Änderung des Waffenrechts
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| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Bundesministerium des Inneren |
| Status: | Erledigt |
| Letzte Änderung: | 09.01.2023 |
| Verbändebeteiligung: | |
| Hinweis: | Der Entwurf ist größtenteils als Formulierungshilfe im "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" aufgegangen.
Download PDF Referentenentwurf (Stand 09.01.2023, Quelle: Frag den Staat) |
| Datum erster Entwurf: | 09.01.2023 |
| Datum Kabinettsbeschluss: |
„Bereits mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ vom 17. Februar 2020 wurden wichtige Anpassungen des Waffenrechts vorgenommen, um zu verhindern, dass Extremisten legal in den Besitz von Waffen gelangen bzw. diese behalten können. Hierzu wurde u.a. eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Antragstellers oder Erlaubnisinhabers eingeführt. Dies wurde mit einer Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden wirksam flankiert.
Im Nachgang zum Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat unter Einbeziehung eines Berichts einer Arbeitsgruppe des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter geprüft, ob weiterer gesetzgeberischer Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Erkennung von Extremisten sowie von Personen mit auf einer psychischen Störung basierenden Eigen- oder Fremdgefährdung unter den Waffenbesitzern besteht. Hierbei hat sich gezeigt, dass ergänzende Anpassungen des Waffengesetzes geboten sind, um sicherzustellen, dass den Waffenbehörden bei der Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung eines Waffenbesitzers beziehungsweise Erlaubnisinhabers das relevante Wissen anderer Behörden schnell und effizient zur Verfügung gestellt wird. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Erkenntnissen, die bei den Polizeibehörden des Bundes und der Länder, dem Zollkriminalamt sowie den örtlichen Gesundheitsbehörden vorliegen können. “