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Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG)

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:10.10.2024
Drucksache:20/13184 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Hinweis:Der Referentenentwurf war seit Mitte September 2023 in der Diskussion, die AG KRITIS hat verschiedene Versionen des Entwurfs online gestellt.  
 
18.07.2024: Domain Recht berichtet über ein weiteres Update des Referentenentwurfs.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und die Regelung der Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung. Diese Maßnahmen sollen das Cybersicherheitsniveau in Deutschland und der EU erhöhen, um das Funktionieren der Marktwirtschaft und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist federführend für den Gesetzentwurf zuständig. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf steht im Kontext der gestiegenen Cybersicherheitsanforderungen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und den geopolitischen Entwicklungen, wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Er baut auf dem IT-Sicherheitsgesetz von 2015 und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 von 2021 auf und erweitert deren Ordnungsrahmen auf weitere Unternehmen und die Bundesverwaltung. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen einmalige Ausgaben von rund 38,2 Millionen Euro und bis zum Jahr 2029 laufende jährliche Ausgaben von insgesamt 772,32 Millionen Euro. Für Länder und Kommunen entstehen keine Mehrausgaben. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beträgt rund 2,2 Milliarden Euro mit einem einmaligen Aufwand von rund 2,1 Milliarden Euro. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben. Somit wird davon ausgegangen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Es gibt keine Angaben zur besonderen Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs. Der Entwurf umfasst jedoch weitreichende Maßnahmen und Anpassungen, die erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und die Bundesverwaltung haben werden. 
 
Maßnahmen 
 
- Umstellung von Begriffsbestimmungen: Einführung zahlreicher neuer Begriffsbestimmungen infolge der NIS-2-Richtlinie, alphabetisch sortiert, um Übersichtlichkeit zu gewährleisten. 
- Definition von Beinahevorfällen: Weit gefasster Begriff für vielfältige Vorfälle im Kontext der Cybersicherheit. 
- Einführung spezifischer Sektoren: Einschluss besonders wichtiger Sektoren wie Weltraum, digitale Dienste und IKT-Infrastruktur. 
- Erweiterung des Aufgabenspektrums des Bundesamtes: Inklusive neuer Aufgaben aufgrund der NIS-2-Richtlinie und der Netzstrategie 2030 zur Verbesserung der Cybersicherheit. 
- Zentrale Meldestellen: Einrichtung spezieller Meldestellen für Sicherheit in der Informationstechnik für Bundes- und allgemeine Einrichtungen. 
- Förderung des Informationsaustauschs: Erleichterung des Austauschs von Cyberbedrohungen, Schwachstellen und anderen kritischen Informationen. 
- Kontrollrechte: Umfassende Rechte des Bundesamtes zur Überprüfung der Kommunikationstechnik des Bundes und zur Anweisung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel. 
- Abwehr von Schadprogrammen: Weitergehende Maßnahmen zur Erkennung und Abwehr von Schadprogrammen und anderen Cybergefahren. 
- Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle: Einrichtungen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. 
- Erweiterung der Risikomanagementmaßnahmen: Besonders für Betreiber kritischer Anlagen organisiert, die erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. 
- Einrichtung der zentralen Meldestelle: Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, um ein gemeinsames Lagebild zu ermöglichen. 
- Anordnungen des Bundesamts: Gegenüber besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen, einschließlich Veröffentlichungspflichten und Anweisung zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. 
- Verstärkte Schulungspflichten: Für Geschäftsleitungen und Mitarbeitende von besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. 
- Verbindlichkeit von Nachweisen: Einrichtungen müssen regelmäßig Nachweise erbringen, dass sie die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen. 
- Zertifizierungen und Konformitätserklärungen: Einführung spezifischer Zertifizierungspflichten und Möglichkeiten zur Selbstbewertung der Konformität. 
- Bußgeldvorschriften: Neue und erweiterte Bußgeldvorschriften zur Durchsetzung der Cybersicherheitsvorgaben. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:07.05.2024
Datum Kabinettsbeschluss:24.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Durch den Gesetzentwurf wird die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (ABl. L 333 vom 27. Dezember 2022, S. 80, im Folgenden NIS-2-Richtlinie) auf Bundesebene umgesetzt. Entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben wird der mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) vom 17. Juli 2015 (BGBl. I 2015 S. 1324) und dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) vom 18. Mai 2021 (BGBl. I 2021, S. 1122) geschaffene Ordnungsrahmen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz für den Bereich bestimmter Unternehmen erweitert, zusätzlich werden entsprechende Vorgaben für die Bundesverwaltung eingeführt. Schwerpunktmäßig werden folgende Änderungen vorgenommen:  
- Einführung der durch die NIS-2-Richtlinie vorgegebenen Einrichtungskategorien, die mit einer signifikanten Ausweitung des bisher auf Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse beschränkten Anwendungsbereichs einhergeht.  
- Der Katalog der Mindestsicherheitsanforderungen des Artikels 21 Absatz 2 NIS-2-Richtlinie wird in das BSI-Gesetz übernommen, wobei in der Intensität der jeweiligen Maßnahme aus  
- Die bislang einstufige Meldepflicht bei Vorfällen wird durch das dreistufige Melderegime der NIS-2-Richtlinie ersetzt. Dabei soll der bürokratische Aufwand für die Einrichtungen im Rahmen des bestehenden mitgliedstaatlichen Umsetzungsspielraums minimiert werden.  
- Ausweitung des Instrumentariums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Hinblick auf von der NIS-2-Richtlinie vorgegebene Aufsichtsmaßnahmen.  
- Gesetzliche Verankerung wesentlicher nationaler Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement des Bundes und Abbildung der zugehörigen Rollen und Verantwortlichkeiten.  
- Harmonisierung der Anforderungen an Einrichtungen der Bundesverwaltung aus nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben, um ein insgesamt kohärentes und handhabbares Regelungsregime zu gewährleisten.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

👎 AG KRITIS

„Mit dem neuen Referentenentwurf vom 24.06.2024 werden aus unserer Sicht keine Verbesserungen zum Referentenentwurf vom 07.05.2024 erreicht und lediglich neue Defizite eingebaut“

Die AG KRITIS, eine Arbeitsgruppe von Experten für Kritische Infrastrukturen, äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des NIS2UmsuCG vom 24.06.2024. Sie bemängelt, dass der Entwurf keine wesentlichen Verbesserungen gegenüber früheren Versionen bietet und neue Defizite einführt. Besonders kritisiert werden die komplexen Regelungen zur Definition kritischer Infrastrukturen, die zahlreichen Sonderregelungen für den Sektor Staat und Verwaltung sowie die unzureichende Einbindung der Zivilgesellschaft. Die AG KRITIS fordert eine klare und einheitliche Regulierung sowie die Berücksichtigung der Authentizität als Schutzziel.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.

„Die fachärztlichen Mitgliedslabore des ALM e.V. unterstützen ausdrücklich die Bemühungen um eine Verbesserung von Resilienz und Cybersicherheit und ebenso die Bemühungen um eine Harmonisierung der Vorgaben auf europäischer Ebene“

Die Akkreditierten Labore in der Medizin e.V. (ALM e.V.) unterstützen die Bemühungen zur Verbesserung der Resilienz und Cybersicherheit sowie die Harmonisierung der Vorgaben auf europäischer Ebene. Sie betonen die Notwendigkeit eines integrativen Ansatzes zur Vermeidung von Doppelstrukturen und unnötiger Bürokratie. Besonders hervorgehoben werden die Empfehlungen zur Benennung nationaler Behörden gemäß der CER-Richtlinie, die Harmonisierung der Definitionen und Schwellenwerte zwischen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen und die Notwendigkeit einer klaren Zuständigkeit zur Vermeidung von Verzögerungen und Doppelarbeit. Zudem wird eine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Gesundheitswesen gefordert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 AOK-Bundesverband

„Der AOK-Bundesverband begrüßt die Initiative des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht zu überführen.“

Der AOK-Bundesverband begrüßt die Initiative zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, die den Schutz kritischer Infrastrukturen verbessern soll. Es wird jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, Begrifflichkeiten und Definitionen zu konkretisieren, insbesondere in Bezug auf Unterrichtungspflichten und Sektorenzuordnungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer Begriffsbestimmungen im Kontext der KRITIS-Sektoren, 2) Unklare Regelungen bezüglich der Sektorenzuordnung und Unterrichtungspflichten, und 3) Die Forderung nach einer präziseren Regelung und einem einheitlichen Ansatz zur Informationssicherheit in den Sozialgesetzbüchern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

„Der vorliegende Referentenentwurf des NIS2UmsuCG weist im Vergleich zum Referentenentwurf vom 7. Mai 2024 Verbesserungen auf.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) begrüßt den Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes, sieht jedoch mehrere Bereiche, die einer Nachbesserung bedürfen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Vereinfachung der Regelungen für Querverbundgesellschaften, die Einführung einer Ausschlussliste für nicht-vertrauenswürdige Hersteller und die stärkere Abstimmung zwischen dem NIS-2-Umsetzungs- und dem KRITIS-Dachgesetz. Der BDEW kritisiert die Komplexität der aktuellen Regelungen und fordert eine Vereinfachung, um eine Überforderung der betroffenen Unternehmen zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bitkom e.V.

„Die Hauptlast der Maßnahmen wird allein auf die Privatwirtschaft abgewälzt, während staatlicherseits die Verantwortung nicht übernommen wird.“

Der Bitkom unterstützt das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) und begrüßt die Harmonisierung des Cybersicherheitsniveaus. Positiv hervorgehoben wird die Änderung der Begrifflichkeit von 'Cybersicherheit' zu 'Informationssicherheit' und die geplante Online-Plattform zum Informationsaustausch. Kritisiert wird jedoch die Nichtberücksichtigung der Änderungsbedarfe der Wirtschaft, was besonders für KMU zu Rechtsunsicherheiten führt. Weiterhin werden die Ausnahmen kommunaler Verwaltungen von den NIS2UmsuCG-Vorgaben und die fehlende Einbeziehung aller Verwaltungsebenen als Schwachstellen gesehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: die Notwendigkeit der Abstimmung des Referentenentwurfs mit dem KRITIS-Dachgesetz, die Kritik an der Ausnahme kommunaler Verwaltungen und die Forderung nach einem integrativen Ansatz zur Cybersicherheit.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO)

„Eine ausbleibende oder zu kurze Übergangszeit führt dazu, dass eine pünktliche Umsetzung der Verpflichtungen – insbesondere für kleinere – Unternehmen zum maßgeblichen Zeitraum kaum möglich ist.“

Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des BMI zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. BREKO hält die Ausweitung der Verpflichtungen auf alle Betreiber kritischer Anlagen für unangemessen und fordert eine Anpassung der Regelungen. Besonders hervorgehoben werden die Punkte: Einsatz kritischer Komponenten (§ 41 BSIG-E), Übergangsregelung (Art. 29 des Referentenentwurfs), und die Bereichsausnahmen für die Telekommunikationsbranche (§ 28 Abs. IV Satz 1 BSIG-E). BREKO betont die Notwendigkeit einer längeren Übergangszeit von mindestens 12 Monaten und weist auf die erheblichen finanziellen und personellen Belastungen für kleinere Unternehmen hin.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

„Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Anforderungen weiterhin nicht.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützt grundsätzlich den vierten Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Der BDI betont jedoch die Notwendigkeit einer praxisnahen und unbürokratischen Umsetzung, um die Cyberresilienz Deutschlands effektiv zu stärken. Wichtige Punkte sind die volldigitale Erfüllung von Melde-, Nachweis- und Registrierungspflichten, die klare Regelung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landesbehörden sowie die Vermeidung von Rechtsunsicherheiten durch branchenspezifische Handreichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Besonders hervorgehoben wurden die fehlende Einbeziehung der öffentlichen Verwaltungen der Länder und Kommunen, die Streichung der Konsultationspflicht von Wirtschaftsverbänden bei Rechtsverordnungen und die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Umsetzung von Risikominimierungsmaßnahmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 1771817758-48 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V.

„Dass hier eine Präzisierung des Kreditbegriffs erforderlich ist, zeigt sich nicht zuletzt auch an dem umfangreichen Katalog des § 19 KWG.“

Der Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das NIS2UmsuCG abgegeben. Der Verband kritisiert, dass zwei wesentliche Punkte aus ihrer ersten Stellungnahme nicht berücksichtigt wurden. Erstens, sie fordern eine präzisere Definition des Begriffs 'Kreditinstitute' im Zusammenhang mit dem Kreditwesengesetz (KWG), um Missverständnisse zu vermeiden. Zweitens, sie schlagen eine Änderung der Formulierung bezüglich 'Handelsplätze' vor, um klarzustellen, dass nur die Betreiber und nicht die Handelsteilnehmer gemeint sind. Diese beiden Aspekte wurden besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

„Es wird daher nochmals appelliert, die bisherigen Vorgaben hinsichtlich Klarheit und Praktikabilität nachzuschärfen.“

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) äußert sich zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und betont die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen für betroffene Unternehmen. Wichtige Punkte umfassen die Kongruenz mit dem KRITIS-DachG, die zügige Novellierung der BSI-KRITIS-Verordnung und die Arbeitsfähigkeit des BSI. Der bevh empfiehlt zudem eine Erweiterung von §31 zur Angriffserkennung und -prävention sowie die Konsolidierung von Meldeprozessen. Auch die Begrenzung von Ausnahmen für öffentliche Einrichtungen wird angesprochen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)

„Die Qualität der Risikomanagementmaßnahmen im Unternehmen sinkt, und nicht steigt, wenn die Geschäftsleitung in der jetzigen Entwurfsfassung der Norm verpflichtet wird.“

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Die Stellungnahme behandelt unter anderem die Auslegung des Sektors 'Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren', die Berechnung von Beschäftigtenzahlen und Jahresumsatz, die Nennung des ÖPNV im Sektor Transport und Verkehr, das Verhältnis zwischen BSIG und SGB V sowie die Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen. Besonders hervorgehoben werden die Klarstellung der Berechnungsgrundlagen, die Einbeziehung des ÖPNV in die kritischen Infrastrukturen und die Umsetzungspflicht für Geschäftsleitungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Musikindustrie e.V.

„Wir begrüßen den Gesetzesentwurf des BMI, der eine weitgehend wortgetreue Umsetzung von Artikel 28 vornimmt.“

Der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) äußert sich zum Referentenentwurf des BMI zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, die die Informationssicherheit in der Bundesverwaltung regeln soll. Der BVMI hebt hervor, dass der Zugang zu zuverlässigen WHOIS-Daten, die Informationen über Domainregistrierungen enthalten, nicht erschwert werden darf. Sie betonen die Wichtigkeit dieser Daten für die Bekämpfung von DNS-Missbrauch und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Besonders ausführlich werden die Definition berechtigter Zugangsnachfrager, die Bekämpfung der Nutzung von Proxy-/Privacy-Diensten und die Notwendigkeit der Verifizierung von WHOIS-Daten thematisiert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesverband WindEnergie

„Die Einordnung von Betreibergesellschaften, die Tochtergesellschaften großer Mutterunternehmen sind, als 'besonders wichtige Einrichtungen' ist aus unserer Sicht unklar und so, wie wir sie aktuell interpretieren, nicht zielführend.“

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit. Der BWE begrüßt die Maßnahmen zur Cybersicherheit, sieht jedoch Klärungsbedarf bei der Definition von 'Unabhängigkeit' und der Abgrenzung der Betroffenheit von Unternehmen. Der Verband fordert klare Regelungen zur Zertifizierungspflicht und betont die Notwendigkeit der Beteiligung von Wirtschaftsverbänden bei der Entwicklung von Umsetzungsverordnungen. Besonders hervorgehoben wurden die Themen: Abgrenzung der Betroffenheit von Betreibergesellschaften, Umsetzbarkeit der Risikomaßnahmen aus § 30, und die Anpassung an bestehende Regulierungen wie das KRITIS-Dachgesetz.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R002154 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie

„Wir müssen leider feststellen, dass nicht hinreichend Verbesserungsvorschläge der Wirtschaft in dem neuen überarbeiteten Referentenentwurf aufgenommen wurden und möchten daher noch einmal auf dringliche Änderungsbedarfe hinweisen.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) äußert sich zum Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland. Die BVE begrüßt die Stärkung und Harmonisierung der Netz- und Informationssicherheit im EU-Binnenmarkt, fordert jedoch eine 1:1-Umsetzung in nationales Recht und Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Kritisiert werden die bürokratischen Regelungen zum Produkteinsatz und die unklaren Anforderungen, die zu Beschaffungsengpässen und Wettbewerbsnachteilen führen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden die Regelungen zu kritischen Komponenten, die Begriffsbestimmung erheblicher Sicherheitsvorfälle und die behördlichen Eingriffe in betriebliche Abläufe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ COT Legal

„Der Referentenentwurf weicht allerdings nicht unwesentlich von der NIS-2-Richtlinie ab und weist Unklarheiten sowie Widersprüche auf.“

Die Stellungnahme von COT Legal, vertreten durch Rechtsanwältin Claudia Otto, begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung. Allerdings weist die Stellungnahme auf erhebliche Abweichungen und Unklarheiten im Entwurf hin. Besonders hervorgehoben werden die Anpassung des Anwendungsbereichs, die Notwendigkeit richtlinienkonformer Risikomanagementmaßnahmen und die Korrektur der Verantwortlichkeitsverteilung. Die Stellungnahme kritisiert die unbeabsichtigte Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Handel und Vertrieb, die fehlende Berücksichtigung operativer Maßnahmen im Risikomanagement und die unklare Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Einrichtung und Geschäftsleitung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutsche Krankenhausgesellschaft

„Die Krankenhäuser und die Deutsche Krankenhausgesellschaft werden sich ungeachtet dessen weiter aktiv in die Bemühungen zur Verbesserung der Informationssicherheit einbringen.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den überarbeiteten Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, sieht jedoch Probleme in der zeitgerechten Verabschiedung und befürchtet Doppelregulierungen. Alle Krankenhäuser in Deutschland werden als 'wichtige Einrichtungen' eingestuft, was zu erheblichen Mehrkosten führt, die aufgrund des dualen Finanzierungssystems nicht weitergegeben werden können. Die DKG fordert Ausnahmeregelungen und betont die Notwendigkeit der Abstimmung mit den föderalen Aufsichtsbehörden. Besonders ausführlich thematisiert werden die finanziellen Mehrkosten, die Notwendigkeit der föderalen Abstimmung und die spezifischen Anforderungen an die Informationssicherheit in Krankenhäusern.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 28.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutsche Rentenversicherung Bund

„Das Thema IT-Sicherheit hat für die DRV höchste Bedeutung, so dass die Steigerung der Sicherheit und die Resilienz der bei ihr eingesetzten Informationstechnik bereits jetzt ein wichtiges Handlungsfeld darstellt.“

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) betont in ihrer Stellungnahme die immense Bedeutung der IT-Sicherheit für die gesetzliche Rentenversicherung. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und verschärften Sicherheitslage muss die DRV Bund erhebliche Investitionen in die Sicherheit und Resilienz ihrer Informationstechnik tätigen. Dies ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit und die pünktliche Auszahlung der Renten zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben wurden die Unklarheiten bei der Definition von Begriffen wie 'Cybersicherheit' und 'Einrichtungsleitung', die Bedeutung einer nicht-invasiven Durchführung von Schwachstellen- oder Portscans, und die Notwendigkeit einheitlicher und verbindlicher Regelungen für die IT-Sicherheit in der gesamten DRV.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V.

„Vor diesem Hintergrund begrüßen wir zusammenfassend den vorliegenden Entwurf, da er die entsprechenden Normen der NIS 2-Richtlinie grundsätzlich gut umsetzt. Die vorhandenen Umsetzungsspielräume werden überwiegend genutzt, dennoch besteht noch Anpassungsbedarf aus unserer Sicht.“

Der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V. (DBVW) begrüßt den Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, sieht jedoch Anpassungsbedarf. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Umsatz- und Mitarbeitergrenzen für betroffene Unternehmen anzupassen, die parallele Behandlung des NIS2UmsuCG und des Kritis-DachG sicherzustellen und die Definitionen und Nachweispflichten zu harmonisieren. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind die Definition erheblicher Sicherheitsvorfälle, die Risikomanagementmaßnahmen und die Nachweispflichten für Betreiber kritischer Anlagen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.

„Eine gesonderte Berücksichtigung von Betreibern, die die tatsächliche Sachherrschaft über Anlagen haben, ist aus den genannten Gründen im Sektor Finanzwesen nicht mehr erforderlich.“

Die Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für das NIS-2-Umsetzungsgesetz kritisiert die Ergänzung in §28 (6), die Betreiber kritischer Anlagen im Finanzwesen betrifft. Es wird vorgeschlagen, diese Ergänzung zu streichen, da sie zu doppelten Meldepflichten führen würde. Finanzdienstleister, die unter die DORA-Verordnung fallen, sind bereits von den meisten Pflichten ausgenommen. Die Stellungnahme betont, dass die BaFin bereits über ausreichende Befugnisse verfügt, um IT-Dienstleister zu überprüfen und Anordnungen zu treffen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R001459 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 52646912360-95 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsches Verkehrsforum

„Das deutsche Umsetzungsgesetz geht damit aus unserer Sicht 'ohne Not' weit über den Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie hinaus, mit ganz erheblichen finanziellen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen.“

Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) äußert sich zum Entwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes, das die NIS-2-Richtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen soll. Das DVF begrüßt einige der im Entwurf enthaltenen Punkte, sieht jedoch an mehreren Stellen Anpassungsbedarf. Besonders hervorgehoben werden die strengen Anforderungen des Entwurfs, die über die der NIS-2-Richtlinie hinausgehen, die unklare Definition von 'besonders wichtigen Einrichtungen' und die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Meldeportals für Vorfälle im Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS).

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 27.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

„Der Logistiksektor unterstützt das Ziel der NIS-2-Richtlinie, das Gesamtniveau der Cybersicherheit in der EU zu steigern. Die Regelungen der NIS-2-Richtlinie sollten dabei möglichst ohne wesentliche Verschärfungen bzw. Erweiterungen in deutsches Recht übernommen und nur die rechtssystematisch notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.“

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) und betont die Notwendigkeit einer europaweit harmonisierten Umsetzung ohne zusätzliche bürokratische Belastungen für den Mittelstand. Der Verband begrüßt die Entscheidung, den Logistiksektor nicht als Subsektor im Annex 1 der NIS-2-Richtlinie aufzunehmen, um kleine Speditionsunternehmen zu entlasten. Gleichzeitig fordert der DSLV klarere Formulierungen und Definitionen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden die Regulierung von kleinen und mittelständischen Marktteilnehmern, die Einbeziehung der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden in den Anwendungsbereich des BSIG sowie die Konkretisierung der Meldepflichten und Nachweispflichten für Betreiber kritischer Anlagen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000415 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 7455137131-52 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

„Die explizite Streichung der Verbändeanhörungen, insbesondere in § 58, erzeugen ebenso wie die nachlaufenden Detaillierungen der Zertifikate-Festlegungen und Anerkennungen per Rechtsverordnung geschäftliche Unsicherheit, die nicht dem Gedanken der Erhöhung der Cybersicherheit der betroffenen Industrie und ihrer Lieferanten entspricht.“

Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung. Der Verband hebt hervor, dass bestimmte Begriffe wie 'anbieten' und 'Domain-Name-Registry-Dienstleister' präzisiert werden sollten, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem wird die Änderung in § 38, die Geschäftsführungen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet, als widersprüchlich zur NIS-2-Richtlinie angesehen. Der Verband fordert Klarstellungen bei Haftungsregeln und der Veröffentlichung von Daten juristischer Personen. Besonders ausführlich thematisiert werden die problematischen Definitionen, die Haftungsregeln für Geschäftsführer und die Zuständigkeit des Bundesamtes in § 62 und § 63.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Fachverband Biogas e.V.

„Grundsätzlich begrüßt der Fachverband Biogas e.V. die Bemühungen des BMI und des BSI zur Anpassung und Neuregelung der rechtlichen Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit.“

Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Anpassung der rechtlichen Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit. Jedoch gibt es erhebliche Unklarheiten und Problemstellungen, insbesondere bei der Zuordnung von Biogasanlagen zu 'kritischen Anlagen' im Sektor Siedlungsabfallentsorgung nach der BSI-KritisV. Zudem lehnt der Verband eine verpflichtende Cybersicherheitszertifizierung für IT-Produkte ab, da dies zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand führen würde. Der Verband fordert auch eine klarstellende Anpassung der Definitionen und Schwellenwerte in der BSI-KritisV.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

„Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, die Cyberresilienz in Deutschland weiter zu stärken.“

Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die Bemühungen des Bundesinnenministeriums zur Stärkung der Cyberresilienz in Deutschland. Obwohl Versicherungsunternehmen von der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie grundsätzlich nicht betroffen sind, nehmen sie dennoch Stellung, da Teile ihrer Konzernstruktur betroffen sein könnten. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, gruppeninterne IT-Dienstleister von der Regulierung auszunehmen, um Doppelregulierungen zu vermeiden. Zudem wird die Verbesserung der Geschäftsleiterhaftung und die Streichung des Vergleichs- und Verzichtsverbots positiv bewertet.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)
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👍 Gewerkschaft der Polizei (GdP)

„Eine effektive Cybersicherheitsstrategie ist mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung, national wie international, einer der entscheidenden Schlüssel für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit in Deutschland.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat über das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung geäußert. Die GdP betont die Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht durch eine zunehmende Abhängigkeit von digitalen Technologieanbietern einzuschränken. Es wird auf die Bedeutung einheitlicher EU-weiter und bundesweiter Standards zur Abwehr von Cyber-Attacken hingewiesen. Die GdP begrüßt die vorgesehenen Sanktionierungsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Vorgaben und fordert, dass Anbieter von Softwarelösungen für bekannte Sicherheitslücken haftbar gemacht werden. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit der Digitalisierung der Sicherheitsbehörden, die Einrichtung eines Digitalisierungsfonds und die Rolle des Bundeskriminalamts (BKA) bei grenzüberschreitenden Ermittlungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)

„Der Gesetzgeber sollte die Kongruenz mit dem KRITIS-DachG und seinen definierten Sektoren und der dortigen zuständigen Behörde herstellen.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat zum Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes Stellung genommen. Der HDE fordert unter anderem die Kongruenz mit dem KRITIS-DachG, die zügige Novellierung der BSI-KRITIS-Verordnung und die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des BSI. Zudem wird die fehlende Umsetzungsfrist für Unternehmen kritisiert, was zu Unsicherheiten führt. Der Verband hebt die Notwendigkeit präziser Definitionen für Begriffe wie 'Online-Marktplatz' und 'herausgehobener Fall' hervor. Besonders betont werden die Anforderungen an die Geschäftsleitungen, die Notwendigkeit präziser Spezifikationen für IKT-Produkte und -Prozesse sowie die Berücksichtigung der Kritikalität von Einrichtungen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

„Die KZBV hält es für geboten, zur Herstellung der insoweit erforderlichen Rechtsklarheit zumindest in der Begründung klarzustellen, dass von der Ausnahmeregelung in § 29 Abs. 1 zweiter Halbsatz BSIG-E auch die die Interessen der Vertrags(zahn)ärzteschaft vertretenden Bundeskörperschaften wie die KZBV umfasst sind.“

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterstützt das Ziel des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes, die Resilienz der Informationstechnik gegenüber digitalen Angriffen zu erhöhen und die Cybersicherheit zu stärken. Sie kritisiert jedoch die Einbeziehung aller Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, einschließlich der Selbstverwaltungskörperschaften, in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Die KZBV fordert eine Klarstellung, dass auch die Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen von der Ausnahmeregelung des Gesetzes erfasst werden, da sie nicht an das Kommunikationsnetz des Bundes angebunden sind und ein eigenes IT-System betreiben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 27.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Stiftung Familienunternehmen und Politik

„Die Resilienz der deutschen Wirtschaft gegenüber IT-Sicherheitsrisiken muss gewährleistet sein. Allerdings müssen die daraus resultierenden Belastungen offen besprochen werden.“

Die Stellungnahme der Stiftung Familienunternehmen und Politik zum Referentenentwurf des NIS2UmsuCG-Gesetzes betont die Notwendigkeit einer klaren Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsleitung und IT-Spezialisten, um die Effizienz und Praktikabilität zu gewährleisten. Sie kritisiert die bürokratische Belastung durch Meldepflichten und fordert eine partnerschaftliche Unterstützung durch staatliche Stellen. Zudem wird die Einführung eines unabhängigen Sicherheitsbeauftragten vorgeschlagen, um internationale Standards zu wahren. Besonders hervorgehoben wurden die Punkte: 1) Spezialisierte Arbeitsteilung, 2) Normenklarheit bezüglich Schulungen, und 3) Bürokratische Entlastung bei Meldepflichten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000083 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 UP KRITIS

„Nach wie vor plädieren wir dafür, die Regelungen der NIS2-Richtlinie möglichst ohne wesentliche Verschärfungen bzw. Erweiterungen in deutsches Recht zu übernehmen und nur die rechts-systematisch notwendigen Anpassungen vorzunehmen.“

Die Wirtschaftsvertreter des UP KRITIS äußern sich in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland. Sie begrüßen die Möglichkeit zur Stellungnahme, sind jedoch besorgt, dass wesentliche Positionen nicht berücksichtigt wurden. Sie plädieren für eine Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ohne wesentliche Verschärfungen und fordern spezifische Anpassungen in verschiedenen Paragraphen des BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Besonders hervorgehoben werden die Harmonisierung der Gesetze NIS2UmsuCG und KRITIS-DachG, die Vereinfachung des Prüfverfahrens zu kritischen Komponenten sowie die Umsetzung der Territorialität in Bezug auf kritische Anlagen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

„Die Möglichkeit der weiteren Beteiligung ist ebenfalls positiv zu bewerten, zumal bis dahin viele wichtige Punkte adressiert und im Laufe des Prozesses Verbesserungen eingegangen und umgesetzt wurden“

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) äußert sich zum Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG). Der VATM begrüßt die Veröffentlichung und die breite Debatte, kritisiert jedoch die kurze Frist für die Stellungnahme und die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung für physische und Cybersicherheit, die Vermeidung von Doppelregulierungen im Telekommunikationssektor und die Bedeutung eines bi-direktionalen Informationsaustauschs über eine geplante Online-Plattform des BSI.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband der Elektro- und Digitalindustrie

„Die praktische Umsetzung der Meldepflichten gem. § 32 bleibt unklar. Die aktuelle Vorgabe ließe sich so auslegen, dass die 24-Stunden-Frist für Erstmeldungen ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die betroffene Einrichtung von einem Sicherheitsvorfall erfährt, ohne dass diese die Möglichkeit hatte, diesen auf seine 'Erheblichkeit' i.S.v § 30 Abs. 1 S. 1 zu prüfen.“

Die Stellungnahme des ZVEI zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) betont die Notwendigkeit einer effektiven und bürokratiearmen Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Cyberresilienz. Der ZVEI kritisiert mehrere Aspekte des Referentenentwurfs, darunter die Definition von 'Managed Service Provider' (MSP), die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, die Nutzung von CSA-Zertifizierungsschemata und die Meldepflichten. Besonders hervorgehoben werden die Herausforderungen für kleinere Unternehmen, die Notwendigkeit einer EU-weiten Harmonisierung und die praktischen Umsetzungsprobleme der Meldepflichten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband Deutscher Reeder

„Unser Verband ist der Ansicht, dass die genannten Branchenstandards schon heute einen sehr hohen Sicherheitsstandard für den Schutz von Seeschiffen und teils auch bereits für die betreibenden Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit zur Abwehr von Cyberkriminalität bieten.“

Der Verband Deutscher Reeder (VDR) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung abgegeben. Der VDR betont die Notwendigkeit, die verschiedenen Zuständigkeiten und Risikoprofile der Schifffahrtssektoren zu berücksichtigen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen der Verordnung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand bedeuten könnten. Der VDR fordert eine klare Definition der betroffenen Unternehmen und eine angemessene Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Regelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband Kommunaler Unternehmen e.V.

„Die Regelungen des § 28 Abs. 4 BSIG und § 5c EnWG, sowie die dazugehörige Gesetzesbegründungen sind allerdings so komplex, dass sie kaum noch verständlich sind.“

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung. Der VKU begrüßt, dass viele seiner früheren Anregungen berücksichtigt wurden, weist jedoch auf weiterhin bestehende Verbesserungsbedarfe hin. Besonders kritisiert wird die Komplexität der IT-Sicherheitspflichten für Querverbundsunternehmen und die Ausweitung der Regelungen auf nicht kritische IT-Systeme. Zudem fordert der VKU klarere Definitionen und Abgrenzungen in Bezug auf Betreiber kritischer Anlagen und die Handhabung von Konzernstrukturen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.

„Die NIS-2 Verordnung stellt die Kautschukindustrie vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere wegen der unklaren Betroffenheit und der hohen administrativen Anforderungen.“

Die Stellungnahme des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) zur NIS-2 Verordnung betont die erheblichen Herausforderungen für die Branche, insbesondere durch unklare Definitionen betroffener Unternehmen und hohe administrative Lasten. Die Verordnung führt zu erheblichen Kosten und Wettbewerbsnachteilen für kleinere Unternehmen. Es besteht Unsicherheit bei Meldepflichten und Haftung, was rechtliche Risiken erhöht. Der Verband fordert staatliche Unterstützung, praxisnahe Leitfäden und eine harmonisierte Umsetzung der Verordnung auf europäischer Ebene. Besonders hervorgehoben wurden die unklaren Betroffenheiten, die hohen administrativen Anforderungen und die Unsicherheiten bei Meldepflichten und Haftung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 95 Einträge zu Drucksache 20/13184 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 80 Einträge zu Drucksache 380/24 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

1&1 AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001943 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48734

1&1 Mail & Media Applications SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001925 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52695

1&1 Versatel GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001935 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48531

AG KRITIS

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die AG KRITIS versucht eine sektorübergreifende Harmonisierung, damit Mindestsicherheitstandards auch im Sektor Staat und Verwaltung auf den Ebenen Bund, Land und Kommune für den Staat gelten, zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R000138 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49884

ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Gesetzgebungsverfahren sollten konkrete Regelungen zur Definition „Kritische Anlage“ in Bezug auf Schwellenwert, sowie Reduzierung von Meldefrequenzen in Zusammenhang mit doppelter Dokumentationspflicht durch BBK und BSI getroffen werden.

Lobbyregister-Nr.: R001160 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45044

Amazon Deutschland Services GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Amazon setzt sich für eine Harmonisierung und Vereinfachung des Anwendungsbereiches entsprechend der NIS-2-Richtlinie ein, um größtmögliche Rechtssicherheit für internationale Anbieter zu gewährleisten und die EU-weite Harmonisierung der IT-Security Landschaft nicht zu konterkarieren.

Lobbyregister-Nr.: R002160 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52720

Amazon Web Services EMEA SARL

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der bezweckten Einflussnahme ist die Harmonisierung und Vereinfachung des Anwendungsbereiches entsprechend der NIS-2-Richtlinie, um größtmögliche Rechtssicherheit für internationale Anbieter zu gewährleisten und die EU-weite Harmonisierung der IT-Security Landschaft nicht zu konterkarieren. 

Lobbyregister-Nr.: R002135 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51362

Amprion GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.

Lobbyregister-Nr.: R002477 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52452

BASF SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung der NIS2-RL in deutsches Recht ein, etwa sollte der Stand der Technik in der Richtlinie möglichst dynamisch und technologieoffen beschrieben werden. Außerdem muss ganz klar geregelt sein wie der Begriff der "Einrichtung" in der RL zu verstehen ist.

Lobbyregister-Nr.: R002326 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49464

Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufzeigen notwendiger krankenhauspolitischer Handlungsbedarfe einer neuen Bundesregierung: Krankenhausreform praktisch wirksam machen, Vorhaltefinanzierung überarbeiten, Defizitlücke beim LBFW schließen, Basisfallwert bundesweit einheitlich festlegen, resilientes Gesundheitswesen schaffen, Pflegereform und Pflegeprofessionsreform, Ambulantisierung ausbauen, Nutzung Telematikinfrastruktur, Anpassungen am Krankenhaustransformationsfonds, Kriterien für Sicherstellungszuschläge anpassen, Patientensteuerung durch Notfallreform und mit digitaler Unterstützung, mehr Fokus auf Prävention

Lobbyregister-Nr.: R001123 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50441

BGA - Berlin Global Advisors GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
HUAWEI TECHNOLOGIES Deutschland GmbH möchte seine Position zu einem diskriminierungsfreien Ansatz im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 in nationales Recht einbringen.

Lobbyregister-Nr.: R002181 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46704

Bitkom e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Bitkom setzt sich bei der Ausgestaltung des NIS2UmsuCG für gezielte regulatorische Eingriffe zur ganzheitlichen Stärkung der Cyber-Resilienz ein. Die öffentliche Hand sollte in diesem Vorhaben keine Sonderrechte erhalten, die zu einer gesamtstaatlichen Schwächung des Cybersicherheitsniveaus führen. Unternehmen sollten mit praxisnahen Angeboten bei der NIS2-Umsetzung unterstützt werden. Beim Umgang mit kritischen Komponenten sollte stets die Auswirkungen auf die Infrastrukturversorgung mit Sicherheitsmaßnahmen abgewogen werden.

Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51507

Bundesdruckerei GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Harmonisierte Umsetzung der Anforderungen für Vertrauensdienste aus der eIDAS 2.0-Verordnung und NIS-2-Richtlinie durch die zuständigen Aufsichtsbehörden

Lobbyregister-Nr.: R001406 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48867

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die EU-Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) wie EU-seitig vorgegeben, als lex-specialis für Finanzinstitute berücksichtigen sowie eine adäquate Definition der Betreiber kritischer Anlagen.

Lobbyregister-Nr.: R001693 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52602

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zielt auf die Überführung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ab. Der BDI setzt sich für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Implementierung ein. So sollte eine Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung eingeführt sowie ein volldigitales Registrierungs-, Melde- und Nachweiswesen umgesetzt werden. Es sollten ferner zahlreiche Regelungen präziser gefasst werden.

Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52840

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das NIS2UmsuCG setzt die Anforderungen der europäischen NIS-2-Richtlinie in nationales Recht um. Der BDI setzt sich für eine möglichst praxisnahe, bürokratiearme und digitalisierte Umsetzungspraxis der europäischen NIS-2-Richtlinie ein.

Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52840

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem KRITIS-Dachgesetz sowie dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz werden weitreichende neue Verpflichtungen an Unternehmen gestellt. Im Kontext ganzheitlicher Sicherheitskonzepte spricht sich der BDI dafür aus, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich eines der beiden Gesetze fallen, die Möglichkeit erhalten, beim Bundesamt für Verfassungsschutz / den Wirtschaftsministerien eine Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitenden, die diese Maßnahmen umsetzen, zu beantragen.

Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52840

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDL begrüßt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf nationaler Ebene. Abzulehnen sind jedoch Regulierungen, die über die europäischen Anforderungen hinausreichen und somit Unternehmen die praktische Umsetzbarkeit erschweren oder sie sogar ggü. europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Abzulehnen ist außerdem, dass die in der Richtlinie enthaltene Möglichkeit Bereiche, die bereits heute durch spezialrechtliche Normen durchreguliert sind (z.B. Luftverkehrssektor), von parallelen Anforderungen auszunehmen, unberücksichtigt bleibt.

Lobbyregister-Nr.: R002929 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47348

Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ist eine Bereitstellung von Informationen, deren Offenlegung wesentlichen Interessen der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit oder der Verteidigung zuwiderlaufen würde, auszuschließen. Die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen sind zu wahren. Aufwand und Nutzen müssen in einem auch für klein- und mittelständische Unternehmen vertretbaren Verhältnis stehen.

Lobbyregister-Nr.: R001623 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51814

Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In den Anwendungsbereich wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen: Anpassung des Kreditinstitutsbegriffes an die konkrete Rechtsgrundlage des KWG auf die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Einlagen und Kreditgeschäft. Spezifizierung auf Betreiber von Handelsplattformen im Sinne des WpHG.

Lobbyregister-Nr.: R002094 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48798

Bundesverband deutscher Banken e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt..

Lobbyregister-Nr.: R001458 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52810

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es wird angestrebt, dass eine Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (KRITIS-DachG) und den darin definierten Sektoren erreicht wird. Ebenso soll die BSI-KRITIS-Verordnung zügig aktualisiert werden. Der Verband fordert, dass § 31 des Entwurfes um die Angriffsprävention erweitert werden soll. Zudem soll eine übergeordnete bzw. eine einheitliche Stelle als zentrale Stelle geschaffen werden, die alle Meldungen zu Sicherheitsvorfällen erfasst und verarbeitet und betroffene Unternehmen unterstützt.

Lobbyregister-Nr.: R000747 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43636

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BGA unterstützt ausdrücklich das Bestreben der EU und der Bundesregierung, die Resilienz der Wirtschaftsstandorte Deutschland und Europa gegen Cyberattacken von innen und außen zu stärken. Allerdings hält der BGA Ausnahmen für öffentliche Einrichtungen der Kommunen der Länder und für entgeltlich arbeitende Dienstleister im Bund für fatal. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere öffentliche Infrastruktur von großem Interesse für geopolitisch und kriminell motivierte Angriffe ist und daher höchst verwundbar. Zudem braucht es ein an der Praxis orientiertes Zertifizierungssystem für mittelständische Unternehmen, klarere Regelungen zur Betroffenheit und transparentere und längere Fristen.

Lobbyregister-Nr.: R001756 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52755

Bundesverband Musikindustrie e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BVMI setzt sich bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für eine klare Definition des „berechtigten Nachfragers“ ein, um den öffentlichen Zugang zu zuverlässigen WHOIS-Informationen zum Zwecke der Bekämpfung illegaler und schädlicher Online-Inhalte, einschließlich urheberrechtsverletzender Inhalte, und für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Um eine Rechtsverfolgung des „berechtigten Nachfragers“ zu ermöglichen, empfiehlt der BVMI der vermehrten Nutzung von Proxy-Diensten durch Offenlegung der Anbieterdaten entgegenzuwirken und im deutschen Gesetzesentwurf zu implementieren. Zudem schlägt der BVMI Regelungen zur Offenlegung von Registrierungsdaten im Falle des Missbrauchs von Domainnamen vor.

Lobbyregister-Nr.: R000912 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39980

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufgrund DORA als lex specialis sind Finanzunternehmen vom NIS2 UmsuCG mit Ausnahme von Registrierungspflichten und der Errichtung einer Kontaktstelle nicht erfasst. Die Definition der Betreiber kritischer Anlagen muss eindeutig sein. Die Definition des Entwurfs zum NIS2UmsuCG widerspricht aktuell der Definition in der BSI-Kritisverordnung.

Lobbyregister-Nr.: R001169 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52726

Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhältnis der Sicherheitsanforderungen zu gängigen Zertifizierungen im Bereich der IT-Sicherheit klären, bürokratischen Aufwand minimieren, klar definierte und einheitliche Bemessungsgrößen und Schwellenwerte für die Ermittlung des Versorgungsgrades, Umsetzungsfristen von mindestens drei Jahren ab Verkündung des Gesetzes, Betroffenheit von Post- und Kurierdiensten nur wenn Postdienstleistungen im eigenen Namen erbracht bzw. angeboten werden

Lobbyregister-Nr.: R001089 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45851

Bundesverband WindEnergie e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz setzt europäische Anforderungen an die Mindeststandards der Informationssicherheit um. Der BWE regt in seiner Stellungnahme an, dass bei der Festlegung der betroffenen Unternehmen sowie der Risikomaßnahmen gerade die Kategorien wichtige und besonders wichtige Einrichtung präzise definiert werden müssen. Ebenso wichtig ist es, die künftigen Cybersicherheitsanforderungen mit den Präqualifikationskriterien des NZIA zu verschränken.

Lobbyregister-Nr.: R002154 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52528

bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die im Gesetz enthaltenen Anforderungen und der damit verbundene Kosten- und Personalaufwand sind im Hinblick auf mittelständische Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft unverhältnismäßig.

Lobbyregister-Nr.: R001334 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52717

CrowdStrike GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung Durch den Gesetzentwurf wird die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (ABl. L 333 vom 27. Dezember 2022, S. 80, im Folgenden NIS-2-Richtlinie) auf Bundesebene umgesetzt.

Lobbyregister-Nr.: R005862 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46266

DATEV eG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine widerspruchsfreie und konkrete, gleichzeitig wenig invasive, Regulierung im Bereich der Cybersicherheit.

Lobbyregister-Nr.: R003153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50069

DEKRA SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung entwickelt die NIS-2-Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastrukturen weiter, dies begrüßen wir ausdrücklich. Eine klare Festlegung der Kompetenzen zwischen Akkreditierung und Zertifizierung ist von grundlegender Bedeutung. Bei der Zertifizierung können unabhängige Prüforganisationen einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der von der NIS-2 Regelung erfassten Unternehmen leisten. Der Gesetzgeber sollte dies entsprechend berücksichtigen.

Lobbyregister-Nr.: R003168 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47992

Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BVMW sieht gemischt auf den Referentenentwurf des NIS2UmsuCG. Wie bereits in der Stellungnahme zum Diskussionspapier ist die Stärkung des BSI als nationale Institution für den Bereich Cybersicherheit zu begrüßen. So sollte es einfacher werden, nützliche Informationen zu finden, unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes vermieden werden und die Erfüllung der Meldepflichten erleichtert werden. Gleichzeitig steigen mit dem NIS2UmsuCG auch die Bürokratiekosten aufgrund von Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten. Hier sollte die Bürokratie möglichst effizient und bürokratiearm umgesetzt werden, um die bereits enorme bürokratische Belastung so minimal wie möglich zu halten. Denn gerade neu betroffene Unternehmen stehen durch die Maßnahmen vor großen Herausforderungen.

Lobbyregister-Nr.: R001657 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50878

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DGUV sieht Bedarf für eine zeitnahe Vorlage der entsprechenden Rechtsverordnung zur abschließenden Bewertung der Betroffenheit der gesetzlichen Unfallversicherung und fordert eine einheitliche Einordnung von Unfallversicherungsträgern und Spitzenverband in § 29 BSIG-E.

Lobbyregister-Nr.: R004506 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48032

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, bestehende Schutzauflagen der Unternehmen im KRITIS-Kontext anzuerkennen und entsprechend (Umsetzungs-)Gesetze stimmig zueinander auszugestalten.

Lobbyregister-Nr.: R001474 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51394

Deutsche Post AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.

Lobbyregister-Nr.: R001114 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51885

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zum Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, (EU) 2022/2555, Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung setzt sich die DWA für abgestufte Vorgaben zum Sicherheitsniveau zur Gewährleistung angemessener Sicherheitsmaßnahmen, eine Harmonisierung mit dem KRITIS-DachG und eine Stärkung der technischen Selbstverwaltung ein.

Lobbyregister-Nr.: R001008 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48221

Deutscher Anwaltverein e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
§ 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.

Lobbyregister-Nr.: R000952 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51821

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt.

Lobbyregister-Nr.: R002090 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52865

Deutscher Textilreinigungs Verband DTV e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie in deutsches Recht soll auf die Möglichkeiten der betroffenen KMU praxisgerecht Rücksicht nehmen. Kosten- und Personalaufwand für Zulieferer von kritischen infrastrukturen, wie beispielsweise Krankenhauswäschereien, sind deutlich zu hoch - es müssen Ausnahmen für KMU geschaffen werden.

Lobbyregister-Nr.: R002381 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48511

Deutsches Aktieninstitut e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.

Lobbyregister-Nr.: R000613 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51402

Deutsches Verkehrsforum

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der NIS-2 RL in deutsches Recht, dabei Vermeidung von Mehrfachregulierung, Sicherstellung der Handhabbarkeit von Melde- und Berichtspflichten, Vorhaltung von angemessenen Übergangsfristen, Harmonisierung mit dem KRITIS-DG und anderen (EU-)Vorschriften mit ähnlichem Regelungsgegenstand.

Lobbyregister-Nr.: R000084 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51502

DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
DGA unterstützt den Kunden OVHcloud bei der Ausgestaltung des NIS2UmsuCG zur ganzheitlichen Stärkung der Cyberresilienz. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf den Themen Cybersicherheit bei Rechenzentren, europäische Souveränität und Cyberresilienz im Allgemeinen.

Lobbyregister-Nr.: R002432 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43028

Die Deutsche Kreditwirtschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt.

Lobbyregister-Nr.: R001459 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52713

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Belastung insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen zu minimieren und eine Überregulierung von im Kontext der kritischen Infrastruktur irrelevanten KMU Unternehmen zu verhin-dern. Wichtig ist zudem die Einbeziehung des parallel laufenden Verfahrens zur Umsetzung KRITIS-DachG

Lobbyregister-Nr.: R000415 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52599

DXC Technology Deutschland GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfordert eine enge Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Einrichtungen, um ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der EU zu gewährleisten. Angesichts wachsender Bedrohungen für kritische Infrastrukturen müssen Informationssicherheitssysteme umfassend gestärkt werden. Wir fordern klare Umsetzungsrichtlinien und praktische Unterstützung für betroffene Organisationen, da der Beratungsbedarf erheblich ist. Konkrete Hilfestellungen sind erforderlich, um die neuen Anforderungen effektiv umzusetzen und die Cybersicherheit nachhaltig zu verbessern.

Lobbyregister-Nr.: R006553 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49345

E.ON SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
E.ON ist „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS). Daher ist diese Gesetzesinitiative in ihrer Zielsetzung und im Rahmen der Umsetzung für uns von großer Bedeutung, denn resiliente Energieanlagen tragen wesentlich zum Schutz von öffentlicher Ordnung und Sicherheit bei. E.ON ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Infrastruktur und Gesellschaft. Die aktuelle Gesetzesinitiative sehen wir darüber hinaus als Chance, auch die politischen Ziele ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Vermeidung von Überregulierung‘ zu berücksichtigen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir in den Regelungen zu ‚kritischen Komponenten‘, ‚Büro-IT‘ und ‚behördlichen Vorgaben‘ wichtigen Verbesserungsbedarf.

Lobbyregister-Nr.: R002309 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51730

eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aus Sicht der Internetwirtschaft werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf viele bewährte Formen der IT-Sicherheitsregulierung sinnvoll fortgeschrieben, beispielsweise beim Umgang mit kritischen Komponenten. Problematisch erweist sich beim NIS2UmsuCG-E insbesondere das unklare Regulierungsgefüge im Hinblick auf die verschiedenen Kategorien von Einrichtungen, die bei der nationalen Umsetzung im deutschen Gesetz nicht sinnvoll zusammengefügt werden und so eine starke regulatorische Schieflage und Unsicherheiten in Bezug auf den Anwendungsbereich bzw. die Betroffenheit von bestimmten Regelungen des NIS2UmsuCG erzeugen.

Lobbyregister-Nr.: R002737 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51161

EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer einheitlichen Auslegung des Gesetzes. Die Ausweitung von Zuständigkeiten auf die Länder darf nicht zu 16 unterschiedlichen Auslegungen einer Bundesregelung führen.

Lobbyregister-Nr.: R001789 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52200

elfnullelf - Beratungsgesellschaft für Strategie und politische Kommunikation mbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die NIS2-Richtlinie, auch bekannt als die neue Version der Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS), ist eine europäische Richtlinie, um die Cybersicherheit in der Europäischen Union (EU) zu stärken. Ziel ist es, möglichst hohe Standards für für die Sicherheit insbesondere in KMU zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R001893 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48564

Ericsson GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass die NIS-2-Richtlinie angemessen in deutsches Recht umgesetzt wird und eine Stärkung und Harmonisierung des Cybersecurity-Regulierungsrahmen unter besonderer Berücksichtigung der vollständigen Umsetzung der EU 5G Toolbox erwirkt. Zugleich streben wir an, dass ein einheitlich hohes Schutzniveau zur Stärkung der Cyberresilienz erzielt wird.

Lobbyregister-Nr.: R001102 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43738

ESET Deutschland GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung der IT-/ Cybersicherheit auf allen Ebenen (Bund, Land, Kommune) und in allen Bereichen (Staat/ Verwaltung und Wirtschaft) in Deutschland insbesondere durch Harmonisierung mit anderen Gesetzen (hier insbes. KRITIS-Dachgesetz), Einbeziehung kommunale Verwaltung in NIS2UmsuCG

Lobbyregister-Nr.: R006471 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38008

EUTOP Europe GmbH (EUTOP)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.

Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51949

Fachverband Biogas e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die zunehmenden Bedrohungen der IT-Sicherheit von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen in der EU erfordern einheitliche Sicherheitsanforderungen. Die Vorgaben der NIS2-Richtlinie sollen in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies erfordert Anpassungen in verschiedenen nationalen Gesetzen und Verordnungen. Um Wettbewerbsverzerrungen zur vermeiden darf die Umsetzung auf nationaler Ebene nicht über die Anforderungen der EU hinausgehen. Weiter besteht nacht wir vor Handlungsbedarf bei der Klarstellung der Begriffsdefinitionen für die Schwellenwerte Kritischer Infrastrukturen im Bereich der Sieldlungsabfallentsorgung in Anhang 8 der BSI-KRITISV.

Lobbyregister-Nr.: R002106 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45128

FGS Global (Europe) GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beobachten, um Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Lobbyregister-Nr.: R002565 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52856

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer setzt sich für eine Stärkung der Cyberresilienz des digitalen Wirtschaftsstandorts Deutschland durch eine starke angewandte Cybersicherheits- und Cyberresilienz-Forschung ein. Hierzu zählt ein systematischer Kompetenzaufbau von Know-how, die Stärkung von Security-Testing-Technologien sowie die Etablierung von modernen Cybersicherheitsinfrastrukturen beispielsweise durch Open-Source-Vertrauensanker.

Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die deutsche Versicherungswirtschaft als Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands unterstützt das Vorhaben , die Cyberresilienz in Deutschland als Teil des europäischen Raums weiter zu stärken.

Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51479

Google Germany GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung soll bei der Ausgestaltung des NIS2UmsuCG pragmatische Audit- und Reportingpflichten eachten. Fokus soll eher auf der Incentivierung von praktisch erhöhter Anwendung und Implementierung von Cybersecurity-Maßnahmen zur deutlichen Resilienzerhöhung liegen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Reportingpflichten nur einer Aufsichtsbehörde gegenüber einzuhalten sind um Bürokratie und Zuständigkeitenwirrwar zu vermeiden.

Lobbyregister-Nr.: R001794 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52753

govdigital eG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz zur Umsetzung von EU NIS2 und Stärkung der Cybersicherheit, das NIS2UmsuCG, soll ab 2024 in Kraft treten. Es überführt die EU-weiten Mindeststandards für Cybersecurity der EU-Direktive NIS2 in deutsche Regulierung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Anforderungen an öffentliche IT-Dienstleister in Ländern und Kommunen durch das Umsetzungsgesetz möglichst einheitlich und praxisorientiert ausgestaltet werden, damit die Zusammenarbeit der IT-Dienstleister von Bund, Ländern und Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung erleichtert wird.,

Lobbyregister-Nr.: R004170 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43179

House of Policy GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Engere Fassung der Warnbefugnisse des BSI und Entfernung von Warnungen nach Veröffentlichung nach sechs Monaten, statt einer Archivierung.

Lobbyregister-Nr.: R000587 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51517

HP Deutschland GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Harmonisierung gesetzlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene; harmonisierter Zertifizierungsrahmen; Informationsaustausch zwischen Staat und Wirtschaft; internationaler Standards/Normen; Mindest- bzw. State of the Art-Sicherheitsanforderungen für die Beschaffung von Endgeräten.

Lobbyregister-Nr.: R001180 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49813

Huawei Technologies Deutschland GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beteiligung an regulatorischen und legislativen Prozessen mit dem Ziel, den Fokus der IT- und Cybersicherheit auf objektive und überprüfbare Kriterien (z. B. durch Standardisierung und Zertifizierung) durch die Fach- und technischen Behörden zu legen. Ferner setzen wir uns gegen eine unsachgemäße Politisierung der IT- und Cybersicherheit ein.

Lobbyregister-Nr.: R000969 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38431

IBM Deutschland GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
IBM fordert eine Harmonisierung der Implementierung von CRA, NIS-2-Richtlinie, CER-Directive und KRITIS-Dachgesetz, um eine unnötige Fragmentierung der Cybersicherheits-Regulierung zu vermeiden. Weiterhin setzt sich IBM für die Umsetzung eines Zero-Trust-Ansatzes ein.

Lobbyregister-Nr.: R001842 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51933

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das IDW hat sich zum Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) geäußert. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) regt das IDW angesichts der Cyberbedrohungslage weitere Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung und zur Stärkung der Cyberresilienz an.

Lobbyregister-Nr.: R002191 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46941

IONOS Group SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001939 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48846

METRO AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der NIS-2 Richtlinie in nationales Recht. Es geht um eine Kongruenz mit dem KRITIS-DachG. METRO ist in 15 EU-Ländern aktiv. Daher fordern wir eine voll-harmonisierte Umsetzung.

Lobbyregister-Nr.: R002142 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50031

Microsoft Deutschland GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Microsoft setzt sich für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten sowie eine klare Definition des materiellen und territorialen Anwendungsbereichs, um die Binnenmarktpotentiale der NIS2-Richtlinie zu heben.

Lobbyregister-Nr.: R002153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51527

OVH GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
OVHcloud setzt sich bei der Ausgestaltung des NIS2UmsuCG zur ganzheitlichen Stärkung der Cyber-Resilienz ein.

Lobbyregister-Nr.: R004728 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51306

Pharma Deutschland e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz wird die überwiegende Mehrzahl kleinerer und mittlerer pharmazeutischer Unternehmen mit der Umsetzung konkreter cybersicherheitsrechtlicher Vorgaben konfrontiert sein. Dabei müssen aus Sicht von Pharma Deutschland die europäischen Vorgaben im Rahmen der Cybersicherheitsanforderungen, harmonisiert und passgenau für den nationalen Rechtsrahmen für pharmazeutische Unternehmen. umsetzbar gestaltet werden. Der Verband setzt sich dabei dafür ein, klare und bürokratiearme Vorgaben für betroffene Unternehmen zu schaffen.

Lobbyregister-Nr.: R000739 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52859

REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das NIS2UmsuCG sollte die NIS2-Richtlinie möglichst 1:1 in nationales Recht umsetzen und zu anderen Vorhaben im Bereich Schutz kritischer Anlagen/Cybersicherheit kohärent sein

Lobbyregister-Nr.: R001003 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48992

Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfordert eine enge Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Einrichtungen, um ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der EU zu gewährleisten. Angesichts wachsender Bedrohungen für kritische Infrastrukturen müssen Informationssicherheitssysteme umfassend gestärkt werden. Wir fordern klare Umsetzungsrichtlinien und praktische Unterstützung für betroffene Organisationen, da der Beratungsbedarf erheblich ist. Konkrete Hilfestellungen sind erforderlich, um die neuen Anforderungen effektiv umzusetzen und die Cybersicherheit nachhaltig zu verbessern.

Lobbyregister-Nr.: R001413 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50681

SAP SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
One-Stop Shop, d.h. Compliance in einem Mitgliedstaat soll auch für andere Mitgliedstaaten gelten. Geltung von NIS II gleichermaßen auch für öffentlich-rechtliche Körperschaften, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Lobbyregister-Nr.: R002180 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51422

Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.

Lobbyregister-Nr.: R001551 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51744

Schwarz Digits KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.

Lobbyregister-Nr.: R006539 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52491

sonnen eServices Deutschland GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die sonnen GmbH setzt sich für angemessene und ambitionierte IT-Sicherheits-Standards für kritische Funktionen im Bereich Stromspeicher und virtuelle Kraftwerke ein.

Lobbyregister-Nr.: R006113 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52763

sonnen eServices GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die sonnen GmbH setzt sich für angemessene und ambitionierte IT-Sicherheits-Standards für kritische Funktionen im Bereich Stromspeicher und virtuelle Kraftwerke ein.

Lobbyregister-Nr.: R006112 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52760

sonnen GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die sonnen GmbH setzt sich für angemessene und ambitionierte IT-Sicherheits-Standards für kritische Funktionen im Bereich Stromspeicher und virtuelle Kraftwerke ein.

Lobbyregister-Nr.: R002274 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52757

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der NIS 2 Richtlinie in nationales Recht.

Lobbyregister-Nr.: R002277 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47266

TÜV NORD AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der Richtlinie mit dem Ziel, das etablierte IT-Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten

Lobbyregister-Nr.: R003042 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48701

United Internet AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001932 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48710

UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz verfolgt das Ziel, kritische Anlagen nachhaltig gegen Cyber-Angriffe zu schützen. Der UTV möchte erreichen, dass die Verhältnismäßigkeit der Umsetzungsmaßnahmen und die damit verbundenen Investitionen insbesondere für seine mittelständisch geprägre Mitgliederschaft gewahrt bleibt. Darüber hinaus setzt sich der UTV dafür ein, dass den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten ein ausreichender Zeitrahmen für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingeräumt wird.

Lobbyregister-Nr.: R000517 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50841

VDMA e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VDMA setzt sich im Rahmen von NIS2 ein für: - Einführung angemessener Umsetzungsfristen insbesondere für KMU - Strenge Umsetzung der NIS2-Richtlinie ohne nationale Überregulierung - Unselbstständige Ergänzungsleistungen nachrangig einordnen - Berücksichtigung statt Einhalten des Standes der Technik - Rücknahme der IKT-Einschränkung für wichtige Unternehmen - Korrektur der Anwendung europäischer Zertifizierungsschemata - Keine Meldepflicht für Vorfälle mit lediglich finanziellen Verlusten - Angemessene Durchsetzungsmaßnahmen und Prüfungen auch für wichtige Einrichtungen

Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52800

Verband Beratender Ingenieure VBI

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Klarstellung im Referentenentwurf, dass die Regelungen des Gesetzes nicht die planenden Unternehmen, sondern nur die Betreiber der Anlagen betreffen.

Lobbyregister-Nr.: R000122 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52170

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die NIS-2 Richtlinie muss bis September 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Telekommunikationsunternehmen unterliegen bereits der Sicherheits- und Ausfallsicherheitsregulierung. Unsere Interessenvertretung zielt daher insbesondere darauf ab, dass bei gleichbleibendem Schutzniveau keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufgebaut werden.

Lobbyregister-Nr.: R002709 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51910

Verband der Automobilindustrie e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Ziele des VDA zum RefE der NIS-2-Umsetzung sind die Erleichterung der Registrierung für Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren EU-Staaten sowie eine gemeinsame Registrierung verbundener Unternehmen. Zudem wird die Einrichtung eines effizienten, digitalisierten Meldeportals und die Möglichkeit von Meldungen in englischer Sprache gefordert, um unnötige Zwischenmeldungen zu vermeiden. Der VDA kritisiert die erweiterte persönliche Haftung der Geschäftsleitung und fordert präzise Vorgaben für Unternehmen zur Umsetzung der NIS-2-Maßnahmen sowie realistische Aufwandsschätzungen. Außerdem wird die Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in die NIS-2-Anforderungen und die Streichung der Kategorie "Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse" zur Vereinfachung der Regulierung begrüßt.

Lobbyregister-Nr.: R001243 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52657

Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die IT-Infrastruktur zu schützen und Angriffen jeglicher Art zu verunmöglichen ist zentrales Anliegen aller Unternehmen der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, die sie bereits im Eigeninteresse verfolgen. Der Schutz vor Cyberangriffen wird immer wichtiger, wobei die Vernetzung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung die Abwehr solcher Risiken zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe macht. Der VGMS unterstützt die Bestrebungen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft nachhaltig zu verbessern, grundsätzlich. Ziel der Interessenvertretung ist es, klug zwischen Risiko und potentiellem Schaden sowie zwischen Kosten und Bürokratie abzuwägen.

Lobbyregister-Nr.: R003158 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52802

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt.

Lobbyregister-Nr.: R000654 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52721

Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
VITAKO setzt sich dafür ein, dass die kommunale Verwaltungs-IT als kritische Infrastrukturwichtige Einrichtung klassifiziert wird und Kommunen einheitlich die Vorgaben des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes umsetzen müssen. Dafür müssen sie von Bund und Ländern mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Lobbyregister-Nr.: R001238 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52719

VIVAVIS AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erlangung von Information über die zu erfüllenden Anforderungen an Produkte und Prozesse, Mitwirkung bei Sicherung der tatsächlichen Umnstzbarkeit und Wirtschaftlichkeit bei diesen Anforderungen, Vermeidung von Rechtsunsicherheit

Lobbyregister-Nr.: R005766 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49396

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852

Vodafone GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die NIS-2-Richtlinie maßvoll und verhältnismäßig in nationales Recht umzusetzen. Es darf aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass es zu umfassenden Abänderungen und Verschärfungen der bislang und zukünftig geregelten Verfahren kommt. Hierbei ist auch der finanzielle und bürokratische Aufwand für die betroffenen Unternehmen gering zu halten.

Lobbyregister-Nr.: R001732 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51435

Volkmar Vogel

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.

Lobbyregister-Nr.: R005605 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52756

Volkswagen AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung eines volldigitalisierten Melde-und Registrierungswesens, Einführung eines tagesaktuellen Lagebilds zu aktuellen digitalen und analogen Bedrohungen sowie Konsolidierung der Unternehmenskategorien: Abschaffung UBI. Sicherheitsüberprüfungen von ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Lobbyregister-Nr.: R001681 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52362

von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Harmonisierung gesetzlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene; harmonisierter Zertifizierungsrahmen; Informationsaustausch zwischen Staat und Wirtschaft; internationaler Standards/Normen; Mindest- bzw. State of the Art-Sicherheitsanforderungen für die Beschaffung von Endgeräten

Lobbyregister-Nr.: R002027 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52206

Wirtschaftsrat der CDU e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Weiterentwicklung der IT-Sicherheitsgesetzgebung, Berücksichtigung unternehmerischer Praxiserfahrungen Technologieoffenheit statt Produktempfehlungen: Standards und Normen, Förderung eines lebendigen Markt für Cybersicherheitsprodukte (u. a. in der öffentlichen Verwaltung)

Lobbyregister-Nr.: R001795 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49335

Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x -

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit der Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie wird entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben der mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) geschaffene Ordnungsrahmen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz für den Bereich bestimmter Unternehmen erweitert. Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, mit denen in der gesamten Europäischen Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sollen vor Schäden durch Cyberangriffe geschützt und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes verbessert werden.

Lobbyregister-Nr.: R000885 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51877

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einbindung und Beteiligung der Wirtschaft und damit die Prüfung auf Praxiseignung eines Gesetzesvorhabens für den geeigneten Weg, um das gesetzgeberische Ziel der Cybersicherheit für Deutschland zu erreichen (Beibehaltung von § 58 Abs. 4 BSIG). Um wettbewerbsfähig am Markt agieren zu können, darf die unternehmerische Freiheit nicht durch nationale Vorgaben zum Komponenten- und Produkteinsatz in den Unternehmen eingeschränkt, entschleunigt oder durch Widersprüche zur vorhandenen Gesetzeslage behindert werden. Die Übernahme der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht sollte ohne wesentliche Verschärfungen oder Erweiterungen erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R004160 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52631

ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe bietet das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) eine Gelegenheit, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken. Dabei ist es jedoch entscheidend, dass die Vorgaben des Gesetzes effektiv und mit minimalem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R002101 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51174

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.10.2024
Erste Beratung:10.10.2024
Drucksache:20/13184 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat16.10.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Inneres und Heimat04.11.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.11.2024 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Expertenkritik an geplanter Umsetzung der NIS-2-Richtlinie 
Boris Eisengräber, Leiter Cyber Security des Software-Unternehmens Schwarz Digits, betonte, dass unterschiedliche Umsetzungen der NIS-2-Richtlinie in den Mitgliedstaaten für EU-weit agierende Unternehmen eine Herausforderung darstellten. Effektive Reaktionen auf Cyberangriffe würden erschwert, und ein effektives Cybersicherheitsniveau könne nicht allein durch das BSI oder die Sicherheitsfunktionen in Unternehmen gewährleistet werden. Der Ausschluss staatlicher Stellen und Behörden im Gesetz schwäche die staatliche Vorbildfunktion.
Sven Herpig, Lead Cybersecurity Policy and Resilience Interface beim Verein Tech analysis and policy ideas for Europe, sieht die Chance zur Erreichung einer harmonisierten IT-Sicherheitsregulierung als vertan an. Deutschland behalte eine fragmentierte IT-Sicherheitsregulierung bei, was weder effektiv noch effizient sei. Die unabhängigere Aufstellung des BSI werde nicht angegangen.
Professor Dennis-Kenji Kipker von der Universität Bremen kritisierte Schwächen und Unklarheiten im Entwurf, insbesondere die unklare Rolle des BSI im nationalen Verwaltungsgefüge. Der Entwurf enthalte Schwächen im Hinblick auf den Datenschutz, die unionsrechtswidrig sein könnten.
Timo Kob, Vorstandsmitglied der HiSolutions AG, sprach von einem Rückschritt und kritisierte die Ausnahmen für nachgeordnete Behörden. Das Gesetz müsse schnellstens eingeführt werden, aber ohne die Schwächung auf staatlicher Seite.
Andreas Könen, Senior Fellow des Brandenburgischen Instituts für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS), betonte die Notwendigkeit einer deutlichen Stärkung der Rolle des BSI. Er kritisierte die unterschiedliche Regulierung zwischen Ministerien und Bundesbehörden.
Felix Kuhlenkamp vom IT-Branchenverband Bitkom sah ein Glaubwürdigkeitsproblem mit den Ausnahmen für Bundesbehörden und forderte eine bessere Kommunikation und Unterstützung für regulierte Einrichtungen. Eine gezielte Aufstockung der Mittel für das BSI sei notwendig.
Claudia Plattner, BSI-Präsidentin, betonte die hohe Bedrohungslage im Cyberraum und forderte IT-Sicherheitsvorgaben für alle Bereiche der Bundesverwaltung. Sie sprach sich für einen starken Chief Information Security Officer (CISO Bund) beim BSI aus.
Haya Shulmann von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main forderte, die Funktion des CISO Bund im Gesetzentwurf zu konkretisieren. Die CISO-Funktion sollte dem BSI zugeordnet werden, um Doppelstrukturen und Gefährdung der Autorität des BSI zu vermeiden.
Das Video der Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:380/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgAblehnungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload