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Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften und Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:12.12.2024
Drucksache:20/12782 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13403 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Im Zuge der Beschlussempfehlung wurden hier noch Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz und am Weingesetz vorgenommen.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das EU-Tiergesundheitsrecht, insbesondere durch die Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht. Damit wird den Vollzugsbehörden der Länder die Rechtsgrundlage geschaffen, um Zuwiderhandlungen gegen das EU-Recht mit einer Geldbuße ahnden zu können. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und federführend zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 
 
Hintergrund: 
Die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 regelt das Tiergesundheitsrecht verbindlich in allen EU-Staaten. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Sanktionen festzulegen, um Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung zu ahnden. Das nationale Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) ist bisher nicht an dieses EU-Recht angepasst, weshalb eine umfängliche Bußgeldbewehrung durch Rechtsverordnung bisher nicht möglich war. Der Gesetzentwurf soll dies ändern und somit ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission vermeiden. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen Kosten durch die Einleitung von Bußgeldverfahren. Der Gesetzentwurf erwähnt keinen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft und auch keine weiteren Kosten. Es werden keine Einnahmen in bestimmter Höhe erwähnt. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Demnach ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig angesehen und der Bundesrat wurde am 16. August 2024 entsprechend informiert. Weitere Regelungsfolgen wie Nachhaltigkeitsaspekte und Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen wurden geprüft und als positiv bewertet. Keine Befristung oder Evaluierung sind vorgesehen, da die Regelungen dauerhaft gelten sollen. 
 
Maßnahmen 
 
- Bußgeldbewehrung: Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht werden künftig mit Bußgeldern sanktioniert. Das betrifft besonders Vorschriften der EU-Verordnungen 2016/429, 576/2013, 2017/625, 2019/1602, 2019/2035, 2020/686, 2020/687, 2020/688, 2020/691, 2020/692 und 2020/990. 
 
- Veterinärbescheinigungen: Bußgelder für die Verbringung von Tieren oder Zuchtmaterial ohne Veterinärbescheinigung innerhalb oder in die EU. 
 
- Betriebsregistrierung und -zulassung: Strafen bei Verbringung und Empfang von gehaltenen Land- und Wassertieren oder Zuchtmaterial ohne die erforderliche Betriebsregistrierung oder Betriebszulassung. 
 
- Risikominimierungs- und Präventionsmaßnahmen: Sanktionen für Verstöße gegen Risikominimierungsmaßnahmen und Seuchenpräventionsmaßnahmen bei der Verbringung von Tieren. 
 
- Seuchenbeschränkungen: Strafen für Verbringungen aus Gebieten mit tierseuchenrechtlichen Beschränkungen. 
 
- Dokumentationspflichten: Stärkung der Dokumentationspflichten zur Rückverfolgbarkeit von Transporten und Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen. 
 
- GGED (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument): Bußgelder bei nicht korrekter Begleitung von Teilsendungen durch das GGED. 
 
- Kennzeichnung und Identifikation: Unterstützung der Durchsetzung von Kennzeichnungs- und Identifizierungsvorschriften für bestimmte Tiere sowie die Registrierungspflicht von Betrieben und Transportunternehmern. 
 
- Aufzeichnungspflichten: Bewehrungspflichten zur Führung von Aufzeichnungen vor allem bei Betrieben, die Zuchtmaterial vertreiben. 
 
- Transportbehältnisse: Sanktionen für Verstöße gegen Anforderungen an Transportbehältnisse für Tiere. 
 
- Tierseuchenbekämpfung: Zusätzliche Kontroll- und Meldepflichten für Unternehmer von Zuchtmaterialbetrieben zur besseren Bekämpfung und Verhinderung von Tierseuchen. 
 
- Behördliche Auflagen: Strenge Sanktionen bei Verstößen gegen behördliche Anweisungen und tiergesundheitliche Vorschriften beim Eingang von Tieren und tierischen Erzeugnissen in die Union. 
 
- Tiertransporte: Strafen bei Nichteinhaltung von Bedingungen und Zeiträumen für die Haltung und den Transport von Tieren nach deren Eingang in die Union. 
 
- Einheitliche Regelungen: Ziel ist die Schaffung eines umfassenden Bußgeldgesetzes zur einheitlichen Bewehrung von Verstößen gegen EU-Tiergesundheitsrecht, um Doppelbewehrungen zu vermeiden. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:17.06.2024
Datum Kabinettsbeschluss:14.08.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:26.09.2024
Abstimmung:17.10.2024
Drucksache:20/12782 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13403 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft16.10.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

**Beratungsverlauf:**  
Der Ausschuss, der die Beschlussempfehlung beschlossen hat, ist der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Mitberaten haben der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung.  
 
**Beschlussempfehlung:**  
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie die Gruppe Die Linke zugestimmt. Gegen die Empfehlung hat die Fraktion der AfD gestimmt. Es gibt keine Angaben zu einem Entschließungsantrag.  
 
**Änderungen:**  
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese beziehen sich sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch auf andere Gesetze, wie das Tabakerzeugnisgesetz und das Weingesetz. Da Änderungen vorgenommen wurden, die nicht zum ursprünglichen Gesetzentwurf gehören, könnte hier ein Trojaner vorliegen.  
 
**Begründung:**  
Die Begründung zur Beschlussempfehlung besagt, dass die Änderungen aufgrund von Reformen des Tiergesundheitsrechts auf europäischer Ebene notwendig sind. Die Änderungen zielen darauf ab, die Tiergesundheit und das Tierwohl zu verbessern sowie Bürokratie abzubauen. Eine schnelle Anpassung sei wichtig, um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission zu vermeiden.  
 
**Statements der Fraktionen:**  
- Die Fraktion SPD betont, dass die Änderungen auf die Reformen des EU-Tiergesundheitsrechts zurückzuführen seien und dass weitere Anpassungen geplant sind, um Bürokratie abzubauen.  
- Die Fraktion CDU/CSU äußert Bedenken hinsichtlich der Bürokratiebelastung, unterstützt jedoch die Umsetzung der EU-Vorgaben.  
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die hohen Bußgelder gegen Verstöße und erkennt die Notwendigkeit von Dokumentationspflichten an.  
- Die Fraktion FDP betont die Notwendigkeit, europarechtliche Vorgaben umzusetzen, um Vertragsstrafen zu vermeiden, und begrüßt Erleichterungen im Weingesetz.  
- Die Fraktion AfD sieht den Gesetzentwurf kritisch, insbesondere die damit verbundene Bürokratie- und Kostenbelastung für Betriebe, und lehnt ihn ab.  
- Die Gruppe Die Linke kritisiert die Verzögerung bei der Umsetzung und wünscht sich eine umfassendere Integration von EU-Vorgaben ins nationale Recht.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:367/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Abstimmung:22.11.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt