Bedeutung einer konsequenten Digitalisierung der Prozesse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Steuerberaterverband e.V.

„Der Entwurf enthält viele einzelne Regelungen, die in der Gesamtheit betrachtet erste gute Schritte in Richtung Abbau von Bürokratie darstellen.“

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) äußert sich grundsätzlich positiv zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E). Der Verband begrüßt insbesondere die Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, wie den Verzicht auf Schriftformerfordernisse und die Möglichkeit der digitalen Bereitstellung von Belegen. Dennoch kritisiert der DStV, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen und fordert weitergehende Schritte, wie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf fünf Jahre und die Einführung des Once-Only-Prinzips. Besonders ausführlich wird auf die Digitalisierung der Verwaltung, die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen und die Einführung einer 'One in, two out'-Regel eingegangen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutscher Tourismusverband

„Der DTV begrüßt grundsätzlich den Abbau von unnötigen bürokratischen Aufwendungen, denn Bürokratieabbau stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Deutschlandtourismus und sorgt dafür, dass mehr Zeit für das Wesentliche bleibt.“

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) äußert sich zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, insbesondere zu den Änderungen im Bundesmeldegesetz. Der DTV begrüßt den Abbau von Bürokratie, da dies die Wettbewerbsfähigkeit des Deutschlandtourismus stärkt. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Abschaffung der 'Hotelmeldepflicht' ausschließlich für deutsche Staatsangehörige, da dies zu einer Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Gästen führen könnte. Der DTV fordert eine praxistaugliche und rechtssichere Lösung, die auch die Bedürfnisse der Kommunen und Tourismusorganisationen berücksichtigt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V.

„Der VUP begrüßt die Vorhaben der Bundesregierung zur Bürokratieentlastung, sieht jedoch noch erheblichen Verbesserungsbedarf insbesondere im Bereich der digitalen Akkreditierungsprozesse.“

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung zur Entlastung von Bürokratie, insbesondere durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Der VUP sieht jedoch Verbesserungspotenzial im Bereich der Akkreditierung, da die vorgeschlagenen Änderungen im Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) noch nicht ausreichend sind. Der Verband fordert eine stärkere Förderung des digitalen Kundenportals DAkkS-PORT und eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um den digitalen Austausch von Verwaltungsakten zu erleichtern. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit klarer Rechtsgrundlagen für digitale Prozesse, die Bedeutung des DAkkS-PORT und die Forderung nach freiwilliger Nutzung digitaler Wege durch die Labore.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

„Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, überflüssige Bürokratie zu beseitigen und Verfahren zu vereinfachen.“

Die Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) betont die Notwendigkeit, überflüssige Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen auch für die Sozialwirtschaft anwendbar sein müssen. Besonders hervorgehoben werden die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz, die Einführung der Textform im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie die elektronische Übertragung von Arbeitsunfähigkeitsdaten im SGB II. Die Stellungnahme unterstreicht die Bedeutung von barrierefreien zentralen Anlaufstellen und die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung von Einkommensbegriffen und Zuständigkeiten, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Deutsches Verkehrsforum

„Der Abbau bürokratischer Anforderungen in Deutschland ist von sehr hoher Dringlichkeit. Die bisherigen Bemühungen haben zu keiner spürbaren Entlastung geführt. Daher begrüßt das DVF die vorliegende Initiative.“

Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes abgegeben. Sie betonen die Dringlichkeit des Bürokratieabbaus, kritisieren jedoch, dass viele Vorschläge aus der Verbändeabfrage nicht berücksichtigt wurden. Besondere Erwähnung finden die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), sowie die Einführung eines Kompensationsgeldes zur effizienteren Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen. Außerdem wird eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell und eine Änderung des Schriftformerfordernisses im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschlagen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ DFK - Verband für Fach- und Führungskräfte

„Positiv bewertet der DFK im Referentenentwurf, dass einige Gesetze mit strengem Schriftformerfordernis nunmehr auf Textform abgeändert werden. Diese Änderungen werden in der Praxis tatsächlich zu Erleichterungen bei der betrieblichen Umsetzung führen.“

Der DFK - Verband für Fach- und Führungskräfte äußert sich zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E). Der Verband begrüßt die Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie, insbesondere die Erleichterungen durch den Übergang von strenger Schriftform zu elektronischer Form bei Zeugnissen und Elternzeitanträgen. Allerdings kritisiert der DFK die geplanten zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Änderungen und fordert eine schnellere Einführung. Besonders hervorgehoben wurden die Änderungen bei der Zeugniserteilung, die Anpassungen im Nachweisgesetz und die Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Die Familienunternehmer / Die Jungen Unternehmer

„Der Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV erfüllt die Erwartungen nicht“

Die Stellungnahme der Familienunternehmer und der Jungen Unternehmer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz kritisiert, dass die bisherigen Maßnahmen zur Reduzierung der Bürokratie nicht ausreichen und oft sogar neue bürokratische Hürden geschaffen haben. Besonders hervorgehoben werden die hohen Bürokratiekosten, die Belastungen durch das Lieferkettengesetz und die ineffiziente elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Trotz einiger kleinerer Verbesserungen im neuen Entwurf, wie die Reduzierung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege, fehlen umfassende und visionäre Maßnahmen zur wirklichen Entlastung der Unternehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

„Die vorgestellten Maßnahmen sind dafür nicht weitgehend und nicht ambitioniert genug.“

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. äußert sich zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Bemühungen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands, kritisiert jedoch, dass die Maßnahmen nicht weitreichend und ambitioniert genug sind, insbesondere für den Mittelstand. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Beibehaltung der verpflichtenden Schriftform für Nachweispflichten, was die Digitalisierung der Arbeitswelt behindert. Der DSLV fordert, dass alle Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Nachweise in Textform zu erbringen. Besonders hervorgehoben werden die allgemeinen Bemühungen um Bürokratieentlastung, die spezifische Kritik an der Beibehaltung der Schriftform und die Forderung nach einer umfassenderen Digitalisierung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000415 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 7455137131-52 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

„Der GdW begrüßt den Gesetzentwurf. Insbesondere die an vielen Stellen erfolgte Ersetzung der Schriftform durch die Textform trägt nicht nur zur Entlastung von Bürokratie bei, sondern wird den notwendigen Digitalisierungsprozess in öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft fördern und stärken.“

Der GdW, als größter deutscher Branchendachverband der Wohnungswirtschaft, begrüßt den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, der darauf abzielt, Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Besonders positiv hervorgehoben wird die Ersetzung der Schriftform durch die Textform, die den Digitalisierungsprozess fördern soll. Der GdW bedauert jedoch, dass der Entwurf keine Erleichterungen im Baurecht beinhaltet und fordert eine Reform des § 126a BGB, um die elektronische Schriftform nutzerfreundlicher zu gestalten. Zudem wird die Möglichkeit der digitalen Bereitstellung von Abrechnungsbelegen und die Textform für Widersprüche gegen Kündigungen als positiv bewertet. Kritisch gesehen wird die geplante Streichung der Schriftform für gewerbliche Mietverträge.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000112 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V. (GESAMTMETALL)

„Die Bundesregierung lässt damit die Chance ungenutzt, für einen grundlegenden und spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen.“

Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie (Gesamtmetall) äußern sich kritisch zum Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Sie halten die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung für unzureichend und betonen, dass wesentliche Forderungen von Gesamtmetall und anderen Verbänden nicht berücksichtigt wurden. Besonders hervorgehoben werden der Vergleich der Bürokratiekosten mit den erwarteten Entlastungen, die unzureichende Umsetzung von Vorschlägen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), und die Notwendigkeit einer Nachbesserung des Entwurfs. Der Entwurf enthält keine bedeutenden Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen und verfehlt die Erwartungen deutlich.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

„Der Abbau von Bürokratie drängt in etlichen Bereichen der Versicherungswirtschaft. Die aktiven Bestrebungen der Bundesregierung, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten, werden daher als wichtiger Schritt in die richtige Richtung begrüßt.“

Die Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau, weist jedoch darauf hin, dass die Vorschläge nicht weit genug gehen. Der GDV fordert weitere Maßnahmen zur Digitalisierung von Prozessen, die Vereinfachung von Steuerregelungen und die Abschaffung unnötiger bürokratischer Anforderungen. Besonders hervorgehoben werden die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen, die Erleichterungen im Nachweisgesetz und die Digitalisierung des Jahresabschlusses.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)

„Die Ersetzung des Schriftformerfordernisses durch die Textform (z.B. E-Mail) böte erhebliches Potenzial, um ressourcen- und damit umweltschonender zu wirtschaften.“

Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) verfasst. Der GVP begrüßt grundsätzlich die Bemühungen zur Bürokratieentlastung, kritisiert jedoch, dass eine bedeutende Maßnahme im Bereich des Arbeitsrechts fehlt: die Ersetzung des Schriftformerfordernisses für Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch die Textform (z.B. E-Mail). Diese Änderung würde die deutsche Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, erheblich entlasten. Der GVP argumentiert, dass das aktuelle Schriftformerfordernis unnötig kompliziert und kostspielig ist und dass die Textform die gleichen Schutzziele erfüllen könnte. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1. Die enorme Anzahl von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und die damit verbundenen Kosten, 2. Die Ablehnung der qualifizierten elektronischen Signatur durch viele mittelständische Unternehmen, 3. Die umweltschonenden Vorteile der Textform gegenüber der Papierform.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Gesamtverband der Versicherer

„Das Anbringen der Haager Apostille sollte daher zeitökonomisch unmittelbar durch die ausstellende Behörde selbst vorgenommen werden können.“

Die Stellungnahme des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) befasst sich mit der Notwendigkeit, die Bearbeitungszeit für das Anbringen der Haager Apostille zu verkürzen. Die Haager Apostille ist ein Beglaubigungsverfahren, das die Echtheit von Urkunden für den internationalen Gebrauch bestätigt. Der GDV kritisiert, dass das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) derzeit mindestens sechs Wochen für diesen Prozess benötigt, was im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß ist und Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligen kann. Der GDV fordert entweder eine direkte Bearbeitung durch die ausstellende Behörde oder eine deutliche Beschleunigung des zentralisierten Verfahrens im BfAA. Besonders hervorgehoben wurden die folgenden Aspekte: die lange Bearbeitungszeit, die Bedeutung effektiver Verfahren für die grenzüberschreitende Anerkennung von Urkunden und die Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)

„Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass das bestehende Fehlverständnis in Hinblick auf eine erforderliche ausdrückliche Zustimmung aufgrund des missverständlichen Wortlauts des § 10 S. 2 VGG mit dem beabsichtigten Gesetz ausgeräumt werden soll.“

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) äußert sich zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Sie begrüßt die Vorschläge zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Art. 25) und des Verwertungsgesellschaftengesetzes (Art. 26). Besonders unterstützt wird die Möglichkeit, Wahrnehmungsverträge in Textform abzuschließen, was den Verwaltungsaufwand reduziert und die Kosten für die Wahrnehmungsberechtigten senkt. Darüber hinaus wird die Streichung des § 10 S. 2 VGG als notwendig erachtet, um ein Missverständnis bezüglich der erforderlichen Zustimmung bei Vertragsänderungen zu klären.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

„Wir begrüßen die Bemühungen zur Bürokratieentlastung und stimmen diesen grundsätzlich zu, da hiermit Geld und Personalressourcen eingespart werden kann.“

Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte (vbob) begrüßt grundsätzlich die Bemühungen zur Bürokratieentlastung durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Die Stellungnahme hebt hervor, dass durch das Gesetz Geld und Personalressourcen eingespart sowie Entscheidungsprozesse beschleunigt werden können, was der Verwaltung und der Wirtschaft zugutekommt. Besonders betont werden drei Maßnahmen: die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige und die Förderung des digitalen Wandels durch Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Vorschlag, die doppelte Zuständigkeit verschiedener Datenschutzaufsichtsbehörden abzuschaffen, um Bürokratie zu reduzieren und Einspareffekte zu erzielen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)

„Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Anstrengungen in Richtung einer umfassenden Bürokratieentlastung der Wirtschaft. In der Zwischenzeit muss ein Belastungsmoratorium insbesondere auch Unternehmen des Mittelstands vor neuen Belastungen schützen.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) als einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Unternehmen. Der HDE hebt die Notwendigkeit der Reduktion bürokratischer Anforderungen hervor, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung der Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform. Der Verband kritisiert jedoch, dass der Entwurf in einigen Bereichen nicht weit genug geht, insbesondere im Nachweisgesetz, und fordert umfassendere Maßnahmen zur Digitalisierung und Bürokratieentlastung. Besonders ausführlich wird die Entlastung im Arbeits- und Sozialrecht, die digitale Betriebsratsarbeit und die steuerliche Bürokratieentlastung thematisiert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

„Der HLBS schlägt aus praktischer Sicht zwecks Bürokratieabbau und Steuervereinfachung eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro vor.“

Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) hat eine Stellungnahme zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz abgegeben. Der HLBS schlägt mehrere Änderungen vor, um die Buchführungsgrenzen anzuheben und somit kleinere Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Dazu gehören unter anderem die Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), Anpassungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Kleinunternehmerregelung und Vereinheitlichung der Anzeigepflichten im Bewertungsgesetz (BewG) und Grundsteuergesetz (GrStG). Besonders hervorgehoben wurden die Anhebung der Buchführungsgrenzen, die Vereinfachung der Kleinunternehmerregelung und die Anpassung der Anzeigepflichten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 IKK e.V.

„Die Innungskrankenkassen fordern deshalb die zeitnahe Überprüfung aller Vorgänge bzw. Verzahnungen zum eAU-Verfahren mit dem Ziel, die derzeit insbesondere auf Arbeitgeberseite bestehenden Ursachen für zahlreiche Verzögerungen und bestehende technische Hemmnisse zu beseitigen.“

Die Stellungnahme des IKK e.V. zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV) hebt die Notwendigkeit hervor, bürokratische Hürden im Gesundheitswesen und in der Sozialversicherung abzubauen. Besonders betont wird die Rückkehr zur alten Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die Entbürokratisierung der Familienversicherung und die Verbesserung des elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Verfahrens (eAU). Der IKK e.V. fordert, die vorgezogene Fälligkeit der GSV-Beiträge abzuschaffen, die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung zu vereinheitlichen und die eAU-Bescheinigungen automatisiert an die Arbeitgeber weiterzuleiten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen der Veranstaltungswirtschaft e.V.

„Der in diesem Gesetz angedachte Schritt ist gut, aber zu klein.“

Der isdv e.V. unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz. Besonders positiv hervorgehoben werden die verkürzten Fristen zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, die Änderung des Bundesmeldegesetzes, die Einführung der Textform in weiten Bereichen der Gesetzgebung und die Ergänzung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bezüglich selbständig und freiberuflich Tätiger. Der isdv e.V. betont, dass die Maßnahmen praxisnah und angemessen ausgestaltet sein müssen, um insbesondere kleinen Unternehmen und Soloselbständigen zu helfen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000099 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 KLEFFNER Rechtsanwälte

„Der bürokratische Aufwand ist ein für unsere Mandanten in der betrieblichen Altersversorgung hinderlicher Faktor.“

Die Anwaltskanzlei KLEFFNER Rechtsanwälte äußert sich zum Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie. Sie begrüßen grundsätzlich die Bemühungen zur Reduktion des bürokratischen Aufwands im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Besonders hervorgehoben werden die Probleme durch den hohen Verwaltungsaufwand, die Notwendigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur und die fehlende Klarstellung zur Entgeltumwandlung. Die Kanzlei schlägt vor, den Ausschluss der elektronischen Form im Nachweisgesetz zu streichen und geringere Formerfordernisse als die Schriftform oder qualifizierte elektronische Signatur gesetzlich zu verankern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 23.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Kommissariat der Deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin

„Wir bitten darum, von der geplanten Ergänzung des § 9 UVG abzusehen“

Das Kommissariat der Deutschen Bischöfe äußert sich kritisch zu zwei wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfs. Erstens wird die geplante Ergänzung des § 9 im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) abgelehnt, da sie eine sofortige Einstellung der Unterhaltsleistungen ermöglicht, was Alleinerziehende und ihre Kinder finanziell stark belasten würde. Zweitens wird eine Änderung des § 16 Abs. 1 im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass kirchliche Arbeitgeber ihre eigenen Arbeitszeitregelungen gemäß § 7 Abs. 4 ArbZG transparent machen. Besonders hervorgehoben werden die finanziellen Risiken für Alleinerziehende, der Vertrauensschutz im UVG und die Notwendigkeit der Transparenz bei kirchlichen Arbeitszeitregelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Landesamt für Statistik Kamenz

„Eine Firmen bekommen diese ständig, andere wiederum gar nicht. Alle diese Daten liegen eigentlich bei anderen öffentlichen Stellen in ähnlicher Form vor und können dort abgefragt werden“

Die Stellungnahme kritisiert die bürokratischen Hürden und den hohen Aufwand, den Unternehmen und Bürger durch die Bearbeitung von Fragebögen und Anträgen haben. Es wird vorgeschlagen, Datenabfragen zwischen Ämtern zu vereinfachen und föderalistische Hürden abzubauen. Besonders hervorgehoben wurden die mehrfachen Fragebögen von verschiedenen Ämtern, die Notwendigkeit der digitalen Kopplung von Handelsregister und Transparenzregister sowie die Problematik der Datenabfragen zwischen Ämtern und die föderalistischen Hürden an Landesgrenzen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Licensing Executives Society - Deutsche Landesgruppe e.V.

„Eine deutliche Erleichterung für die anwaltlich vertretenen Anmelderinnen und Anmelder geistiger Eigentumsrechte könnte sein, dass das DPMA die bislang angebotene digitale Schnittstelle über DPMAdirekt ersetzt durch eine Anbindung über das von allen deutschen Anwältinnen und Anwälten zu nutzende besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).“

Die Licensing Executives Society (LES) Deutsche Landesgruppe e.V. hat eine Stellungnahme zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) abgegeben. Der Verein betont, dass der Gesetzentwurf nur geringe Veränderungen im Bereich des geistigen Eigentums vorsieht. Besonders hervorgehoben wird die mögliche Erleichterung für anwaltlich vertretene Anmelderinnen und Anmelder geistiger Eigentumsrechte durch die Einführung einer neuen digitalen Schnittstelle über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), welche die bisherige Schnittstelle DPMAdirekt ersetzen soll. Dies könnte zu einem erheblichen Bürokratieabbau in Kanzleien führen, die im Bereich des geistigen Eigentums tätig sind.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 23.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 NABU

„Der Wunsch, den Gesetzesvollzug durch Standardisierung zu vereinheitlichen und dadurch zu beschleunigen, ist nachvollziehbar. Standardisierungen können hilfreich sein, sofern sie auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und dadurch begründbar sind.“

Der NABU äußert sich kritisch zum Entwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Der Verband betont die Notwendigkeit, sowohl den Klimaschutz als auch den Schutz der Biodiversität zu berücksichtigen. Besonders hervorgehoben werden die Risiken eines Abbaus von Natur- und Artenschutzstandards zugunsten von Planungsbeschleunigungen, die Bedeutung wissenschaftlicher Grundlagen für Standardisierungen und die Notwendigkeit ausreichender Personalkapazitäten in Planungs- und Genehmigungsbehörden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Patentanwaltskammer

„Es würde dem beabsichtigten Bürokratieabbau geradezu entgegenwirken, wenn bislang bewährte Kommunikationswege untersagt und neue Restriktionen geschaffen würden“

Die Patentanwaltskammer äußert sich zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Sie begrüßt das Ziel des Bürokratieabbaus, kritisiert jedoch, dass neue elektronische Kommunikationswege nicht als zusätzliche, sondern als ersetzende Möglichkeiten vorgesehen sind. Dies führt ihrer Meinung nach zu mehr Bürokratie. Besonders hervorgehoben werden die geplanten Änderungen in § 79 PAO, die Einladung zur Kammerversammlung über elektronische Postfächer und E-Mail-Adressen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Sozialverband VdK Deutschland e. V.

„Der VdK begrüßt grundsätzlich das Bemühen der Bundesregierung, die Bürokratie in Deutschland weiter zu entlasten.“

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK) äußert sich zum Entwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Der VdK begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung zur Reduktion der Bürokratie und hebt die Bedeutung einer einfachen Inanspruchnahme sozialstaatlicher Leistungen hervor. Der Verband unterstützt Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinfachung bürokratischer Prozesse, kritisiert jedoch die derzeitige finanzielle Situation von Alleinerziehenden und fordert eine bessere Eintreibung von Unterhaltsansprüchen. Weitere ausführliche Themen sind die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz, die Vereinfachung der Anträge für Elterngeld und Elternzeit sowie die Forderung nach automatisierten Prozessen zur Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Stiftung Familienunternehmen und Politik

„Kurzum: Das Bündel an technischen Maßnahmen, auf das sich der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau der Bundesregierung für den vorliegenden Entwurf verständigt hat, wird der Dramatik der Lage nicht gerecht.“

Die Stellungnahme der Stiftung Familienunternehmen und Politik bezieht sich auf den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV), das darauf abzielt, bürokratische Belastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu reduzieren. Sie begrüßt die Absicht der Regierung, Bürokratie abzubauen, kritisiert jedoch, dass der Entwurf weitgehend nur die Ersetzung von Schriftformerfordernissen durch elektronische Form beinhaltet und somit keine wesentlichen Entlastungen bietet. Hervorgehobene Aspekte sind die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen, die Digitalisierung von A1-Bescheinigungen und die Einführung eines Familienunternehmen-Tests.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000083 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Tacheles e.V.

„Grundsätzlich werden die vorgeschlagenen Regelungen des Gesetzesentwurfes begrüßt, unnötige Bürokratie blockiert vielmals die Weiterentwicklung und Innovation im Land.“

Die Stellungnahme von Tacheles e.V., einer Interessenvertretung für einkommensschwache Personen, begrüßt grundsätzlich das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, betont jedoch die Notwendigkeit, sozialrechtliche Aspekte stärker zu berücksichtigen. Besonders hervorgehoben werden die Vorschläge zur Modifikation der Schriftformerfordernis in eine Textformerfordernis, zur Einführung einer Verpflichtung zur Emailkommunikation und zur bürgerfreundlichen Verwaltung. Diese Änderungen sollen unnötige bürokratische Hürden abbauen und den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 VDMA e.V.

„Wir begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau.“

Der VDMA e.V. begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung zur Reduzierung von Bürokratie, insbesondere durch den Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie. Der Verband hebt die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen als positiv hervor, kritisiert jedoch das Fehlen von Erleichterungen im Arbeitsrecht und fordert die Möglichkeit der Textform im Nachweisgesetz. Weitere Vorschläge umfassen die Digitalisierung von Steuerbescheiden und die Entfristung von Freistellungsbescheinigungen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, 2. Digitalisierung von Steuerbescheiden, 3. Streichung des Vorbeschäftigungsverbots.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.02.2023
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

„Die geplante Regelung mag einfacher für die Verwaltung sein, würde aber Alleinerziehende einfach im Antragsdschungel allein lassen, das Ziel des UVG konterkarieren Alleinerziehende zu entlasten und den Lebensunterhalt des Kindes gefährden.“

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie, insbesondere zu den Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG). Der VAMV lehnt das geplante vorläufige Einstellen der Unterhaltsleistung ohne vorherigen Bescheid ab. Die Stellungnahme hebt besonders die Klarstellungen zur Dauer und Bewilligung der Unterhaltsleistung, die Regelungen zum Anspruchsbeginn und die Aufhebung des § 7a UhVorschG hervor. Der Verband betont, dass die geplanten Änderungen den Vertrauensschutz der alleinerziehenden Elternteile gefährden und zu finanziellen Unsicherheiten führen könnten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V.

„Mit einer Reduzierung der Datenmenge und einem Verzicht auf Doppelmeldungen würde sowohl eine Zeitersparnis, eine Vereinfachung der Prozesse, eine Kostenersparnis bei Banken, Unternehmen, Beratern sowie der Finanzverwaltung als auch eine Erhöhung des Verständnisses und der Akzeptanz für die geforderten Daten erzielt werden.“

Die Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) kritisiert die umfangreichen und oft unnötigen Datenanforderungen, die zu hohen Kosten und bürokratischem Aufwand bei Banken führen. Es wird vorgeschlagen, den Datenkatalog zu reduzieren und die Kapitalertragsteuer (KESt) zu senken, um die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland zu erhöhen. Weitere Themen umfassen die umsatzsteuerfreie Behandlung von Konsortialkrediten, die Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und die Vereinfachung der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Besonders hervorgehoben werden die Reduktion des Datenkatalogs, die Senkung der KESt und die umsatzsteuerfreie Behandlung von Konsortialkrediten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)

„Während der vorgelegte Entwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist, wird eine Lichtung des Bürokratiedickichts in Deutschland hiermit allerdings nicht erreicht.“

Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das Maßnahmen zur Entlastung von Bürokratie für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung vorsieht. Der VDA hebt besonders die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen und den Abbau von Anzeige- und Informationspflichten hervor. Allerdings kritisiert der VDA, dass der Entwurf nicht weit genug geht, um die überbordende Bürokratie in Deutschland grundlegend zu reduzieren. Weitere Initiativen zur Bürokratieentlastung und eine verstärkte Digitalisierung der Verwaltung werden als notwendig erachtet. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Meldepflichten nach dem Mess- und Eichgesetz, die Bürokratie im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und die Vereinfachung der Außenhandelsstatistik.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9557 4664 768-90 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere die Aufhebung der Meldepflichten nach dem Mess- und Eichgesetz. Eine Lichtung des Bürokratiedickichts in Deutschland wird mit diesem Entwurf jedoch nicht erreicht.“

Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) begrüßt die Maßnahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass die geplanten Entlastungen hinter den Erwartungen zurückbleiben. Der VDA schlägt daher weitere konkrete Maßnahmen vor, um die Bürokratie insbesondere für die Automobilindustrie zu reduzieren. Besonders hervorgehoben werden die Vereinfachung der Ladeinfrastrukturen auf Werksgeländen, die Erleichterung von Anschlüssen an Energieparks und die Reduzierung administrativer Belastungen durch Energieberichterstattung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9557 4664 768-90 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Verband der Chemischen Industrie e.V.

„Der hier vorliegende Referentenentwurf ist und bleibt leider eine große Enttäuschung – nicht zuletzt, weil die zahlreichen Verbesserungsvorschläge innerhalb der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau aus dem ersten Halbjahr 2023 in dem vorliegenden Entwurf leider nur zu einem sehr geringen Bruchteil aufgegriffen wurden.“

Die Stellungnahme des Verbands der Chemischen Industrie e.V. (VCI) zum Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) begrüßt die Initiative des Bundesjustizministeriums zur Bürokratieentlastung, kritisiert jedoch den Entwurf als enttäuschend und nicht ausreichend. Der VCI fordert eine umfassendere Reform, die über die Abschaffung von Schriftformerfordernissen hinausgeht und konkrete Verfahrenserleichterungen sowie den Abbau überflüssiger materiell-rechtlicher Regelungen beinhaltet. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Konsolidierung und Straffung bestehender Gesetze, die Problematik der elektronischen Signatur und die Auswirkungen auf die Wirtschaft. Drei ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1. Die Hürden und Auswirkungen der Schriftformerfordernisse auf die Digitalisierung, 2. Die unzureichenden steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, und 3. Die negativen Auswirkungen der Aktionärsidentifikationspflicht nach § 45b Abs. 9 EStG.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.

„Die geplanten Regelungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes begegnen durch den VdA keinen Bedenken.“

Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) äußert keine Bedenken gegenüber den Regelungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Insbesondere wird die Abschaffung der Schriftform in vielen Fällen begrüßt, da die Textform in der Regel keine Probleme bei der Langzeitarchivierung verursacht. Zudem wird die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungsbelege positiv bewertet, da sie eine Entlastung der Zwischenarchive und Altregistraturen ermöglicht und eine zügigere archivische Bewertung erlaubt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Verband Deutscher Untersuchungslaboratorien e.V.

„Nur vor diesem Hintergrund und damit dem konsequenten Anpassen des rechtlichen Rahmens des deutschen Akkreditierungswesens ergibt ein BEG IV für die deutsche Laborwirtschaft Sinn.“

Der Verband Deutscher Untersuchungslaboratorien e.V. (vdu) begrüßt den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) grundsätzlich. Besonders betont wird die Notwendigkeit der Digitalisierung, um die Bürokratie für Laborunternehmen zu reduzieren. Der vdu fordert jedoch weitergehende Maßnahmen, wie die digitale und einmalige Einreichung aller Dokumente sowie die digitale Erteilung von Bescheiden. Auch die Nutzung von Remote-Audits anstelle aufwendiger Vor-Ort-Begehungen wird als wichtig erachtet. Ein weiterer Punkt ist die Forderung, dass Prüflabore nicht verpflichtet sein sollten, Kopien aller technischen Normen vorzulegen, sondern dass die DAkkS auf bestehende Normenbestände zugreifen sollte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.

„Insgesamt betonen wir, dass der Entwurf aus unserer Sicht gelungen ist und geeignet scheint, wesentliche bürokratische Hürden in vielen Bereichen des täglichen Lebens abzubauen.“

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. äußert sich grundsätzlich positiv zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, das darauf abzielt, die Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung zu reduzieren. Der Verband betont die Wichtigkeit der Digitalisierung zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, weist aber auch darauf hin, dass analoge Optionen für diejenigen erhalten bleiben sollten, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben. Besonders hervorgehoben werden die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, die Vereinfachung von Formerfordernissen im Zivilrecht und die Bereitstellung der Steuer-Identnummer von Kindern durch Finanzämter zur Entlastung von Familien.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Verband Kommunaler Unternehmen e.V.

„Der Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zählen nach Ansicht des VKU zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine schnelle und erfolgreiche Energie- und Wärmewende.“

Der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von Bürokratie entlasten soll. Der VKU betont, dass der Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren essenziell für die Energie- und Wärmewende sind. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit eines One-Stop-Shop-Prinzips zur Effizienzsteigerung, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 VG WORT

„Die Regelungsvorschläge zu § 31a Abs. 1 S. 3 UrhG-E sowie § 40 Abs. 1 S. 2 UrhG-E werden begrüßt.“

Die VG WORT begrüßt den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, insbesondere die vorgeschlagenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Im UrhG wird die Vereinfachung der Vertragsformen für unbekannte Nutzungsarten und zukünftige Werke positiv hervorgehoben, da diese Änderungen einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Im VGG wird die geplante Streichung von § 10 S. 2 als notwendig erachtet, um Missverständnisse zu vermeiden und das Widerspruchsverfahren im Massengeschäft der Verwertungsgesellschaften zu klären.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 VPLT – Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.

„Die vorgenannten Schritte im BEG IV-E begrüßt und unterstützt der VPLT, indem diese bereits zum Bürokratieabbau beitragen können.“

Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (VPLT) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV-E) abgegeben. Der VPLT begrüßt die vorgesehenen Änderungen, weist jedoch auf bürokratische Herausforderungen hin, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen, die Abschwächung der Meldepflichten in Beherbergungsstätten und die Herabsetzung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform. Der Verband betont auch die bürokratischen Mehrbelastungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und fordert weitere Maßnahmen zur Bürokratieentlastung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👎 Wikimedia Deutschland

„Insgesamt fragen wir uns, wo der versprochene Turbo bei der Digitalisierung bleibt, denn die vorgesehenen Maßnahmen scheinen keine entscheidende Entlastung zu bringen.“

Wikimedia Deutschland, eine Organisation zur Förderung freien Wissens, äußert sich kritisch zum Bürokratieentlastungsgesetz. Sie betonen, dass das Gesetz zwar einige Erleichterungen bringt, aber die Mehrheit der Bürger kaum betrifft. Besonders hervorgehoben wird der Bedarf an einer Modernisierung der öffentlichen Verwaltungs-IT und einem Rechtsanspruch auf Open Data. Zudem wird die Aufhebung der Schriftformerfordernis und die Verkürzung der Belegpflicht thematisiert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Notwendigkeit einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes, um die Nutzung amtlicher Werke zu erleichtern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 Wirtschaftsprüferkammer

„Wir begrüßen das mit dem Gesetzesentwurf verfolgte Ziel der Beseitigung überflüssiger Bürokratie und haben Anmerkungen lediglich zu den folgenden Punkten“

Die Wirtschaftsprüferkammer begrüßt den Gesetzentwurf zur Reduzierung unnötiger Bürokratie und konzentriert sich auf drei Hauptpunkte: Erstens, die Ergänzung der Schriftform um die 'elektronische Form', wobei sie die Nutzung sicherer Übermittlungswege wie De-Mail oder besondere elektronische Postfächer (beA, beSt, eBO) vorschlägt. Zweitens, die Vereinheitlichung der Formulierung 'schriftlich oder elektronisch' in allen relevanten Regelungen zur Förderung der Entbürokratisierung. Drittens, die Mitteilung der E-Mail-Adresse und eines sicheren Übermittlungsweges durch die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, um die Kommunikation zu erleichtern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Zentralverband des Deutschen Handwerks

„Der Entwurf bleibt jedoch hinter dem Entlastungsbedürfnis von Handwerksbetrieben und den Entlastungsmöglichkeiten des Gesetzgebers zurück.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung zur Bürokratieentlastung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV). Der Verband kritisiert jedoch, dass die Maßnahmen des Entwurfs nicht ausreichen, um die Handwerksbetriebe spürbar zu entlasten. Der ZDH fordert eine vollständige Ausschöpfung des Entlastungspotentials und eine Ergänzung des Gesetzentwurfs um weitere Maßnahmen. Besonders hervorgehoben werden die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, die Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Anpassungen im Gewerberaum-Mietrecht.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

„Keine Angaben“

Die Stellungnahme wurde vom Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. abgegeben. Die Veröffentlichung der Stellungnahme wurde jedoch widersprochen, weshalb keine detaillierten Informationen über den Inhalt verfügbar sind.

Tendenz: Keine Angaben

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

👍 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

„Mit der Aufhebung des Schriftformerfordernisses für Gewerberaummietverträge werden Abläufe deutlich vereinfacht und mehr Rechtssicherheit in langfristigen und besonders vertrauensbedürftigen Mietangelegenheiten geschaffen.“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) unterstützt den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, insbesondere die Aufhebung des Schriftformerfordernisses für Gewerbemietverträge, die Digitalisierung von Betriebskostenabrechnungen und die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Diese Maßnahmen sollen die Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Rechtssicherheit erhöhen. Der ZIA hebt hervor, dass die geplante Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige positiv ist, jedoch eine vollständige Abschaffung für alle Gäste wünschenswert wäre. Zudem wird eine Reduzierung der administrativen Belastungen bei Meldepflichten und Verrechnungspreisdokumentationen angeregt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R002399 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 34880145791-74 (Zum Transparenzregister)

Download Stellungnahme

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.05.2024
Erste Beratung:17.05.2024
Drucksache:20/11306 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss05.06.2024Anhörung
Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Sachverständige bewerten Bürokratieentlastungsgesetz 
Ammar Alkassar von GovTech Campus Deutschland äußerte sich positiv zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), betonte aber, dass die Maßnahmen nicht ausreichen würden, um die durch die Regierungskoalition geweckten Erwartungen zu erfüllen. Insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit gebe es noch Handlungsbedarf. Er wurde von der FDP eingeladen. 
 
Markus Artz von der Universität Bielefeld diskutierte speziell die mietrechtlichen Regelungen innerhalb des Gesetzentwurfs. Er sah die Vereinfachungen zwar größtenteils positiv, problematisierte jedoch die Umstellung auf Textform im Gewerberaummietrecht hinsichtlich der damit verbundenen rechtlichen Unklarheiten und wirtschaftlichen Konsequenzen. Artz wurde von der SPD vorgeschlagen. 
 
Frank Bayreuther von der Universität Passau begrüßte die Vereinfachungen bezüglich der schriftlichen Nachweise im Arbeitsrecht durch Änderung des Nachweisgesetzes, räumte aber ein, dass die Schriftform auch einen gewissen Arbeitnehmerschutz biete. Dieser war ebenfalls ein Vorschlag der Bündnis 90/Die Grünen. 
 
Katrin Bülthoff vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte die geplanten Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz, die eine sofortige Einstellung von Zahlungen ohne vorherigen Bescheid ermöglichen sollen. Sie sah darin eine Gefahr für den Lebensunterhalt von Kindern alleinerziehender Elternteile. Bülthoff wurde von der SPD eingeladen. 
 
Isabel Eder vom Deutschen Gewerkschaftsbund hebt die möglichen negativen Auswirkungen von Digitalisierungsprozessen im Arbeitsrecht auf Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer hervor. Sie argumentierte gegen eine vollständige Aufgabe der Schriftform. Eder wurde ebenfalls von der SPD eingeladen. 
 
Christian Engelhardt, Landrat des Kreises Bergstraße, sprach sich für weitreichendere Reformen aus und bemängelte, dass wesentliche bürokratische Probleme von Kommunalverwaltungen durch das Gesetz unberührt bleiben. Er betonte außerdem, dass Praktiker stärker in den Entbürokratisierungsprozess eingebunden werden sollten. Engelhardt wurde durch die CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagen. 
 
Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates, bewertete das vorgeschlagene BEG IV insgesamt positiv, sah aber weiteres Potenzial für Verbesserungen und machte konkrete Vorschläge. Er wurde von der FDP zum Gespräch hinzugezogen. 
 
Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, betonte die Belastung ehrenamtlicher Arbeit durch Bürokratie und förderte eine Reduzierung administrativer Hürden, um ehrenamtliches Engagement zu erleichtern. Holze wurde von der CDU/CSU eingeladen. 
 
Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, äußerte grundsätzliche Bedenken gegen die geplanten Änderungen des Passgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes, die nichtöffentlichen Stellen Zugriff auf Passdaten gewähren sollen. Er wurde von Bündnis 90/Die Grünen eingeladen. 
 
Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen, zweifelte daran, dass der Gesetzentwurf zu einem Bürokratieabbau im Justizwesen führen wird. Er konkretisierte, dass Formvereinfachungen nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung beitragen. Auch Wolf wurde von der CDU/CSU benannt.

Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.06.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Weitere Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung gefordert 
Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und von der Unionsfraktion eingeladener Sachverständiger, sieht Bürokratie als ein wesentliches Hindernis für wirtschaftliches Wachstum. Er betrachtet das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) als unzureichend und schlägt als strukturelle Maßnahme ein Verfallsdatum für Bundesgesetze sowie verpflichtende Evaluationen vor. 
 
Garrelt Duin, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) und von der SPD-Fraktion eingeladen, hält das Gesetz für ein positives Signal und fordert, dass weitere Vorschläge aus der Praxis bedacht werden sollten. Er legt einen Schwerpunkt auf die Notwendigkeit der Digitalisierung und der Modernisierung der Verwaltungsprozesse. 
 
Professor Sebastian Eichfelder, Wirtschaftswissenschaftler an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und von der Grünen-Fraktion eingeladen, zweifelt daran, dass die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre eine bedeutende Entlastung darstellt. Er sieht jedoch viele der vorgeschlagenen Maßnahmen im BEG IV als sehr sinnvoll an. 
 
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und von der Unionsfraktion eingeladen, betont die bürokratische Belastung ihrer Branche. Sie hebt die Bedeutung hervor, nicht nur bestehende, sondern auch drohende Bürokratielasten zu berücksichtigen, wie beispielsweise den Erörterungsanspruch für Beschäftigte beim Thema Home-Office. 
 
Rainer Kambeck, von der Deutschen Industrie- und Handelskammer und von der Unionsfraktion eingeladen, spricht sich für eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre aus und lobt das Verfahren der Verbändeanhörung. Allerdings bemängelt er, dass viele Verbesserungsvorschläge noch nicht umgesetzt wurden. 
 
Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und von der SPD-Fraktion eingeladen, warnt vor einer Verkürzung von Aufbewahrungspflichten, da dies die Beweisführung in Steuerfahndungsfällen erschweren würde. Er setzt sich stattdessen für Erleichterungen in der Steuergesetzgebung ein und fordert verstärkte Investitionen in Digitalisierung. 
 
Professor Alexander S. Kritikos, vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und von der Grünen-Fraktion eingeladen, fordert ein differenziertes Verständnis von Bürokratieabbau, bei dem Regulierungsdichte von der Umsetzung der Regulierung getrennt werden sollte. Er weist auf die Bedeutung der Verwaltungsqualität hin und empfiehlt, die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben. 
 
Martin Müller, vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und von der SPD-Fraktion eingeladen, ist enttäuscht vom BEG IV, da es kaum Verbesserungen für die Energie- und Wasserwirtschaft liefert und meint, dass viele Vorschläge nicht umgesetzt wurden. 
 
Markus Peifer, vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und von der FDP-Fraktion eingeladen, sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer konsequenteren Umsetzung politischer Willensbekundungen für die Entlastung vom Bürokratieaufwand, besonders für das Handwerk. 
 
Gerd Röders, Unternehmer und von der FDP-Fraktion eingeladen, beanstandet die Nicht-Umsetzung vieler Vorschläge und fordert, keine neuen bürokratischen Belastungen zu schaffen. 
 
Weitere Informationen zum BEG IV finden Sie unter folgenden Links: [Bundestag.de - BEG IV](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002092) und [das-parlament.de - Bericht zur ersten Lesung](https://www.das-parlament.de/inland/recht/ampel-will-gegen-den-buerokratie-burnout-vorgehen).

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:129/24
Eingang im Bundesrat:15.03.2024
Erster Durchgang:26.04.2024